Winterdienst in Jena für Hausverwaltungen und WEGs

In Jena läuft die Frist ab dem Ende des Schneefalls: Geräumt sein muss spätestens eine Stunde danach. Hinterlieger wechseln wöchentlich, bei einseitigem Gehweg wechselt die Seite jährlich. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen, haftet vertraglich und belegt jeden Einsatz im Kundenportal mit Zeit, Position und Fotos.

Auf einen Blick

Was in Jena gilt

Grundlage ist die Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht H 4) vom 18.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025; die Winterdienst-Paragraphen 10 und 11 sind gegenüber der Fassung 2020 unverändert.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteEigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher und sonstige dinglich Nutzungsberechtigte der erschlossenen Grundstücke. Wer sein Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzt, sorgt für eine ordnungsgemäße Erfüllung durch einen Dritten; Name und Anschrift nennt er der Stadt auf Verlangen.Bei verwalteten Objekten muss der Dienstleister benennbar sein.§ 3 Abs. 1–3
SchneeräumenWerktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr; nach Ende des Schneefalls, spätestens eine Stunde danach.Die Stunde läuft ab Schneefallende, nicht ab Dienstbeginn.§ 10 Abs. 9
GlätteBei Schnee- und Eisglätte so rechtzeitig abstumpfen, dass die Gefahren beseitigt werden. Streumaterial nur in Mengen ohne übermäßige Verschmutzung und nur solche Hilfsmittel, die die Straßen nicht beschädigen.Menge und Art des Streuguts gehören in den Einsatzplan.§ 11 Abs. 1, 4 und 6
Breite und ZugängeGehwege so breit räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird; eine feste Meterzahl nennt die Satzung nicht. Pro Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Eingang von mindestens 1,25 m; in Fußgängerzonen ohne Gehweg ein 1,50-m-Streifen.Hauszugänge werden je Objekt gemessen und im Plan geführt.§ 10 Abs. 1, 3 und 7
WechselregelnHinterlieger wechseln wöchentlich, jedes Jahr neu am ersten Montag beim vorderen Grundstück. Selbständige Gehwege mit beidseitigen Anliegern wechseln nach Kalenderwochen, gerade Hausnummern in geraden Wochen. Bei einseitigem Gehweg wechselt die Seite jährlich nach gerader oder ungerader Jahresendziffer.Der Turnus ändert sich jedes Jahr und gehört in den Einsatzplan.§ 3 Abs. 4, 5 und 7

Wo das in Jena besonders zählt

Gebäudebestand

Der Zensus 2022 zählt in Jena 62.510 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, davon 12.351 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 9.782 Wohnungen stammen aus der Zeit vor 1919, 10.520 aus den Jahren 1919 bis 1949.

Winterdienst in Jena: so gehen wir vor

  1. Frist festhalten. Wir halten fest, welche Frist die Satzung für Ihre Flächen setzt: spätestens eine Stunde nach Schneefallende.
  2. Turnus eintragen. Wochenwechsel der Hinterlieger, Kalenderwochen bei selbständigen Gehwegen und der jährliche Seitenwechsel bei einseitigem Gehweg kommen in den Einsatzplan.
  3. Zugänge aufnehmen. Hauszugänge mit mindestens 1,25 m und Haltestellenbereiche erfassen wir je Objekt.
  4. Nachweis. Einsatzzeit, Standort und Fotos sind im Kundenportal abrufbar und lassen sich später gegenüber Stadt oder Versicherung vorlegen.

Unsere Leistungen in Jena

Häufige Fragen zu Winterdienst in Jena

Wie schnell muss in Jena nach Schneefall geräumt sein?

Die Satzung verlangt das Räumen nach Ende des Schneefalls, spätestens eine Stunde danach, innerhalb der Pflichtzeiten. Bei Schnee- und Eisglätte gibt es keinen festen Zeitpunkt: Es ist so rechtzeitig abzustumpfen, dass die Gefahren beseitigt werden. Wer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig räumt, handelt ordnungswidrig nach § 13 der Satzung.

Wie wechseln sich Anlieger bei einseitigem Gehweg ab?

Der Winterdienst auf dem einseitigen Gehweg wechselt jährlich zwischen den Seiten: Bei gerader Jahresendziffer ist die Gehwegseite zuständig, bei ungerader die gegenüberliegende. Bei Hinterliegern gilt dagegen ein wöchentlicher Wechsel, der jedes Jahr neu am ersten Montag beim vorderen Grundstück beginnt.

Wie breit muss der Zugang zum Haus geräumt sein?

Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von mindestens 1,25 m zu räumen. Für Gehwege nennt die Satzung keine feste Meterzahl; sie sind so breit zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Nur in Fußgängerzonen ohne Gehweg gilt ein 1,50-m-Streifen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Jena: Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht H 4) · Zensus 2022, Destatis, Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Jena.

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