Norderstedt führt zwei Straßenlisten. In Wohn- und Nebenstraßen der Anlage 1 reinigen Eigentümer sogar die Fahrbahn, an den Hauptstraßen der Anlage 2 nur Gehwege und Seitenstreifen. Welche Liste für Ihre Adresse gilt, legt die Satzung fest. SVEAG übernimmt die vertraglichen Flächen, haftet vertraglich und legt Uhrzeit, Standort und Fotos jedes Einsatzes im Kundenportal ab.
Die Norderstedter Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht 6/04, Stand 18. Nachtragssatzung, in Kraft seit 18.12.2025) überträgt die Reinigung samt Winterdienst auf die Anlieger. Entscheidend ist die Liste, in der die Straße steht:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke in der Frontlänge, anstelle des Eigentümers Erbbauberechtigte und Nießbraucher mit unmittelbarem Besitz. Wer nicht selbst räumen kann, beauftragt eine geeignete Person. | Für Eigentümer und Verwaltung fällt keine städtische Gebühr an. | Satzung § 2 Abs. 1 bis 3 |
| Anlage 1 und 2 | Anlage 1, Wohn- und Nebenstraßen samt Stichstraßen und Wohnwegen: Gehwege, Seitenstreifen, Rinnsteine und Fahrbahnen. Anlage 2, Hauptverkehrsstraßen: nur Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Fußgängerstraßen. | Nur bei Anlage 1 gehört die Fahrbahn zum Auftrag. | Satzung § 2 Abs. 1 bis 3, Anlage 1 |
| Zeiten | Schnee und Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen, im Fenster von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Was danach fällt, muss bis zum nächsten Morgen weg, bis 7 beziehungsweise 9 Uhr. | Nachts Gefallenes zählt für den Morgen; der Plan braucht einen frühen Durchgang. | Satzung § 3 Abs. 2 und 3 |
| Streumittel und Bäume | Grundsätzlich abstumpfende Stoffe. Salz nur bei Ausnahmen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen und starkem Gefälle; nie auf Baumscheiben und begrünten Flächen. Die Baumschutzsatzung verbietet Schäden im Kronentraufbereich durch unsachgemäßen Streusalzeinsatz. | Salzhaltigen Schnee nicht unter Bäumen ablagern. | Satzung § 3 Abs. 3; Baumschutzsatzung § 4 Abs. 2 Nr. 3 |
Laut Zensus 2022 gibt es in Norderstedt 41.040 Wohnungen, davon 10.254 aus den 1960er Jahren. 7.326 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.
Das hängt von der Straßenliste ab. An Wohn- und Nebenstraßen der Anlage 1, einschließlich Stichstraßen und Wohnwegen, reinigen die Eigentümer auch die Fahrbahn. An den Hauptverkehrsstraßen der Anlage 2 beschränkt sich die Pflicht auf Gehwege, begehbare Seitenstreifen und Fußgängerstraßen. Ihre Straße steht in einer der beiden Anlagen zur Satzung.
Salz ist die Ausnahme: bei Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, und an besonders gefährlichen Stellen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist es verboten. Die Baumschutzsatzung untersagt außerdem Schäden im Kronentraufbereich durch unsachgemäßen Streusalzeinsatz; auf öffentlichen Verkehrsflächen ist Streusalz in Extremsituationen zulässig.
Festgefrorene Behälter oder festgefrorener Inhalt werden nicht geleert, so der Winter-Hinweis der Abfallwirtschaftssatzung. Behälter stehen frühestens am Vorabend am Straßenrand und kommen am Leerungstag wieder weg. Für Verwaltungen heißt das: Standplatz und Zugang rechtzeitig eis- und schneefrei halten, damit die Leerung stattfindet.
Quellen: Stadt Norderstedt: Straßenreinigungssatzung mit Anlagen 1 und 2 · Stadt Norderstedt: Abfallwirtschaftssatzung · Stadt Norderstedt: Baumschutzsatzung · Zensus 2022, Destatis
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