Winterdienst in Leipzig für Hausverwaltungen und WEGs

Leipzig überträgt den Winterdienst für Gehwege auf die Anlieger: Räumen und Streuen werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, mindestens 1,20 m breit, Salz nur im Ausnahmefall und dann ausschließlich Kochsalz. Auf den vertraglich vereinbarten Gehwegen übernimmt SVEAG die Pflicht und die Haftung; zu jedem Einsatz gibt es im Kundenportal Uhrzeit, GPS-Position und Fotos.

Auf einen Blick

Was in Leipzig gilt

In Leipzig gelten zwei Satzungen: die Winterdienstsatzung (Beschluss vom 20.09.2012, geändert am 15.09.2022) und die Straßenreinigungssatzung (Beschluss vom 15.12.2022, geändert am 18.12.2024). Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Wer pflichtig istEigentümer der Grundstücke, die an eine öffentliche Straße angrenzen und durch sie erschlossen werden, auch bei Trennung durch städtische Zwischenflächen wie Grünstreifen oder Böschungen. Dritte dürfen beauftragt werden.Ein Grünstreifen vor dem Haus ändert an der Pflicht nichts.Winterdienstsatzung § 1 Abs. 5, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 3
ZeitenWerktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, im Übrigen nach dem bestehenden Bedarf. Eine Regel „bis zum Morgen geräumt“ enthält die Satzung nicht.Der Einsatzplan richtet sich nach dem Beginn der Pflichtzeit.Winterdienstsatzung § 4 Abs. 2
SonderstellenHaltestellen auf Länge und 1,20 m Tiefe, taktile Leitstreifen, Zugänge zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter, Hydranten und Absperrschieber räumen.Haltestellenzugänge und Mülltonnenplätze erhöhen den Aufwand.Winterdienstsatzung § 4 Abs. 6, 8, 9, 11
SchneewälleSchnee vorzugsweise in Vorgärten, sonst an die Gehwegkante; den Wall alle 5 m in Schaufelbreite für den Tauwasserablauf unterbrechen.Wälle brauchen regelmäßige Lücken.Winterdienstsatzung § 4 Abs. 7 und 10
StreumittelVornehmlich Sand, Splitt, Granulat oder Blähschiefer; Salz nur in Ausnahmefällen, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen, dann ausschließlich Kochsalz. Das Streumittel ist alsbald nach Wegfall des Erfordernisses wieder aufzunehmen.Das Aufnehmen gehört zum Auftrag, es ist bußgeldbewehrt.Winterdienstsatzung § 5 Abs. 1 und 2, § 6

Wo das in Leipzig besonders zählt

Wohnungsbestand

Laut Zensus 2022 stehen 122.839 der 354.898 Wohnungen in Gebäuden aus der Zeit vor 1919, 60.109 aus 1919 bis 1949; 97.519 liegen in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in denen die Pflicht bei den Eigentümern liegt.

Winterdienst mit SVEAG in Leipzig

  1. Satzungen abgleichen. Wir gleichen Ihr Objekt mit Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung ab, damit die Flächen nach beiden Regelwerken im Vertrag stehen.
  2. Sonderstellen erfassen. Haltestellenzugänge, Blindenleitstreifen, Bereitstellplätze der Mülltonnen und Hydranten werden am Objekt aufgenommen.
  3. Räumen und Wälle. Ab Beginn der Pflichtzeit wird geräumt und gestreut, Schneewälle bekommen alle 5 m eine Lücke, Salz bleibt die Ausnahme und dann Kochsalz.
  4. Wiederaufnahme und Beleg. Nach Ende der Glätte nehmen wir das Streumittel wieder auf; Zeit, Ort und Fotos der Einsätze liegen im Kundenportal.

Unsere Leistungen in Leipzig

Häufige Fragen zu Winterdienst in Leipzig

Muss in Leipzig bis zu einer bestimmten Uhrzeit am Morgen geräumt sein?

Nein, eine Regel „bis morgens geräumt“ enthält die Winterdienstsatzung nicht. Die Pflicht gilt werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr und richtet sich im Übrigen nach dem bestehenden Bedarf. Entscheidend ist deshalb, dass ab Beginn der Pflichtzeit geräumt und gestreut wird.

Welches Streusalz ist in Leipzig erlaubt?

Auftauende Streustoffe sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es etwa bei überfrierender Nässe oder Eisregen, aber nur, wenn abstumpfende Stoffe nicht ausreichen, und dann ausschließlich Kochsalz. Das Streumittel ist alsbald nach Wegfall des Erfordernisses wieder aufzunehmen; Verstöße können mit bis zu 500 € geahndet werden.

Wie breit ist zu räumen, und was gilt für Schneewälle?

Mindestens 1,20 m, schmalere Gehwege ganz. Schneewälle sind alle 5 m in Schaufelbreite zu unterbrechen, damit Tauwasser abfließen kann; an Überwegen, Kreuzungen und für die Ver- und Entsorgung bleiben Durchgänge frei. An Haltestellen gilt die Länge der Haltestelle bei 1,20 m Tiefe ab Bordstein.

Weiterführend

Quellen: Stadt Leipzig: Winterdienstsatzung · Stadt Leipzig: Straßenreinigungssatzung · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Leipzig.

Winterpflicht in Leipzig übertragen

Geben Sie uns die Leipziger Objektliste, dann gleichen wir beide Satzungen ab und schicken Ihnen ein Saisonangebot. Kontakt

+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de