Gärtnerservice

Gärtnerservice bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Flächen und Turnus festlegen: Wir gehen die Außenanlage ab, erfassen Rasen, Hecken, Beete und Wege und legen den Pflegerhythmus fest – ganzjährig, mit saisonalen Schwerpunkten.
  2. Regelmäßige Pflege: Rasenpflege, Heckenschnitt, Beetpflege und Wegereinigung im vereinbarten Wochenrhythmus, im Winter Laub und Kontrolle statt Schnitt.
  3. Nachweis: Jeder Durchgang wird dokumentiert, damit Eigentümer und Beirat sehen, was wann gemacht wurde, und die Umlage nachvollziehbar bleibt.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Was gehört in einen Gartenpflegevertrag für ein Mehrfamilienhaus?

Die Flächen, der Turnus und die Leistungen je Saison: Rasenpflege im Wochenrhythmus während der Wachstumszeit, Heckenschnitt ein- bis zweimal jährlich außerhalb der Brutzeit, Beetpflege, Laub im Herbst, Kontrolle im Winter. Ein Gartenpflegepaket, das ganzjährig läuft, ist für die Verwaltung planbarer als Einzelaufträge – und für die Umlage nachvollziehbarer.

Wie oft kommt der Gartenservice im Jahr?

Das hängt von Fläche und Anspruch ab. Im Mietshaus mit Rasen und Hecke sind während der Saison wöchentliche bis zweiwöchentliche Durchgänge üblich, im Winter monatliche Kontrollen. Für Berufstätige und Verwaltungen ohne eigenen Hausmeister ist ein fester Rhythmus wichtiger als die absolute Zahl, weil nichts mehr vergessen wird.

Lässt sich die Gartenpflege auf die Mieter umlegen?

Die laufende Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Nicht umlagefähig ist die Neuanlage oder eine Umgestaltung, weil das Instandsetzung ist, keine Pflege. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, klärt Ihre rechtliche Beratung; wir trennen beides auf der Rechnung, damit die Abrechnung sauber bleibt.

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