Winterdienst in Koblenz für Hausverwaltungen und WEGs

In Koblenz schreibt die Straßenreinigungssatzung (zuletzt geändert durch die zwanzigste Änderungssatzung vom 16. Dezember 2025) den Anliegern den Winterdienst auf Gehwegen, Fußgängerüberwegen und Nebenstraßen vor: an Werktagen zwischen 7 und 20.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20.30 Uhr räumen und bei Glätte zusätzlich mit Sand, Asche oder abstumpfendem Material streuen, Salz nur in geringen Mengen und nie im Kronenbereich von Bäumen. SVEAG übernimmt die vereinbarten Koblenzer Flächen, haftet dafür vertraglich und hält jeden Einsatz mit Zeit, Position und Fotos im Kundenportal fest.

Auf einen Blick

Was in Koblenz gilt

Koblenz regelt den Winterdienst in § 7 der Straßenreinigungssatzung vom 18. Dezember 2000, in der Fassung nach der zwanzigsten Änderungssatzung vom 16. Dezember 2025.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Wer verpflichtet istDen Eigentümern und Besitzern der angrenzenden Grundstücke obliegt der Winterdienst auf Gehwegen, auf Fußgängerüberwegen (außer über Fahrbahnen der Verkehrsklassen B und C) und auf Nebenstraßen; mehrere Verpflichtete haften gesamtschuldnerisch.Für Hauptverkehrsstraßen bleibt die Stadt zuständig, für Nebenstraßen die Anlieger.§ 4 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 2
ZeitfensterBei Schneefall oder Frostwetter muss montags bis samstags zwischen 7 und 20.30 Uhr geräumt werden, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20.30 Uhr – jeweils unverzüglich und sorgfältig.Die Einsatzplanung muss beide Zeitfenster abdecken, nicht nur den Morgen.§ 7 Abs. 1
Breite und ErsatzgehwegBei Gehwegen breiter als 1,50 m ist eine Breite von 1,50 m freizuhalten; fehlt ein Gehweg oder ist die abgegrenzte Fläche schmaler als 0,50 m, gilt ein Streifen von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.Auch Grundstücke ohne eigenen Gehweg bleiben mit 1,50 m in der Pflicht.§ 7 Abs. 1, § 2 Abs. 4
StreumittelBei Winterglätte ist zusätzlich mit Sand, Asche oder anderem abstumpfendem Material zu bestreuen; Salz und ähnliche Stoffe nur zur Beseitigung von Eis, dann nur in geringen Mengen und grundsätzlich nicht im Kronenbereich von Bäumen.Der Streuplan sieht abstumpfendes Material vor, Salz bleibt die seltene Ausnahme.§ 7 Abs. 2
OrdnungswidrigkeitWer die Reinigung nach §§ 4 bis 7 nicht oder nicht ordnungsgemäß vornimmt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße beträgt bis zu 500 Euro, zuständig ist die Stadtverwaltung Koblenz.Wir dokumentieren jeden Einsatz lückenlos, damit genau das nicht passiert.§ 20 Abs. 1 bis 3

Wo das in Koblenz besonders zählt

Gebäudebestand

Koblenz zählt laut Zensus 2022 63.391 Wohnungen; 15.280 liegen in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft, was einer Eigentümerquote von 30,55 % entspricht. Am stärksten vertreten ist der Baujahrgang 1960 bis 1969 mit 12.455 Wohnungen.

Ablauf mit SVEAG in Koblenz

  1. Flächen und Ersatzstreifen. Wir nehmen Gehweg, Fußgängerüberwege und etwaige Ersatzstreifen ohne eigenen Gehweg auf und legen fest, wo die 1,50-m-Breite gilt.
  2. Streuplan ohne Salzüberschuss. Der Plan setzt auf Sand und abstumpfendes Material; Salz bleibt die seltene Ausnahme in geringer Menge, nie im Kronenbereich von Bäumen.
  3. Einsatz in beiden Zeitfenstern. Die Touren decken werktags 7 bis 20.30 Uhr und sonn- und feiertags 9 bis 20.30 Uhr ab.
  4. Beleg im Portal. Welche Fläche wann geräumt und gestreut wurde, sehen Hausverwaltung und Beirat als Foto- und Zeitstempel im Kundenportal.

Unsere Leistungen in Koblenz

Häufige Fragen zu Winterdienst in Koblenz

Muss in Koblenz auch an Fußgängerüberwegen geräumt werden?

Ja, die Winterdienstpflicht der Anlieger gilt neben Gehwegen auch für Fußgängerüberwege, ausgenommen sind Fahrbahnen der Verkehrsklassen B und C. Für Nebenstraßen ohne diese Einstufung bleiben die Eigentümer und Besitzer der angrenzenden Grundstücke zuständig.

Wie breit muss in Koblenz geräumt werden, wenn kein Gehweg vorhanden ist?

Fehlt ein Gehweg oder ist die abgegrenzte Fläche schmaler als 0,50 m, gilt für den Winterdienst ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Ist ein breiterer Gehweg vorhanden, muss ebenfalls nur ein 1,50 m breiter Streifen freigehalten werden.

Was passiert, wenn in Koblenz nicht geräumt wird?

Verstöße gegen die Reinigungspflicht der §§ 4 bis 7 sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden, zuständig ist die Stadtverwaltung Koblenz. Wir dokumentieren deshalb jeden Einsatz mit Zeit, Position und Fotos.

Weiterführend

Quellen: Stadt Koblenz: Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2000, in der Fassung der zwanzigsten Änderungssatzung vom 16.12.2025 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Koblenz.

Winterpflicht in Koblenz übertragen

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