Hagen legt die Reinigung aller Gehwege den angrenzenden Eigentümern auf, mindestens alle 14 Tage und samt Ritzenvegetation. Dazu kommen Tonnenregeln und die Baumpflegesatzung. SVEAG übernimmt für Hausverwaltungen und WEGs Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst und Außenflächen und hält Zeit und Fotos jedes Einsatzes im Kundenportal fest.
Wo Fahrbahn und Gehweg weder baulich noch farblich getrennt sind, etwa in verkehrsberuhigten Bereichen, gilt ein 1,20 m breiter Streifen ab Grundstücksgrenze als Gehweg, in Fußgängerzonen 1,50 m (Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2).
Die Gehwegfläche unter einem Wartehäuschen oder auf einem Buscap zählt zum Gehweg, sofern Bügel sie nicht abtrennen; Häuschen und Papierkorb sind ausgenommen (Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2).
Trennt eine Stützmauer, ein Graben oder eine Grünanlage das Objekt von der Straße, gilt es in der Regel trotzdem als erschlossen, sobald Zugang oder Zufahrt möglich ist (Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 2).
Restabfallbehälter ab 770 l und 1.100-l-Papierbehälter holt der HEB selbst vom Standplatz. Der Transportweg soll meist unter 15 m bleiben, höchstens 50 m, und beleuchtet sein (Abfallwirtschaftssatzung § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 1).
Für Hagener Objekte zählen drei Ortssatzungen: die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung von 2011 im XXVIII. Nachtrag vom 17.12.2025, die Abfallwirtschaftssatzung vom 22.10.2018 und die Baumpflegesatzung vom 24.04.2019.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Pflichtige | Eigentümer eines angrenzenden, über die Straße erschlossenen Grundstücks; bei Erbbaurecht ist es der Erbbauberechtigte. | Pro Objekt festhalten, wer im Grundbuch pflichtig ist. | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 2 Abs. 1 und 3 |
| Welche Flächen | Alle Gehwege und die im Reinigungsplan der Stadt kenntlich gemachten Fahrbahnen; bei Pflichtigen auf beiden Seiten bis zur Mitte, sonst über die ganze Breite. | Im Plan nachsehen, ob vor dem Objekt auch Fahrbahn dazugehört. | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 2 Abs. 1 |
| Turnus und Umfang | Reinigen nach Bedarf, mindestens 14-täglich, einschließlich Ritzenvegetation, gleich wer sie verursacht hat. Kehricht darf nicht in Straßenabläufe. | Fugenpflege und Abtransport gehören in jede Kehrrunde. | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 3 Abs. 1 |
| Übertragung auf Dritte | Ein Dritter kann die Reinigungspflicht auf Antrag übernehmen: schriftlich gegenüber der Stadt, mit ihrer widerruflichen Zustimmung und mit Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. | Ohne diese Zustimmung bleibt die Pflicht gegenüber der Stadt beim Eigentümer, auch wenn ein Dienstleister kehrt. | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 2 Abs. 2 |
| Restmüllvolumen und Bereitstellung | Regelmäßig 20 l Restmüll je gemeldeter Person und Woche. Behälter bis 240 l stehen am Abfuhrtag bis 6:00 Uhr am Gehwegrand und werden nach der Leerung sofort zurückgeholt. | Raus- und Reinstellen als festen Posten im Hausdienst führen. | Abfallwirtschaftssatzung § 12 Abs. 1, § 15 Abs. 2 und 3 |
| Meldepflichten | Bewohnerzahl und jede Änderung unverzüglich schriftlich an die Stadt; gebührenrelevante Änderungen bei der Straßenreinigung binnen eines Monats. | Mieterwechsel und Leerstand an beide Stellen weitergeben. | Abfallwirtschaftssatzung § 27 Abs. 1; Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 7 Abs. 3 |
| Winter | Dieselbe Satzung regelt auch den Winterdienst auf den Gehwegen, Einzelheiten unter Winterdienst in Hagen. | Details auf der Winterdienst-Seite. | Straßenreinigungs- und Gebührensatzung § 3 Abs. 3 |
Geschützt sind Laubbäume ab 100 cm Stammumfang in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen und in Bebauungsplangebieten (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1). Verboten sind an ihnen unter anderem Kappen, das Versiegeln des Wurzelbereichs mit Asphalt oder Beton und Herbizide (§ 4).
Ohne Antrag zulässig ist fachgerechte Pflege, etwa das Entfernen abgestorbener Äste, Wundbehandlung oder das Freischneiden des Lichtraumprofils an Straßen (§ 5 Nr. 1). Muss ein Baum wegen akuter Gefahr sofort fallen, ist das dem Umweltamt anzuzeigen und zu begründen; der Stamm bleibt eine Woche zur Begutachtung liegen (§ 5 Nr. 3).
Gehweg, Tonnen, Reinigung und Wartung gebündelt bei einer Ansprechperson.
Treppenhaus, Keller und Gemeinschaftsflächen im festen Turnus, dokumentiert im Kundenportal.
Jeder Gehweg vor dem Objekt liegt beim Eigentümer, mindestens alle 14 Tage.
Ritzenvegetation gehört laut Satzung zur Reinigung, egal wer sie verursacht hat.
Totholzschnitt ist genehmigungsfrei, Fällen geschützter Bäume braucht eine Ausnahme.
Die Gehwegpflicht reicht in Hagen auch in den Winter.
Senden Sie uns die Hagener Anschriften mit Frontlänge zum Gehweg; das Angebot weist Hausdienst, Außenflächen und Tonnendienst getrennt aus. Anfrage senden
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Ja. Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung legt die Reinigung aller Gehwege den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auf, bei Erbbaurecht dem Erbbauberechtigten, und zwar nach Bedarf, mindestens alle 14 Tage. Fahrbahnen kommen nur hinzu, wenn der Reinigungsplan der Stadt sie besonders kenntlich macht. Die WEG kann die Arbeit vergeben; ohne Zustimmung der Stadt bleibt die Pflicht aber bei ihr.
Ja, ausdrücklich. Nach § 3 Abs. 1 umfasst die Reinigung unabhängig vom Verursacher auch die Beseitigung von Unkraut, als Beispiel nennt die Satzung Ritzenvegetation. Der Kehricht ist danach unverzüglich nach Abfallrecht zu entsorgen und darf nicht in die Straßenabläufe gekehrt werden. Fugenpflege gehört damit in jede Gehwegrunde.
Nein. Die Abfallwirtschaftssatzung verbietet alles, was den Zugang zu den Behältern erschwert oder verhindert, ausdrücklich auch Behälterschleusen und das Wegschließen (§ 14 Abs. 5 Nr. 5). Zugleich trägt der Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für die Behälter, einschließlich Standfestigkeit und Sicherung gegen Wegrollen (§ 14 Abs. 7).
Die Baumpflegesatzung gilt nicht für Bäume auf privaten Hausgrundstücken unter 350 m² und nicht für Bäume, die näher als 10 m an Außenwänden von Gebäuden mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen stehen. Nadel- und Obstbäume sind weitgehend ausgenommen. Für andere geschützte Laubbäume ist beim Umweltamt Hagen schriftlich eine Ausnahme oder Befreiung zu beantragen.
Wir verbinden Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und Wartung technischer Anlagen mit den Außenarbeiten, die in Hagen beim Eigentümer liegen: Gehweg samt Fugen, Tonnen raus- und reinstellen, Stellplatzpflege und Baumpflege. Sie haben eine Ansprechperson, und zu jedem Einsatz stehen Zeitpunkt, Ort und Fotos im Kundenportal.
Quellen: Stadt Hagen: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung (XXVIII. Nachtrag 2025) · Stadt Hagen: Abfallwirtschaftssatzung vom 22.10.2018 · Stadt Hagen: Baumpflegesatzung vom 24.04.2019 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Gebäude und Wohnungen je Gemeinde