Winterdienst in Kassel für Hausverwaltungen und WEGs

In Kassel räumen die Stadtreiniger die Fahrbahnen, Eigentümer und Hausverwaltungen schulden nur den Gehweg: werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr, so oft wie notwendig. Die Gehwegflächen aus dem Vertrag übernimmt SVEAG samt Haftung; Zeitpunkt, Position und Fotos jedes Einsatzes liegen im Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Kassel gilt

In Kassel regeln zwei Satzungen die Aufgabenteilung: die Winterdienstsatzung für den Gehweg und die Straßenreinigungssatzung für die Fahrbahn. Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
GehwegEigentümer der erschlossenen Grundstücke, auch Hinterlieger mit Zugang, und gesetzlich Gleichgestellte, darunter Wohnungseigentümer, räumen den Gehweg. Hinterlieger bilden mit dem Eigentümer des Kopfgrundstücks eine Pflichtengemeinschaft, wenn sie mit mindestens der Hälfte ihrer Straßenseite dahinter liegen.Fahrbahnen gehören nicht zum Auftrag; Gehweg, Zugang und Hinterlieger-Fläche schon.Winterdienstsatzung § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2
FahrbahnDie Fahrbahnreinigung der Straßen im Straßenverzeichnis erledigen die Stadtreiniger gegen Gebühr (Anschluss- und Benutzungszwang); Eigentümer reinigen nur Straßen, die nicht im Verzeichnis stehen.Die Gebühr deckt die Fahrbahn, den Gehweg im Winter räumen Sie.Straßenreinigungssatzung § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1 bis 3, § 16 Abs. 1
ZeitenWerktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr so oft wie notwendig räumen und streuen. Eine Satzungsfrist „bis x Uhr geräumt“ gibt es nicht.Der Einsatz muss ab 7 Uhr laufen und bei neuem Schnee wiederkehren.Winterdienstsatzung § 7
StreumittelAuftausalz und chemisch wirkende Stoffe sind grundsätzlich verboten, Ausnahme für Treppen, Brücken und Haltestellen; sonst nur, wenn Glätte anders nicht zu beseitigen ist, in kleinster Menge und nicht im Wurzelbereich von Bäumen.Abstumpfendes Streugut gehört in den Vorrat.Winterdienstsatzung § 6 Abs. 1 bis 3
Einseitiger GehwegGibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, räumen in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Gehwegseite, in ungeraden Jahren die gegenüberliegenden.Der Jahreswechsel ändert die Zuständigkeit; Plan und Vertrag bilden das ab.Winterdienstsatzung § 4a Abs. 1 bis 3
MülltonnenAn den Standplätzen und Zugängen sind Schnee, Eis und Glätte am Entsorgungstag bis 7 Uhr zu beseitigen oder abzustumpfen.Abfuhrtage gehören in den Einsatzplan.Abfallwirtschaftssatzung § 18 Abs. 2 Buchst. c

Ablauf in Kassel mit SVEAG

  1. Grenze zur Fahrbahn ziehen. Wir legen fest, welche Gehwege, Zugänge und Hinterlieger-Flächen zum Objekt gehören und was bei den Stadtreinigern bleibt.
  2. Seite und Jahr. Bei einseitigem Gehweg tragen wir die Zuständigkeit nach geradem oder ungeradem Jahr in den Plan ein.
  3. Tonnenplätze mitdenken. Die Abfuhrtage der Objekte fließen in die Reihenfolge ein, damit die Standplätze am Entsorgungstag bis 7 Uhr frei sind.
  4. Beleg im Kundenportal. Im Kundenportal ist jeder Einsatz mit Zeitpunkt, Position und Fotos abrufbar, für Eigentümer und Versicherung.

Unsere Leistungen in Kassel

Häufige Fragen zu Winterdienst in Kassel

Müssen wir in Kassel auch die Fahrbahn räumen?

Nein. Die Fahrbahn-Schnee- und Glättebeseitigung übernimmt die Stadt über die Stadtreiniger Kassel. Die Winterdienstsatzung verpflichtet Eigentümer und Gleichgestellte nur für den Gehweg. Dazu gehören Hinterlieger mit Zugang, die mit mindestens der Hälfte ihrer Straßenseite hinter dem Kopfgrundstück liegen, als Pflichtengemeinschaft.

Wer räumt in Kassel bei einseitigem Gehweg?

In Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Seite mit Gehweg, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Seite. Hintereinander liegende Grundstücke wechseln sich ab, eine schriftliche Vereinbarung soll die Arbeiten aufteilen. Wer beauftragt, sollte den Wechsel im Vertrag festhalten.

Wann müssen die Mülltonnen-Standplätze in Kassel frei sein?

Am Entsorgungstag bis 7 Uhr. Anschlusspflichtige und Benutzer müssen Schnee, Eis und Glätte an Standplätzen und Zugängen bis dahin beseitigen oder abstumpfen. Der Behälter selbst steht am Leerungstag bis 6.30 Uhr am Fahrbahnrand, wenn der Standplatz weiter als 15 m entfernt ist.

Weiterführend

Quellen: Stadt Kassel: Winterdienstsatzung · Stadt Kassel: Straßenreinigungs- und -gebührensatzung · Stadt Kassel: Abfallwirtschafts- und -gebührensatzung

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Kassel.

Gehwegpflicht in Kassel übergeben

Teilen Sie uns die Standorte Ihrer Kasseler Objekte mit; wir grenzen Gehweg und Fahrbahn ab und erstellen ein Angebot. Kontakt

+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de