Winterdienst in Völklingen für Hausverwaltungen und WEGs

Völklingen verbietet Streusalz grundsätzlich; auftauende chemische Mittel sind nur mit Umweltbundesamt-Nachweis erlaubt. Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein, die Pflicht trifft auch Hinterlieger. Die Pflicht auf den vereinbarten Flächen geht an SVEAG über, einschließlich der vertraglichen Haftung; Einsatzzeiten und Fotos liegen im Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Völklingen gilt

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Völklingen und die Baumschutzsatzung bestimmen, was auf Verwalter und Eigentümer zukommt:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteEigentümer der angrenzenden oder durch die Straße erschlossenen Grundstücke; Fahrbahnen räumt die Stadt. Sind mehrere Eigentümer für dieselbe Fläche zuständig, müssen sie sich einigen, auf Antrag legt die Stadt es per Bescheid fest.Auch ein Grundstück in zweiter Reihe kann zum Räumen verpflichtet sein.Satzung § 6 Abs. 1–3, § 2 Abs. 3
Zeiten und BreiteWerktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sind die Flächen in einer Breite von mindestens 1,00 m für Fußgänger von Schnee und Eis freizuhalten.Der erste Einsatz muss zum Beginn des Zeitfensters abgeschlossen sein.Satzung § 7 Abs. 4
StreumittelGestreut wird mit abstumpfenden Stoffen. Streusalz ist grundsätzlich verboten, auftauende chemische Mittel nur mit Umweltbundesamt-Nachweis der Umweltverträglichkeit. Ausnahmen gelten bei Glatteis sowie auf Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen.Salz bleibt die begründete Ausnahme.Satzung § 7 Abs. 7 und 8
BaumscheibenBaumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden, salzhaltiger Schnee darf dort nicht abgelagert werden. Die Baumschutzsatzung zählt die Anwendung von Streusalz als Schädigung, soweit der Bereich unterhalb der Krone nicht zur befestigten Straßenfläche gehört.Räumgut gehört nicht in die Beete unter Bäumen.Satzung § 7 Abs. 9; Baumschutzsatzung § 3 Abs. 2 lit. f
Gebühr und BußgeldStraßenreinigungsgebühren werden nicht erhoben. Wer die Pflichten nicht erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 500 Euro.Es fällt keine städtische Gebühr an, die den Winterdienst ersetzt.Satzung § 8, § 9 Abs. 1 und 2

Winterdienst in Völklingen mit SVEAG

  1. Zuständigkeit klären. Für jedes Objekt wird geprüft, ob es an der Straße liegt oder durch sie erschlossen wird, und wer sich Flächen teilt.
  2. Streuplan ohne Salz. Der Plan nennt abstumpfende Stoffe und legt fest, wo die Satzung Ausnahmen zulässt.
  3. Beginn um 7 Uhr. Die Einsätze sind so geplant, dass die Flächen werktags zu Beginn des Zeitfensters um 7 Uhr frei sind.
  4. Beleg im Kundenportal. Das Kundenportal enthält zu jedem Einsatz Zeit, Position und Fotos zum Abruf.

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Häufige Fragen zu Winterdienst in Völklingen

Darf in Völklingen Streusalz verwendet werden?

Grundsätzlich nicht. Die Satzung verlangt abstumpfende Stoffe. Auftauende chemische Mittel sind nur zulässig, wenn ein Umweltbundesamt-Nachweis der Umweltverträglichkeit vorliegt. Ausnahmen bestehen bei Glatteis sowie auf Treppen, Rampen und Brückenauf- und -abgängen. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben salzfrei, salzhaltiger Schnee darf dort nicht liegen.

Muss ich als Hinterlieger in Völklingen selbst räumen?

Möglicherweise ja. Die Pflicht trifft nicht nur Anlieger, sondern auch Eigentümer von Grundstücken, die durch die Straße erschlossen sind. Teilen sich mehrere Eigentümer dieselbe Fläche, müssen sie die Zuständigkeit untereinander klären; auf Antrag entscheidet die Stadt per Bescheid. Ein gemeinsamer Auftrag an einen Dienstleister vermeidet Lücken.

Wie hoch ist das Bußgeld in Völklingen, wenn nicht geräumt wurde?

Die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 500 Euro für die Nichterfüllung der übertragenen Pflichten, zusätzlich sind Zwangsmittel nach dem Saarländischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz möglich. Gebühren für die Straßenreinigung erhebt die Stadt nicht. Wer den Winterdienst vertraglich überträgt, braucht Einsatzbelege, um die Erfüllung nachzuweisen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Völklingen: Straßenreinigungssatzung 7/70/1 · Stadt Völklingen: Satzung über den Schutz der Bäume

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Völklingen.

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