Winterdienst in Neunkirchen für Hausverwaltungen und WEGs

Die Kreisstadt Neunkirchen verlangt, dass Gehwege an allen Tagen von 7 bis 20 Uhr schneefrei und gestreut sind – eine gesonderte Sonntagsregel gibt es nicht. Streusalz ist nur bei Glatteis und an Gefahrenstellen erlaubt. SVEAG übernimmt diese Pflicht für die festgelegten Flächen, haftet dafür vertraglich und dokumentiert jeden Einsatz.

Auf einen Blick

Was in Neunkirchen gilt

Grundlage ist die Satzung der Kreisstadt Neunkirchen über die Straßenreinigung, zuletzt geändert am 12. November 2025. Sie überträgt Reinigung und Winterdienst der Gehwege auf die Eigentümer.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
ZeitfensterBei Schneefall Gehwege von 7 bis 20 Uhr freihalten; so oft streuen, dass in dieser Zeit keine gefährliche Glätte entsteht.Keine spätere Sonntagsfrist – auch dann ab 7 Uhr.Satzung § 5 Abs. 2–3
HaltestellenEntlang des Fahrbahnrands mindestens 1,50 m breit und auf jeweils 10 m zu beiden Seiten des Haltestellenschilds räumen.Eine Bushaltestelle vor dem Haus verlängert die Räumstrecke deutlich.Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 2
StreusalzGrundsätzlich verboten, ebenso nicht vom Umweltbundesamt geprüfte chemische Auftaumittel. Erlaubt nur bei Glatteis und auf Treppen, Rampen oder ähnlichen Gefahrenstellen.Standard ist abstumpfendes Material.Satzung § 5 Abs. 3 Nr. 2–3
Schnee und GrünGeräumter Schnee kommt an die Bordsteinkante; salzhaltiger Schnee nicht auf Baumscheiben und begrünte Flächen.Beim Räumen auf Beete und Bäume achten.Satzung § 5 Abs. 2–3
OrdnungswidrigkeitWer die Reinigungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig; das Straßengesetz sieht Geldbußen bis 500 € vor.Dazu kommt die Haftung bei einem Sturz.Satzung § 13, StrG Saarland § 61

Wo das in Neunkirchen besonders zählt

Stadtmitte: Meisterhäuser Königstraße

Die ehemaligen Stumm'schen Arbeiterhäuser stehen als Denkmalensemble unter örtlichen Bauvorschriften. An solchen Häusern wird von Hand geräumt, und Salz bleibt auf Treppen beschränkt, wie die Satzung es vorsieht.

Furpach

Wohnsiedlung aus den Jahren 1936/37. Kleinteilige Grundstücke heißen viele einzelne Gehwegabschnitte – für Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen mit mehreren Objekten lohnt eine Tour statt Einzelabsprachen.

So läuft der Winterdienst mit SVEAG in Neunkirchen

  1. Flächen erfassen. Gehwege, Haltestellenbereiche mit ihren 10-Meter-Abschnitten und Treppen werden je Objekt aufgenommen.
  2. Streuplan. Abstumpfendes Material als Regel; Salz nur bei Glatteis und an Treppen oder Rampen, nie auf Baumscheiben.
  3. Täglich ab 7 Uhr. Die Einsätze sind darauf ausgelegt, dass die Flächen zu Beginn des Zeitfensters um 7 Uhr begehbar sind, an allen Wochentagen.
  4. Einsatzbericht. Zeit, GPS-Position, Fotos und Streumenge stehen im Kundenportal.

Unsere Leistungen in Neunkirchen

Häufige Fragen zu Winterdienst in Neunkirchen

Gilt in Neunkirchen sonntags eine spätere Räumzeit?

Nein. Die Satzung nennt für den Winterdienst ein Zeitfenster von 7 bis 20 Uhr, ohne zwischen Werktagen und Sonn- oder Feiertagen zu unterscheiden. In dieser Zeit sind die Gehwege schneefrei zu halten und so oft zu streuen, dass keine gefährliche Glätte entsteht.

Wie weit muss an einer Bushaltestelle in Neunkirchen geräumt werden?

Entlang des Fahrbahnrands mindestens 1,50 m breit und auf einer Länge von jeweils 10 m auf beiden Seiten des Haltestellenschilds. Wer eine Haltestelle vor dem Grundstück hat, räumt also deutlich mehr als nur die Hausfront.

Wann darf in Neunkirchen Salz gestreut werden?

Nur in klimatisch begründeten Ausnahmefällen wie Glatteis und auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder ähnlichen Gefahrenstellen. Sonst sind Streusalz und salzhaltige Mittel verboten, ebenso chemische Auftaumittel ohne Nachweis der Umweltverträglichkeit durch das Umweltbundesamt.

Weiterführend

Quellen: Kreisstadt Neunkirchen: Satzung über die Straßenreinigung · Saarländisches Straßengesetz, § 61 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle · Kreisstadt Neunkirchen: Örtliche Bauvorschriften Meisterhäuser · Kreisstadt Neunkirchen: Stadtteil Furpach

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