Winterdienst in Greifswald für Hausverwaltungen und WEGs

Greifswald verbietet Salz auf Gehwegen ohne jede Ausnahme und kennt keine abweichende Sonntagszeit: An allen Tagen gilt die Frist von 8 bis 20 Uhr. SVEAG trägt die Pflicht für die vereinbarten Flächen vertraglich und legt zu jedem Einsatz einen Nachweis mit Uhrzeit, GPS-Position und Fotos im Kundenportal ab.

Auf einen Blick

Was in Greifswald gilt

In Greifswald hängt der Umfang der Pflicht davon ab, ob die Straße im Verzeichnis der Reinigungsklassen steht. Das regelt die Straßenreinigungssatzung:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Gelistete und nicht gelistete StraßenDie Eigentümer räumen Gehwege, Fußgängerzonen und die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen. In Straßen, die nicht im Verzeichnis stehen, reinigen sie zusätzlich die halbe Fahrbahn, bei Schnee entsprechend. Die Stadt räumt nur gelistete Straßen, gegen Gebühr.Das Straßenverzeichnis entscheidet, ob zur Fläche auch die Fahrbahn gehört.Satzung § 3 Abs. 1–5, § 5 Abs. 1 und 3
ZeitenSchnee ist von 8 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu entfernen, Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen. Nach 20 Uhr Gefallenes oder Entstandenes ist bis 8 Uhr des Folgetags zu beseitigen. Eine eigene Sonn- und Feiertagszeit gibt es nicht.Der Dienstplan ist an Sonntagen derselbe wie an Werktagen.Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4
BreiteGehwege, auch als Radweg ausgewiesene, in voller Breite, mindestens 1,50 m; an Haltestellen bis zur Bordsteinkante; Rinnsteine, Einläufe und Hydranten freihalten.Haltestellen am Objekt vergrößern die Fläche.Satzung § 5 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 5
StreumittelNur abstumpfende Mittel; Salz und auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. Eine Ausnahme für Eisregen oder Treppen sieht die Satzung nicht vor.Auch auf Treppen und Rampen ist Salz tabu.Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 4
SchneeablageSchnee und Eis gehören auf das an die Fahrbahn angrenzende Drittel des Gehwegs oder Seitenstreifens, wo das nicht geht auf den Fahrbahnrand; der Verkehr darf nicht gefährdet werden.Lagerflächen gehören in den Einsatzplan.Satzung § 5 Abs. 2 Nr. 5

So läuft der Winterdienst in Greifswald

  1. Reinigungsklasse prüfen. Pro Adresse steht fest, ob die Straße im Verzeichnis gelistet ist und ob die halbe Fahrbahn zur Fläche zählt.
  2. Plan mit Streugut. Der Winterdienstplan sieht überall abstumpfende Mittel vor, auch an Treppen und Rampen.
  3. Gleicher Takt an allen Tagen. Die Einsatzplanung gilt an Werktagen, Sonntagen und Feiertagen gleichermaßen, nachts Gefallenes ist bis 8 Uhr erledigt.
  4. Nachweis im Portal. Zeit, Ort und Fotos jedes Einsatzes stehen im Kundenportal.

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Häufige Fragen zu Winterdienst in Greifswald

Gibt es in Greifswald eine Ausnahme vom Salzverbot?

Nein. Die Satzung erlaubt nur abstumpfende Mittel und schreibt vor, dass auftauende Mittel nicht eingesetzt werden dürfen. Anders als in vielen anderen Städten nennt sie keine Ausnahme für Eisregen oder für Treppen und Rampen. Hausverwaltungen sollten Streugut deshalb für alle Flächen einplanen, auch für Zugänge mit Gefälle.

Muss in Greifswald sonntags früher oder später geräumt werden?

Weder noch. Die Satzung kennt keine abweichende Sonn- und Feiertagszeit. An allen Tagen gilt: Schnee und Glätte sind von 8 bis 20 Uhr unverzüglich zu beseitigen, nach 20 Uhr Entstandenes bis 8 Uhr des Folgetags. Das vereinfacht die Einsatzplanung, verlangt aber auch sonntags einen verlässlichen Dienst.

Wer räumt die Fahrbahn vor meinem Haus in Greifswald?

Das hängt vom Straßenverzeichnis ab. Die Stadt räumt nur die dort gelisteten Straßen, gegen Gebühr. In nicht gelisteten Straßen reinigen die Eigentümer zusätzlich die halbe Fahrbahn, bei Schnee entsprechend. Zusätzliche städtische Reinigung befreit den Pflichtigen nicht. Prüfen Sie daher für jede Adresse die Reinigungsklasse.

Weiterführend

Quellen: Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Lesefassung der Straßenreinigungssatzung · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Greifswald.

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