In Göttingen ist Streusalz auf Gehwegen grundsätzlich verboten, und Eigentümer räumen nur die Gehwege der im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Straßen; die Fahrbahnen übernimmt immer die Stadt. SVEAG übernimmt die vertraglichen Gehwegflächen und haftet vertraglich dafür. Uhrzeit, Standort und Fotos jedes Einsatzes liegen im Kundenportal bereit.
Es gelten die StrRGS und die StrRVO, beide in der 9. Fassung vom 12.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke, gleichgestellt Erbbauberechtigte, Nießbraucher sowie Wohn- und Dauerwohnberechtigte; nur für die im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Straßen und nur für den Winterdienst auf den Gehwegen, auch wenn Grünstreifen, Wasserläufe oder Blumenkübel dazwischen liegen. | Zuerst im Straßenverzeichnis prüfen. | StrRGS § 3 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 3, § 1 Abs. 3 |
| Fahrbahn und Gebühr | Fahrbahnen räumt und streut die Stadt über die Göttinger Entsorgungsbetriebe. Für die städtische Reinigung zahlen Anlieger Gebühren; im Winterdienst je Frontmeter und Jahr in Klasse A 2,62 €, B 1,08 €, C 0,35 €. | Die Fahrbahn bleibt außerhalb des Auftrags. | StrRGS § 3, § 4 Abs. 3; StrRVO § 5 Abs. 5, § 6 Abs. 2 |
| Salz und Ausnahmen | Salz und auftauende Stoffe sind auf Gehwegen verboten, erlaubt nur auf Rampen, Treppen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefällestrecken und in witterungsbedingten Ausnahmefällen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen. | Salz nur an den benannten Stellen vorhalten. | StrRVO § 8 Abs. 5, § 10 Abs. 1 Nr. 3 |
| Breite und Gossen | Gehwege unter 1 m Breite ganz, sonst mindestens 1 m freihalten und bei Glätte abstreuen; in Fußgängerzonen der Wallanlagen mindestens 1,50 m. Gossen bleiben frei. Streugut nach der Schmelze unverzüglich entfernen. | Der Einsatz endet erst mit dem Abkehren. | StrRVO § 8 Abs. 2, 3 und 6 |
| Mehrere Pflichtige | Mehrere Pflichtige, etwa Miteigentümer, haften gesamtschuldnerisch. Eine Hinterlieger-Wechselregel für den übertragenen Winterdienst gibt es nicht. | In der WEG kann jeder Miteigentümer herangezogen werden. | StrRGS § 3 Abs. 5 und 6 |
Laut Zensus 2022 gibt es in Göttingen 76.085 Wohnungen, davon 10.688 aus der Zeit vor 1919 und 15.978 aus den 1960er Jahren. 20.220 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.
Grundsätzlich nicht. Salz ist auf Gehwegen verboten, außer auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, bei starkem Gefälle und in witterungsbedingten Ausnahmefällen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen. Ein unzulässiger Einsatz ist eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen.
Ja, Fahrbahnen räumt und streut immer die Stadt, durch die Göttinger Entsorgungsbetriebe nach Winterdienstklassen A, B und C. Dafür erhebt sie eine Gebühr je Frontmeter und Jahr: 2,62 € in Klasse A, 1,08 € in Klasse B, 0,35 € in Klasse C. Die Gehwege bleiben bei den Eigentümern.
Nur für die Gehwege der Straßen, die im Straßenverzeichnis der Verordnung als übertragen gekennzeichnet sind (Stand 01.01.2026). Freizuhalten sind mindestens 1 m Breite; schmalere Gehwege sind ganz zu räumen. Ob Ihre Adresse betroffen ist, entscheidet allein die Straße, nicht die Lage des Grundstücks.
Quellen: Stadt Göttingen (GEB): Straßenreinigungsgebührensatzung, 9. Änderung vom 12.12.2025 · Stadt Göttingen (GEB): Straßenreinigungsverordnung mit Straßenverzeichnis, Stand 01.01.2026 · Zensus 2022, Destatis
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