In Dessau-Roßlau entscheidet die Reinigungsklasse Ihrer Straße, wer den Gehweg räumt: Eigentümer sind nur in den Klassen 2, 4, 5 und 9 pflichtig, in den Klassen 1, 3, 6 und 7 übernimmt die Stadt. Wo die Pflicht bei Ihnen liegt, führt SVEAG sie vertraglich samt Haftung aus und belegt jeden Einsatz mit Zeitstempel, Standort und Fotos im Kundenportal.
Winterdienstsatzung (WDS) und Straßenreinigungssatzung (StRS) liegen als Lesefassung der Stadtpflege vor; rechtsverbindlich ist laut Hinweis im Dokument nur die Fassung im Amtsblatt. Für Hausverwaltungen zählt:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Gehwege räumen die Eigentümer der anliegenden Grundstücke in den Reinigungsklassen 2, 4, 5 und 9; in den Klassen 1, 3, 6 und 7 räumt die Stadt gegen Gebühr. Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Wohnungsunternehmen sind gleichgestellt, mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. | Die Klasse jeder Adresse im Straßenverzeichnis prüfen, bevor ein Auftrag Flächen enthält. | WDS § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4–6 |
| Hinterlieger | Kopfgrundstück und dahinterliegende Grundstücke bilden eine Winterdiensteinheit; die Pflicht wechselt wöchentlich und beginnt jedes Jahr neu beim Kopfgrundstück. | Ein Auftrag für die ganze Einheit nimmt den Wochenwechsel aus der Rechnung. | WDS § 4 Abs. 7–8 |
| Zeiten | Was zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen; was nach 20 Uhr fällt, werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. | Tagsüber zählt „unverzüglich“, nachts erst der nächste Morgen. | WDS § 4 Abs. 3 |
| Streumittel | Auf Gehwegen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Blähschiefer; Salz und Auftaumittel sind der Fahrbahn vorbehalten, ihre Verwendung auf dem Gehweg ist ausdrücklich bußgeldbewehrt. | Im Gehwegdienst bleibt Salz im Lager. | WDS § 2 Abs. 1 und 6, § 7 Abs. 1 Nr. 3 |
| Übernahme durch Dritte | Ein Dienstleister kann die Pflicht nur mit Zustimmung der Stadt und nachgewiesener Haftpflichtversicherung übernehmen; die Zustimmung ist widerruflich. | Die Zustimmung gehört vor Saisonbeginn geklärt. | WDS § 4 Abs. 4–6 |
Dessau-Roßlau zählt nach dem Zensus 2022 insgesamt 49.629 Wohnungen. 13.493 davon wurden zwischen 1919 und 1949 gebaut, 6.622 noch früher. 5.830 Wohnungen liegen in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft.
Das hängt von der Reinigungsklasse der Straße ab. Eigentümer räumen die Gehwege nur in den Klassen 2, 4, 5 und 9; in den Klassen 1, 3, 6 und 7 übernimmt die Stadt gegen Gebühr. Die Klasse jeder Straße steht im Straßenverzeichnis.
Kopfgrundstück und dahinterliegende Grundstücke bilden eine Winterdiensteinheit. Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche und beginnt jedes Jahr neu beim Kopfgrundstück, danach folgen die Hinterlieger in ihrer Reihenfolge. Grundstücke an mehreren Straßen sind an jeder Straße pflichtig. Ein gemeinsamer Auftrag für die Einheit vermeidet Lücken beim Wechsel.
Im Gehwegbereich nicht. Vorgesehen sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Blähschiefer, Salz und Auftaumittel bleiben den Fahrbahnen vorbehalten. Die Winterdienstsatzung führt die Verwendung auf dem Gehweg ausdrücklich als Ordnungswidrigkeit (§ 7). Nach der Winterperiode ist das Streugut zudem unverzüglich zu entfernen.
Quellen: Stadtpflege Dessau-Roßlau: Winterdienstsatzung, Lesefassung ab 01.11.2025 · Stadtpflege Dessau-Roßlau: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung ab 01.01.2026 · Zensus 2022, Destatis
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Dessau-Roßlau.
Schicken Sie uns Ihre Adressen mit der Reinigungsklasse aus dem Straßenverzeichnis, dann legen wir fest, welche Gehwege in Ihren Auftrag gehören. Kontakt