Winterdienst in München für Hausverwaltungen und WEGs

In München ist Streusalz für die Verpflichteten ohne Ausnahme untersagt, und Vorder- und Hinterlieger müssen den Wechsel der Pflicht schriftlich vereinbaren; sonst haftet der Vorderlieger. Gehbahnen sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr zu räumen. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen, trägt die vertragliche Haftung und belegt Einsätze per Zeit, GPS und Foto im Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in München gilt

Die Verordnung über die Reinigung und Sicherung der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze (Stadtrecht Nr. 230, in Kraft seit 1. Januar 2011) regelt, was Verwaltungen in München beachten müssen:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
StreumittelBei Winterglätte Sand oder andere geeignete Mittel; ätzende Stoffe wie Streusalz sind für die Verpflichteten untersagt, eine Ausnahmeklausel gibt es nicht.Salz scheidet für Ihre Gehbahnen aus, auch bei Eis.VO 230 § 5 Abs. 2
FristenGehbahnen in ausreichender Breite werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr räumen und bestreuen; bis 20 Uhr so oft wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Eine Zentimeterangabe nennt die Verordnung nicht.Der Einsatz muss deutlich vor 7 Uhr beginnen.VO 230 § 5 Abs. 2
Vorder- und HinterliegerVorderlieger und Hinterlieger mit gemeinsamer Zuwegung bilden eine Einheit; jeder Verpflichtete erbringt die Leistungen vollständig in einem Zeitabschnitt, zugeteilt im Verhältnis der Frontlängen. Wer wann dran ist, muss schriftlich vereinbart werden; bis dahin haftet der Vorderlieger.Ohne Schriftform trägt der Vorderlieger das Risiko des Wechsels.VO 230 §§ 9 bis 11
Städtisches AnschlussgebietIm Anschlussgebiet nach dem Straßenverzeichnis reinigt und sichert die Stadt gegen Gebühr; die Eigentümer sind für die angeschlossenen Teile befreit. Art, Umfang und Zeitpunkt des Winterdienstes liegen im Ermessen des Baureferats.Ob Ihre Adresse angeschlossen ist, steht im Straßenverzeichnis, je Objekt zu prüfen.VO 230 § 12 Abs. 1; Satzung 240 § 2, § 5

Wo das in München besonders zählt

Gebäudebestand

Nach dem Zensus 2022 hat München 824.103 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 161.180 entstanden in den 1960er, 118.299 in den 1970er Jahren; 79.807 sind älter als 1919. 344.763 Wohnungen liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.

Der Winterdienst in München, Schritt für Schritt

  1. Einheit bestimmen. Wir klären, ob Ihr Haus Vorder- oder Hinterlieger ist und wer mit welchem Zeitabschnitt eingeteilt ist.
  2. Schriftliche Regelung. Gemeinsam mit den Beteiligten fixieren wir die Verteilung schriftlich oder bündeln sie in einem Auftrag.
  3. Streuplan ohne Salz. Der Plan nennt Sand und andere geeignete Mittel je Fläche; Salz ist ausgeschlossen.
  4. Frühdienst. Der Einsatz endet vor der 7-Uhr-Frist, an Sonn- und Feiertagen vor 8 Uhr, die Dokumentation ist per Portal abrufbar.

Unsere Leistungen in München

Häufige Fragen zu Winterdienst in München

Darf in München auf privaten Gehbahnen Streusalz verwendet werden?

Nein. Die Verordnung schreibt Sand oder andere geeignete Mittel vor und untersagt ätzende Stoffe wie Streusalz für die Verpflichteten, ohne Ausnahmeklausel. Nur die städtische Straßenreinigung ist von dieser Beschränkung ausgenommen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden; die Verordnung nennt keinen Betrag.

Wer haftet in München, wenn Vorder- und Hinterlieger keine Absprache haben?

Der Vorderlieger. Die Verpflichteten einer Einheit müssen schriftlich vereinbaren, wer in welchem Zeitabschnitt räumt. Fehlt die Vereinbarung, kann der Vorderlieger eine städtische Entscheidung herbeiführen oder die Aufgabe gegen Kostenumlage an einen Dritten übertragen; bis dahin haftet allein er für die Einheit.

Bis wann muss in München der Gehweg frei sein?

Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr. Die Maßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie zur Verhütung von Gefahren erforderlich. Gehbahnen müssen dabei in ausreichender Breite frei sein; eine feste Breite in Zentimetern nennt die Verordnung nicht.

Weiterführend

Quellen: Landeshauptstadt München: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung, Stadtrecht Nr. 230 · Zensus 2022, Destatis

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite München.

Münchner Winterdienst ohne Salz übertragen

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