In Saarbrücken entscheidet das Straßenverzeichnis, wer den Bürgersteig räumt: Die Stadt übernimmt den Winterdienst dort nur in Rangklasse F, überall sonst liegt er bei den Anliegern, Haltestellen auf dem Gehweg eingeschlossen. SVEAG führt diese Pflicht vertraglich aus, haftet dafür und belegt jeden Einsatz mit Zeit, Position und Fotos im Kundenportal.
Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung vom 07.12.2004 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 09.12.2025, samt Straßenverzeichnis.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer räumt | Eigentümer der anliegenden Grundstücke, gleichgestellt dinglich Berechtigte wie Erbbauberechtigte und Nießbraucher; ausgenommen sind Flächen, die laut Straßenverzeichnis die Stadt übernimmt. | Je Adresse im Straßenverzeichnis nachsehen, ob Rangklasse F gilt. | Satzung § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 1 |
| Tagesfenster | Werktags 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr den Gehweg freihalten; was nach 20 Uhr fällt, ist am Folgetag zu beseitigen. | Der Einsatzplan braucht einen frühen Sonntagsstart und einen Abendumlauf. | Satzung § 6 Abs. 5 und 8 |
| Salz | Streusalz und salzhaltige Mittel gehören grundsätzlich nicht auf Bürgersteige; Ausnahmen gelten bei Eisregen sowie auf Treppen, Rampen und ähnlichen Gefahrenstellen. | Abstumpfendes Material bildet den Normalvorrat. | Satzung § 6 Abs. 8 |
| Schneeablage | Schnee wird an den Fahrbahnrand oder auf den fahrbahnseitigen Gehwegteil gelegt; Schnee von Grundstücken darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn. | Auch der Hofschnee braucht einen Platz auf dem eigenen Grundstück. | Satzung § 6 Abs. 10 |
Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 103.695 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 27.650 davon liegen in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft, 21.555 stammen aus den 1950er Jahren, 12.659 aus der Zeit vor 1919.
Nur wenn die Straße im Straßenverzeichnis steht und für den Bürgersteig die Rangklasse F gilt. Dann übernimmt der ZKE den Winterdienst dort. In allen anderen Fällen räumen die Anlieger selbst. Wir prüfen deshalb für jede Adresse im Verzeichnis, welche Fläche bei Ihnen liegt, und tragen sie in den Vertrag ein.
Die Satzung weist die Reinigung samt Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse auf den Gehwegen den Anliegern zu, soweit nicht die Stadt reinigt. Liegt die Haltestelle also auf Ihrem Gehweg und nicht in städtischer Hand, gehört sie zur Räum- und Streupflicht und damit in den Auftrag.
Auf Bürgersteigen mindestens 1 m, in Fußgängerzonen mindestens 2 m entlang der Grundstücksgrenze. Gibt es keinen Gehweg, ist eine Gehbahn von mindestens 1 m auf dem Bankett oder entlang der Häuser freizuhalten. Einläufe der Entwässerung und Hydranten müssen zugänglich bleiben.
Quellen: ZKE Saarbrücken: Straßenreinigungssatzung · Zensus 2022, Destatis
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Schicken Sie uns die Straßen Ihrer Saarbrücker Objekte; wir gleichen sie mit dem Straßenverzeichnis ab und nennen Ihnen, welche Bürgersteige bei Ihnen liegen. Kontakt