Winterdienst in Karlsruhe für Hausverwaltungen und WEGs

Karlsruhe verlangt von Anliegern, dass Gehwege werktags um 7:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr geräumt und gestreut sind – mit Splitt oder Sand, denn Salz ist verboten. SVEAG übernimmt diese Pflicht samt Haftung für die vertraglich festgelegten Flächen und belegt jeden Einsatz mit Uhrzeit, GPS-Position und Fotos.

Auf einen Blick

Was in Karlsruhe gilt

Die Stadt hat die Winterpflicht auf die Straßenanlieger übertragen. Für Hausverwaltungen zählen vor allem diese Punkte aus der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Wer haftetEigentümer, Erbbauberechtigte und Besitzer der Grundstücke an der Straße oder mit Zugang von ihr.In der WEG trifft es die Gemeinschaft.Gehwegsatzung § 2 Abs. 1
Frühe FristGeräumt und bestreut bis 7:30 Uhr an Werktagen, 9:00 Uhr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.Der erste Durchgang muss vor dem Berufsverkehr fertig sein.Gehwegsatzung § 5 Abs. 4
TagsüberTritt danach neue Glätte auf, unverzüglich und auch mehrfach nacharbeiten; Schluss ist um 21:00 Uhr.Ein Einsatz am Morgen reicht bei Dauerschnee nicht.Gehwegsatzung § 5 Abs. 4
BreiteDrei Viertel des Gehwegs, höchstens 3 m, mit Zugängen zur Fahrbahn; ohne Gehweg 1,50 m am Fahrbahnrand.Übergänge zur Straße gehören dazu.Gehwegsatzung § 5 Abs. 2
MaterialNur Sand, Splitt oder Asche, Salze sind untersagt. Reste nach der Glätte wegkehren.Am Ende der Frostphase steht eine Kehrrunde an.Gehwegsatzung § 5 Abs. 3

Wo das in Karlsruhe besonders zählt

Oberreut

57,2 % der Wohnungen gehören hier Genossenschaften und kommunalen Vermietern, der Geschosswohnungsbau dominiert. In Anlagen dieser Größe zählen nicht nur die Gehwegfronten, sondern auch die Wege zu jedem Eingang und zu den Müllplätzen.

Höhenstadtteile

Stupferich, Hohenwettersbach, Grünwettersbach oder Palmbach: Kleine Häuser prägen das Bild, die Frist ist dieselbe. Auch die WEG mit vier Parteien muss um 7:30 Uhr fertig sein – meist ohne Hausmeister im Haus.

Winterdienst mit SVEAG in Karlsruhe

  1. Flächen festlegen. Wir gehen Gehweg, Zugänge und Stellflächen mit Ihnen durch und halten fest, welche Bereiche nach Satzung auf das Objekt entfallen.
  2. Plan ohne Salz. Der Winterdienstplan nennt Reihenfolge und Streumittel – in Karlsruhe abstumpfendes Streugut statt Tausalz.
  3. Einsatz vor 7:30 Uhr. Einsätze starten nach Wetterlage so früh, dass die Frist der Satzung gehalten wird, bei neuer Glätte folgen weitere.
  4. Beleg im Portal. Uhrzeit, GPS-Position, Fotos und Streumenge jedes Einsatzes stehen im Kundenportal zum Abruf bereit.

Unsere Leistungen in Karlsruhe

Häufige Fragen zu Winterdienst in Karlsruhe

Muss in Karlsruhe auch am Samstag bis 7:30 Uhr geräumt sein?

Ja. Die Satzung unterscheidet nur zwischen Werktagen und Sonn- beziehungsweise gesetzlichen Feiertagen. Der Samstag ist ein Werktag, also gilt 7:30 Uhr. Nur an Sonntagen und Feiertagen verschiebt sich die Frist auf 9:00 Uhr. Die Pflicht zum Nacharbeiten reicht an allen Tagen bis 21:00 Uhr.

Was passiert mit dem Splitt, wenn der Frost vorbei ist?

Er muss weg. Nach § 5 Abs. 3 ist das verbleibende Streugut nach Ende des Bedarfs zusammenzukehren und zu entfernen. Weil Karlsruhe Salz auf Gehwegen verbietet und nur abstumpfende Mittel zulässt, fällt nach jeder Frostperiode Kehrarbeit an. Planen Sie sie im Winterdienstvertrag mit ein, sonst bleibt sie an der Verwaltung hängen.

Wer räumt, wenn Vorderhaus und Hinterhaus einen Zugang teilen?

Beide Eigentümer gemeinsam. Grundstücke mit gemeinsamem Zugang oder hintereinander liegende Grundstücke erfüllen die Pflicht zusammen und müssen die Arbeitsabfolge vereinbaren (§ 2 Abs. 3 und 4). Am einfachsten ist ein gemeinsamer Auftrag für die ganze Fläche, damit am Morgen niemand auf den anderen wartet.

Weiterführend

Quellen: Stadt Karlsruhe: Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege · Stadt Karlsruhe: Zensus 2022 – Gebäude- und Wohnungszählung

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Karlsruhe.

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