In Kassel räumen die Stadtreiniger die Fahrbahnen, Eigentümer und Hausverwaltungen schulden nur den Gehweg: werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, so oft wie notwendig. Die Gehwegflächen aus dem Vertrag übernimmt SVEAG samt Haftung; Zeitpunkt, Position und Fotos jedes Einsatzes liegen im Kundenportal.
In Kassel regeln zwei Satzungen die Aufgabenteilung: die Winterdienstsatzung für den Gehweg und die Straßenreinigungssatzung für die Fahrbahn. Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gehweg | Eigentümer der erschlossenen Grundstücke, auch Hinterlieger mit Zugang, und gesetzlich Gleichgestellte, darunter Wohnungseigentümer, räumen den Gehweg. Hinterlieger bilden mit dem Eigentümer des Kopfgrundstücks eine Pflichtengemeinschaft, wenn sie mit mindestens der Hälfte ihrer Straßenseite dahinter liegen. | Fahrbahnen gehören nicht zum Auftrag; Gehweg, Zugang und Hinterlieger-Fläche schon. | Winterdienstsatzung § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 |
| Fahrbahn | Die Fahrbahnreinigung der Straßen im Straßenverzeichnis erledigen die Stadtreiniger gegen Gebühr (Anschluss- und Benutzungszwang); Eigentümer reinigen nur Straßen, die nicht im Verzeichnis stehen. | Die Gebühr deckt die Fahrbahn, den Gehweg im Winter räumen Sie. | Straßenreinigungssatzung § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1 bis 3, § 16 Abs. 1 |
| Zeiten | Werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr so oft wie notwendig räumen und streuen. Eine Satzungsfrist „bis x Uhr geräumt“ gibt es nicht. | Der Einsatz muss ab 7 Uhr laufen und bei neuem Schnee wiederkehren. | Winterdienstsatzung § 7 |
| Streumittel | Auftausalz und chemisch wirkende Stoffe sind grundsätzlich verboten, Ausnahme für Treppen, Brücken und Haltestellen; sonst nur, wenn Glätte anders nicht zu beseitigen ist, in kleinster Menge und nicht im Wurzelbereich von Bäumen. | Abstumpfendes Streugut gehört in den Vorrat. | Winterdienstsatzung § 6 Abs. 1 bis 3 |
| Einseitiger Gehweg | Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, räumen in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Gehwegseite, in ungeraden Jahren die gegenüberliegenden. | Der Jahreswechsel ändert die Zuständigkeit; Plan und Vertrag bilden das ab. | Winterdienstsatzung § 4a Abs. 1 bis 3 |
| Mülltonnen | An den Standplätzen und Zugängen sind Schnee, Eis und Glätte am Entsorgungstag bis 7 Uhr zu beseitigen oder abzustumpfen. | Abfuhrtage gehören in den Einsatzplan. | Abfallwirtschaftssatzung § 18 Abs. 2 Buchst. c |
Nein. Die Fahrbahn-Schnee- und Glättebeseitigung übernimmt die Stadt über die Stadtreiniger Kassel. Die Winterdienstsatzung verpflichtet Eigentümer und Gleichgestellte nur für den Gehweg. Dazu gehören Hinterlieger mit Zugang, die mit mindestens der Hälfte ihrer Straßenseite hinter dem Kopfgrundstück liegen, als Pflichtengemeinschaft.
In Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Seite mit Gehweg, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. Hintereinander liegende Grundstücke wechseln sich ab, eine schriftliche Vereinbarung soll die Arbeiten aufteilen. Wer beauftragt, sollte den Wechsel im Vertrag festhalten.
Am Entsorgungstag bis 7 Uhr. Anschlusspflichtige und Benutzer müssen Schnee, Eis und Glätte an Standplätzen und Zugängen bis dahin beseitigen oder abstumpfen. Der Behälter selbst steht am Leerungstag bis 6.30 Uhr am Fahrbahnrand, wenn der Standplatz weiter als 15 m entfernt ist.
Quellen: Stadt Kassel: Winterdienstsatzung · Stadt Kassel: Straßenreinigungs- und -gebührensatzung · Stadt Kassel: Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Kassel.
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