Erfurt verbietet Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich und lässt es nur bei überfrierender Nässe, Eisregen, auf Treppen, bestimmten Radwegen und steilen Wegen zu. Die Pflicht trifft die Vorderlieger, Nachtschnee muss bis 7 Uhr weg sein. Wir übernehmen die vereinbarten Gehwege samt Haftung; Zeitpunkt, Position und Fotos jedes Einsatzes legt das Kundenportal ab.
Die Erfurter Satzung (StrReiEF, Ortsrecht Nr. 2.035) überträgt den Winterdienst auf Gehwegen auf die Eigentümer oder Besitzer anliegender Grundstücke.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer oder Besitzer der erschlossenen und anliegenden Grundstücke, Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers; mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. | Jeder Pflichtige kann in Anspruch genommen werden. | Satzung § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und 3 |
| Dritte beauftragen | Wer nicht persönlich räumen kann, muss Dritte beauftragen; die Verantwortung bleibt beim Pflichtigen. | Ein Dienstleister entlastet bei der Arbeit, nicht bei der Kontrolle. | Satzung § 3 Abs. 5 |
| Zeiten | Werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr Glätte beseitigen und Schnee unverzüglich räumen. Was nach 20 Uhr fällt, muss laut Wortlaut bis 7 Uhr des Folgetages weg sein; eine spätere Sonntagsfrist nennt die Satzung nicht. | Auch sonntags gilt 7 Uhr für Nachtschnee. | Satzung § 7 Abs. 2 Nr. 1 |
| Streumittel | Blähschiefer, feinkörniger Splitt oder Sand. Salz nur in Ausnahmefällen, auf Treppen, Radwegen laut Winterdienstkonzeption und Wegen über 4 % Steigung, wenn abstumpfende Mittel nicht genügen. | Salz gehört nur an die benannten Stellen. | Satzung § 8 Abs. 1 und 2 |
| Haltestellen | Der Gehweg muss Zu- und Abgang ermöglichen. Auf einem abgegrenzten Haltestellenteil räumt und streut der Betreiber der Verkehrslinie. | Der abgegrenzte Teil gehört nicht in Ihre Fläche. | Satzung § 7 Abs. 2 Nr. 4 |
| Fahrbahn außerhalb der Stadtreinigung | Ist eine Straße nicht in die gebührenpflichtige Stadtreinigung einbezogen, sind Fahrbahnen bis zur Straßenmitte zu reinigen; der Winterdienst selbst bezieht sich auf Gehwege. | Hier reicht der Auftrag über den Gehweg hinaus. | Satzung § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 |
Laut Zensus 2022 hat Erfurt 120.849 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum; 25.788 stammen aus der Zeit vor 1919, 17.608 aus den 1970er Jahren. 26.895 liegen in Eigentümergemeinschaften.
Grundsätzlich nicht. Die Satzung verbietet Streusalz und andere auftauende Stoffe und schreibt Blähschiefer, Splitt oder Sand vor. Ausnahmen gelten bei überfrierender Nässe und Eisregen, auf Treppen, bestimmten Radwegen und Wegen über 4 % Steigung, soweit abstumpfende Mittel die Verkehrssicherheit nicht gewährleisten können.
Das hängt vom Gehweg ab. Ist der Haltestellenteil vom Gehweg abgegrenzt, räumt und streut ihn der Betreiber der Verkehrslinie selbst. Der übrige Gehweg vor Ihrem Grundstück bleibt Ihre Pflicht, und der Zu- und Abgang zur Haltestelle muss möglich sein, auch bei Nachtschnee bis 7 Uhr.
Die Pflicht erstreckt sich nach dem Wortlaut entlang der anliegenden Vorderliegergrundstücke; eine Wechselpflicht der Hinterlieger kennt die Satzung nicht. Wer nicht selbst räumen kann, muss Dritte beauftragen und bleibt dennoch verantwortlich. Bei Verstößen reicht die Geldbuße bis 5.000 €, etwa für versäumte Räumzeiten.
Quellen: Landeshauptstadt Erfurt: Straßenreinigungssatzung StrReiEF, Ortsrecht Nr. 2.035 (3. Änderung 2023) · Zensus 2022, Destatis
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