Notruf- und Serviceleitstelle rund um die Uhr

Notruf- und Serviceleitstelle rund um die Uhr bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Alarmplan festlegen: Wir klären, welche Bereiche überwacht werden, welches Ereignis einen Alarm auslöst, wer in welcher Reihenfolge informiert wird und wann Interventionskräfte anrücken sollen.
  2. Anlage aufschalten: Die Kamera- oder Meldetechnik wird auf die ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet und im Probebetrieb geprüft, bis Meldewege und Zuordnung stimmen.
  3. Betrieb und Reporting: Eingehende Meldungen werden gesichtet und verifiziert, Maßnahmen nach Alarmplan ausgelöst und jedes Ereignis protokolliert. Sie erhalten die Dokumentation im vereinbarten Turnus.

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Häufige Fragen

Was ist eine Notruf- und Serviceleitstelle?

Eine Notruf- und Serviceleitstelle ist eine ständig besetzte Stelle, auf die Melde- und Kameraanlagen aufgeschaltet werden. Läuft dort ein Signal ein, wird es nicht automatisch weitergeleitet, sondern von einer Person gesichtet und bewertet. Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, werden die im Alarmplan hinterlegten Maßnahmen ausgelöst. Diese Zwischenstufe ist der eigentliche Zweck der Aufschaltung: Sie trennt den tatsächlichen Vorfall von der Tierbewegung, dem Regenschauer und der zugeschlagenen Tür.

Wie läuft die Alarmverifikation ab?

Die Anlage meldet ein Ereignis mit Bild oder Videosequenz aus dem betroffenen Bereich. In der Leitstelle wird geprüft, was ausgelöst hat: Person, Fahrzeug, Tier oder eine technische Störung. Bei einer Person im Sicherungsbereich folgt in der Regel zuerst die Ansprache über den Lautsprecher der Anlage, weil das viele Vorfälle bereits beendet. Bleibt die Person, werden Auftraggeber, Interventionskräfte und bei Bedarf die Polizei verständigt. Jeder dieser Schritte wird mit Uhrzeit festgehalten.

Was passiert nach einem bestätigten Alarm?

Es greift der Alarmplan, den Sie vorab festgelegt haben. Darin steht, wer in welcher Reihenfolge informiert wird, ob Interventionskräfte mit der erforderlichen Qualifikation anrücken, wer einen Schlüssel hat und wie im Schadenfall weiter verfahren wird. Ohne diesen Plan endet jede Meldung in Rückfragen, und genau dabei geht Zeit verloren. Deshalb steht der Alarmplan bei uns am Anfang der Aufschaltung und nicht am Ende.

Wer schaut nachts auf die Meldung?

Die Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt, auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Anlage, die lediglich eine Mitteilung auf das Mobiltelefon des Bauleiters schickt. Eine solche Mitteilung erreicht nachts in der Regel niemanden, der reagieren kann, und wenn sie jemanden erreicht, fehlt die Befugnis, das Gelände zu betreten. Aufschaltung bedeutet deshalb immer: Jemand sieht die Meldung, und jemand ist zuständig.

Eignet sich die Aufschaltung auch für Bestandsimmobilien?

Ja. Aufgeschaltet werden können nicht nur mobile Kameraanlagen auf Baustellen, sondern auch fest installierte Anlagen in Wohn- und Gewerbeobjekten, etwa in Tiefgaragen, an Müllplätzen oder an Zugängen zu Technikräumen. Ebenso lassen sich Einbruchmeldeanlagen anbinden. Welche Technik aufschaltbar ist, prüfen wir vorab, weil Schnittstelle und Übertragungsweg stimmen müssen. Bei älteren Anlagen ist ein Austausch einzelner Komponenten manchmal der kürzere Weg als der Versuch, sie anzubinden.

Was unterscheidet die Fernüberwachung von einer reinen Aufzeichnung?

Eine reine Aufzeichnung arbeitet rückwärts. Sie liefert Bildmaterial, nachdem der Schaden eingetreten ist, und hilft bei Anzeige und Versicherungsmeldung. Die Fernüberwachung arbeitet vorwärts: Das Ereignis wird gesichtet, während es passiert, und es folgt eine Reaktion. Für die Beweissicherung ist die Aufzeichnung unverzichtbar, für die Abwehr genügt sie nicht. In der Praxis kombiniert man beides, weil die Aufzeichnung ohnehin mitläuft, sobald eine Anlage aufgeschaltet ist.

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