In Lübeck darf kein Salz auf den Gehweg, die Satzung kennt dafür keine einzige Ausnahme. In Straßen der Winterdienstklasse W 0, etwa Fußgängerzonen, räumt die Stadt gegen Gebühr; alles andere liegt bei den Anliegern. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen, haftet vertraglich und hält jeden Einsatz mit Zeit, Position und Foto im Kundenportal fest.
Grundlage ist die Lübecker Straßenreinigungssatzung vom 02.12.2020, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 08.12.2025 und gültig seit 01.01.2026. Sie regelt Folgendes:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke für Gehwege, Verbindungs- und Treppenwege sowie verkehrsberuhigte Bereiche in der für Fußgänger erforderlichen Breite. Erbbauberechtigte, Nießbraucher und dinglich Wohnberechtigte treten an ihre Stelle; wer nicht selbst räumen kann, beauftragt eine geeignete Person. | Auch Treppen- und Verbindungswege gehören zur Fläche, nicht nur der Gehweg an der Straße. | Satzung § 5 Abs. 1 und 3 |
| Winterdienstklasse W 0 | Ausgenommen sind Straßen der Klasse W 0, unter anderem Fußgängerzonen und Straßen ohne bauliche Gehweg-Abgrenzung; dort räumt die Stadt gegen Gebühr. | Die Klasse einer Adresse steht im Straßenverzeichnis. | Satzung § 2 Abs. 2 und 3, § 10 Abs. 3 |
| Zeiten | Werktags zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall räumen. Was nach 20 Uhr fällt, muss bis 7 Uhr des Folgetags weg sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. | Tagsüber gibt es keine feste Uhrzeit, nur das Wort „unverzüglich“; nachts zählt die Morgenmarke. | Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 3 |
| Streumittel | Erlaubt sind nur abstumpfende Stoffe. Auftauende Mittel dürfen nicht verwendet werden; die Satzung enthält dafür keine Ausnahme, auch nicht für Treppen oder Ähnliches. | Splitt oder Granulat für jede Lage. | Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 4 |
| Breite und Haltestellen | Gehwege sind in der für Fußgänger erforderlichen Breite, soweit örtlich möglich 1,5 m, freizuhalten. An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel wird bis zur Bordsteinkante geräumt; Fahrgastunterstände und Haltestellen abseits des Gehwegs sind ausgenommen. | Liegt eine Haltestelle am Gehweg des Objekts, wächst die Räumfläche bis zum Bordstein. | Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 6 |
Laut Zensus 2022 gibt es in Lübeck 121.193 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 18.379 davon in Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften. Aus den 1960er-Jahren stammen 26.318 Wohnungen, aus der Zeit vor 1919 19.384, aus den 1950er-Jahren 17.078.
Nein. Die Satzung erlaubt nur abstumpfende Stoffe und verbietet auftauende Mittel ohne jede Ausnahmeregelung, auch für Treppen oder Rampen. Verstöße gegen die Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 511 € geahndet werden; zusätzlich kommt eine Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen in Betracht.
Dort gilt die Winterdienstklasse W 0, und die Stadt räumt gegen Gebühr. Das betrifft auch Straßen ohne bauliche Gehweg-Abgrenzung. Welche Straße zu welcher Klasse gehört, steht im Straßenverzeichnis der Satzung; prüfen Sie deshalb jede Objektadresse einzeln, bevor Sie Flächen in einen Vertrag aufnehmen.
Was nach 20 Uhr fällt, muss sonn- und feiertags bis 9 Uhr beseitigt sein, werktags bis 7 Uhr. Danach gilt tagsüber das Gebot, unverzüglich nach beendetem Schneefall zu räumen. Haltestellen auf dem Gehweg werden bis zur Bordsteinkante geräumt, Fahrgastunterstände nicht.
Quellen: Hansestadt Lübeck: Straßenreinigungssatzung, Fassung ab 01.01.2026 · Destatis Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Lübeck.
Nennen Sie uns Ihre Lübecker Adressen; wir prüfen, welche in W 0 liegen, übernehmen den Rest und senden Ihnen ein Angebot. Kontakt