Öltankprüfung nach AwSV bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Das richtet sich nach Volumen, ober- oder unterirdischer Aufstellung und der Lage des Grundstücks. Unterirdische Anlagen sind grundsätzlich strenger geregelt, ebenso alles in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Für Ihr Objekt klären wir die Einstufung, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Der Sachverständige stuft ihn ein. Geringfügige Mängel sind innerhalb einer Frist zu beheben, erhebliche können zur Stilllegung führen. Ein Ölaustritt ist unabhängig davon sofort der zuständigen Behörde zu melden – das ist keine Ermessensfrage.
Nicht bei jeder Prüfungsart. Eine Innenprüfung setzt einen entleerten und gereinigten Tank voraus, eine wiederkehrende Prüfung von außen nicht. Was in Ihrem Fall ansteht, klärt sich mit der Einstufung – danach richtet sich auch, ob eine Tankreinigung vorher nötig ist.
Dort gelten zusätzliche Anforderungen an Aufstellung und Sicherung, weil aufschwimmende Tanks bei Hochwasser eine erhebliche Gefahr darstellen. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, lässt sich über die Karten der zuständigen Behörde feststellen; das prüfen wir mit.
Nein. Unterirdische Tanks sind unabhängig von der Größe prüfpflichtig, weil eine Undichtigkeit im Erdreich nicht sichtbar wird. Bei oberirdischen Tanks hängt die Pflicht von Volumen und Lage ab, in Wasserschutzgebieten gelten schärfere Regeln. Die Details stehen in der AwSV und den Landesvorschriften, wir prüfen für jeden Tank, welche Fristen gelten.
Ein undichter Tank muss sofort außer Betrieb genommen werden, meist wird er stillgelegt und gereinigt. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt davon ab, wie lange noch mit Heizöl geheizt werden soll. Steht ohnehin eine Heizungsumstellung an, ist die Stilllegung mit Reinigung und Entsorgungsnachweis die wirtschaftlichere Lösung. Wir stellen der Hausverwaltung beide Wege mit Fristen gegenüber.
Die regelmäßige Wartung umfasst Sichtkontrolle von Tank, Leitungen und Auffangraum, Prüfung von Grenzwertgeber und Leckanzeige sowie die Tankreinigung, wenn sich Sediment am Boden abgesetzt hat. Die Prüfung nach AwSV ist die behördlich vorgeschriebene Kontrolle in festen Intervallen, die Wartung sorgt dafür, dass der Tank diese Prüfung besteht.
Nein. Ein Gastank für Flüssiggas fällt nicht unter die AwSV, sondern als Druckbehälter unter die Betriebssicherheitsverordnung, geprüft wird er von zugelassenen Überwachungsstellen. Wir nehmen Flüssiggastanks aber in die Fristenübersicht der Objektakte auf, damit die Hausverwaltung alle Prüftermine an einer Stelle hat.