In Hannover bilden Anlieger und dahinterliegende Grundstücke eine Reinigungseinheit und müssen schriftlich festlegen, wer wann räumt; fehlt die Vereinbarung, haften alle gemeinsam. Im Cityring übernimmt aha auch die Gehwege. SVEAG räumt die vertraglich bestimmten Flächen, steht dafür ein und stellt Zeit, Standort und Fotos jedes Einsatzes im Kundenportal bereit.
Zwei Regelwerke gelten nebeneinander: die Straßenreinigungssatzung des Zweckverbands aha und die Straßenreinigungsverordnung, beide in der Fassung vom 01.01.2026. Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Pflichtige | Eigentümer der anliegenden Grundstücke; gleichgestellt sind Hinterlieger, Nießbraucher, Erbbauberechtigte sowie Wohnungs- und Dauerwohnberechtigte. Bei Wohnungseigentum gilt das gemeinschaftliche Stammgrundstück als das Grundstück. | Die Gemeinschaft als Ganzes ist Adressat, nicht die einzelne Wohnung. | Straßenreinigungssatzung § 2, § 4 Abs. 1 |
| Hinterlieger | Anlieger und dahinterliegende Grundstücke bilden eine Reinigungseinheit; der Umfang richtet sich nach der Frontlänge des Anliegers. Die Pflichtigen vereinbaren schriftlich, wer in welcher Reihenfolge und welchem Zeitraum leistet, sonst haften sie als Gesamtschuldner. | Ohne schriftliche Absprache steht jeder für alles gerade. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 1 |
| Innenstadt | Im Cityring, an den mit „G“ gekennzeichneten Straßen, reinigt und räumt aha auch die Gehwege; auf Straßen im Verzeichnis gehört sonst der Gehweg den Anliegern, die Fahrbahn aha gegen Gebühr. | Welche Straße im Verzeichnis steht und ob mit „G“, ist je Adresse zu prüfen. | Straßenreinigungssatzung § 2, § 3 Abs. 3, § 4a Abs. 1 |
| Zeitfenster | Geräumt wird nach jedem Schneefall, bei langem Schneefall in angemessenen Abständen. Nachts endet die Anliegerpflicht um 22 Uhr, morgens beginnt sie um 7 Uhr, sonn- und feiertags um 8 Uhr. | Eine Nachtschicht ist nicht verlangt, der erste Durchgang aber pünktlich. | Straßenreinigungsverordnung § 5 Abs. 2 |
| Streumittel | Es dürfen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden; auftauende Stoffe sind nur auf Treppen und Rampen gestattet, umweltschädliche Chemikalien verboten. | Salz gehört nur an Treppen und Rampen in den Wagen. | Straßenreinigungsverordnung § 5 Abs. 3 |
Der Zensus 2022 zählt in Hannover 302.018 Wohnungen, davon 76.414 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die größte Baujahresgruppe bilden die 1950er mit 74.319 Wohnungen; vor 1919 entstanden 38.552, zwischen 1919 und 1949 weitere 42.722.
Die Satzung macht Anlieger und dahinterliegende Grundstücke zu einer Reinigungseinheit. Die Pflichtigen müssen schriftlich vereinbaren, wer in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum leistet. Fehlt diese Vereinbarung, haften sie als Gesamtschuldner. Der Umfang bemisst sich nach der Frontlänge des Anliegers.
Im Cityring, also an den mit „G“ gekennzeichneten Straßen, übernimmt der Zweckverband aha neben der Fahrbahn auch die Gehwege. Anderswo sind die Gehwege Sache der Anlieger. Ob eine Straße im Verzeichnis steht und mit „G“ markiert ist, muss für jede Adresse im Straßenverzeichnis geprüft werden.
Nein. Bei Teilung in Wohnungseigentum gilt das im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Stammgrundstück als das Grundstück im Sinne der Satzung. Pflichtiger Anlieger ist damit die Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, die den Winterdienst beauftragen und kontrollieren kann. Eine Absprache pro Wohnung ist nicht vorgesehen.
Quellen: aha: Straßenreinigungssatzung (Stand 01.01.2026) · aha: Straßenreinigungsverordnung (Stand 01.01.2026) · Zensus 2022, Destatis
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Hannover.
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