Die Straßenreinigungssatzung von Halle (Saale) staffelt die Frist nach Nachtschnee: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Schnee zwischen 7 und 20 Uhr ist unverzüglich zu beseitigen. SVEAG übernimmt diese Anliegerpflicht mit Haftung für die vereinbarten Flächen und dokumentiert jeden Einsatz im Kundenportal.
In Halle regelt eine einzige Satzung Reinigung und Winterdienst durch die Anlieger. Die für Verwaltungen wichtigsten Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der erschlossenen Grundstücke; Nießbraucher, Erbbau- und Wohnungsberechtigte sind gleichgestellt. Bei einseitigem Gehweg nur die Grundstücke auf der Gehwegseite. | Gegenüberliegende Häuser ohne Gehweg sind außen vor. | Satzung § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 |
| Vorder- und Hinterlieger | Hintereinander liegende Grundstücke bilden eine Reinigungseinheit; die Pflicht wechselt wöchentlich, beginnend am ersten Montag des Jahres beim Vorderlieger. | Hinterhaus-Eigentümer sind reihum dran – ein gemeinsamer Auftrag spart den Wochenwechsel. | Satzung § 2 Abs. 2 |
| Übergänge und Haltestellen | Wo übertragen, Übergänge an Kreuzungen und Einmündungen auf 1,50 m räumen; an Haltestellen ungehindertes Ein- und Aussteigen sichern. | Eckgrundstücke haben mehr Fläche als die Hausfront. | Satzung § 4 Abs. 1 |
| Salz | Nur bei extremer Glätte oder Eisregen und an Treppen, Rampen oder Gefällen; nie auf Baumscheiben und Grünflächen, auch kein salzhaltiger Schnee daneben. | Abstumpfendes Material ist der Normalfall. | Satzung § 4 Abs. 3 |
| Schneeablage | Auf dem Gehweg, wenn er breit genug ist, sonst an der Grenze zur Fahrbahn; Radwege, Abläufe und Hydranten frei lassen. | Den Schnee nicht vor den Gully schieben. | Satzung § 4 Abs. 2 |
Großwohnsiedlung aus den Jahren 1979 bis 1989 mit elfgeschossigen Wohngebäuden, seit 2002 Fördergebiet im Stadtumbau Ost. Viele Eingänge pro Block bedeuten viele Zuwege, die bis 7 Uhr begehbar sein müssen.
Gründerzeitviertel rund um die Pauluskirche mit Bürgerhäusern und Villen. 32.334 der Wohnungen in Halle stammen aus der Zeit vor 1919 – hier trifft der Winterdienst auf Eingangsstufen und Außentreppen, an denen die Satzung Salz ausnahmsweise erlaubt.
Ja. Für Schnee, der nach 20 Uhr gefallen ist, gilt am nächsten Tag: montags bis freitags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Schnee und Glätte, die zwischen 7 und 20 Uhr entstehen, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen.
Die Grundstücke bilden eine Straßenreinigungseinheit, die Pflicht wechselt Woche für Woche. Sie beginnt am ersten Montag des Jahres beim Vorderlieger und geht dann der Reihe nach an die dahinterliegenden Grundstücke. Wer das nicht wöchentlich koordinieren will, beauftragt einen Dienstleister für die ganze Einheit.
Die Satzung sieht Bußgelder bis 2.500 € vor. Wichtiger ist meist die Haftung: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Pflichtige zivilrechtlich. Deshalb gehören zu einem übertragenen Winterdienst lückenlose Einsatznachweise, mit denen die Verwaltung ihre Kontrollpflicht belegen kann.
Quellen: Stadt Halle (Saale): Straßenreinigungssatzung (Lesefassung) · Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Zensus 2022, Regionaltabelle · Stadt Halle (Saale): Stadtteilkatalog 2023
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