Streugutboxen richtig aufstellen und befüllen: Pflichten im Winter

Erfahren Sie, wie Hausverwaltungen Streugutboxen richtig aufstellen und befüllen, um die gesetzliche Streupflicht im Winter rechtssicher zu erfüllen.

Die rechtliche Basis: Verkehrssicherungspflicht und Streupflicht im Winter

Die kalte Jahreszeit stellt Hausverwaltungen vor erhebliche logistische und rechtliche Herausforderungen. Die gesetzliche Basis für alle Maßnahmen zur Schnee- und Glättebeseitigung bildet die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, welche sich primär aus Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) herleitet. Demnach ist jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, verpflichtet, notwendige Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Für Grundstückseigentümer und die von ihnen beauftragten Hausverwaltungen bedeutet dies eine klare und unmissverständliche Pflicht zur Glatteisbekämpfung auf Gehwegen, Zuwegungen und Parkflächen. Um diesen Verpflichtungen im Alltag schnell und flexibel nachkommen zu können, ist die richtige Platzierung und Vorhaltung von Streugutboxen direkt auf dem Gelände ein unverzichtbarer Bestandteil der Vorbereitung. Ohne griffbereites Streumaterial direkt am Einsatzort lässt sich ein plötzlicher Wintereinbruch kaum zeitgerecht bewältigen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und zeitliche Vorgaben

Die zeitlichen Vorgaben für den Winterdienst sind in den lokalen Straßenreinigungssatzungen der jeweiligen Gemeinden festgeschrieben und weisen regionale Unterschiede auf. Im gesamten norddeutschen Raum gilt als allgemeine Richtlinie, dass die Pflichten zur Gefahrenabwehr an Werktagen meist um 7:00 Uhr morgens beginnen und an Sonn- und Feiertagen um 9:00 Uhr greifen. Bis um 20:00 Uhr abends muss die Rutschgefahr auf den definierten Gehwegen verlässlich und kontinuierlich beseitigt sein. Manche Städte dehnen diese Zeiten sogar noch weiter aus. Tritt nach 20:00 Uhr abends neuer Schneefall oder Eisglätte auf, muss die Beseitigung am darauffolgenden Morgen oft bis zu einer bestimmten Uhrzeit abgeschlossen sein. Für ein vorschriftsmäßiges Räumen ist in der Regel ein Pfad von mindestens einem Meter Breite erforderlich, damit zwei Fußgänger sicher aneinander vorbeigehen können.

Stadt / RegionRäumzeiten WerktageRäumzeiten Sonn- & FeiertageFristen bei Nachtschnee / Besonderheiten
HamburgSofort nach Schneefall / GlätteSofort nach Schneefall / GlätteNach 20:00 Uhr gefallener Schnee muss am Folgetag bis 8:30 Uhr (Sonn- und Feiertags bis 9:30 Uhr) geräumt sein.
Hannover07:00 bis 22:00 Uhr08:00 bis 22:00 UhrBreite des Gehwegs muss ausreichend geräumt sein, Salzstreuverbot beachten.
Bremen07:00 bis 20:30 Uhr09:00 bis 20:00 UhrGehwege sind bis zu einer Breite von 1,50 Meter schnee- und eisfrei zu halten.
Kiel07:00 bis 20:00 Uhr08:00 bis 20:00 Uhr (Eis)Schnee muss innerhalb von einer Stunde nach Ende des Schneefalls geräumt werden.

Pflichtenübertragung und Haftungsrisiken für Hausverwaltungen

Für Hausverwaltungen ist das Haftungsrisiko im Winter enorm, da schwere Stürze von Passanten erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen können. Aus diesem Grund übertragen viele Verwaltungen die praktische Durchführung auf externe Dienstleister wie einen professionellen Winterdienst oder einen verlässlichen Hausmeisterservice. SVEAG bietet diese Serviceleistungen mit klarer Haftungsübernahme in Städten wie Hamburg, Hannover, Bremen, Kiel und Lübeck an. Wichtig für Hausverwaltungen zu wissen: Durch die vertragliche Übertragung der Räum- und Streupflicht wird die eigene Verantwortung nicht vollständig aufgehoben. Es verbleibt eine sogenannte Überwachungs- und Kontrollpflicht. Die Hausverwaltung muss in regelmäßigen Abständen stichprobenartig überprüfen, ob der beauftragte Dienstleister die vereinbarten Arbeiten weisungsgemäß und pünktlich ausführt.

Anforderungen an Dokumentation und Kontrollpflichten

Eine lückenlose Dokumentation ist der wirksamste Schutz vor Haftungsansprüchen bei witterungsbedingten Unfällen. Im Schadensfall müssen Hausverwaltungen zweifelsfrei nachweisen können, dass der Streu- und Räumpflicht ordnungsgemäß nachgekommen wurde. Dazu gehören präzise geführte Räumprotokolle, die Uhrzeiten, Temperaturen, Art der Witterung und die eingesetzten Maßnahmen dokumentieren. Auch der Zustand und die Verfügbarkeit von Hilfsmitteln vor Ort spielen eine Rolle: Ist die Streugutbox pünktlich vor dem ersten Frost gefüllt und einsatzbereit, sichert dies das schnelle Handeln der Mitarbeiter vor Ort. Die Kontroll- und Dokumentationspflichten verlangen somit nicht nur die Überwachung des Personals, sondern auch die regelmäßige Überprüfung der materiellen Infrastruktur vor Ort.

Der optimale Standort: Wo Streugutboxen platziert werden müssen

Für einen reibungslosen Winterdienst müssen Hausverwaltungen in norddeutschen Städten wie Hamburg, Hannover oder Bremen die Platzierung ihrer Streugutboxen strategisch planen. Ein klug gewählter Standort minimiert im Ernstfall die Wege für den Hausmeisterservice oder die Bewohner und stellt sicher, dass Streumittel bei plötzlicher Glätte ohne Verzögerung ausgebracht werden können. Bei der Standortwahl sind jedoch nicht nur praktische Aspekte, sondern auch rechtliche Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht und zum Brandschutz zu berücksichtigen.

Gefahrenstellen im Fokus: Kurze Wege für maximale Sicherheit

Die wichtigste Regel bei der Standortwahl lautet: Streugutboxen gehören dorthin, wo das Risiko für Stürze am höchsten ist. Gefahrenstellen wie Außentreppen, steile Rampen, Kurven in Zufahrten und stark frequentierte Hauseingänge müssen vorrangig gesichert werden. Wenn der Winterdienst erst weite Strecken zurücklegen muss, um Streusplitt oder Sand zu holen, verstreicht wertvolle Zeit. Ideal ist eine Positionierung direkt am oberen Ende von Treppen oder Rampen, damit das Streugut von oben nach unten verteilt werden kann.

AufstellungsortSicherheitsrelevanzRegelung und Anforderungen
Treppenanlagen und RampenSehr hoch (akute Rutschgefahr)Platzierung am oberen Ende, Stufen und Handläufe müssen vollständig frei bleiben.
Hauseingänge und HauptwegeHoch (starker Personenverkehr)Seitliche Aufstellung außerhalb der primären Gehbereiche, um Stolperstellen zu vermeiden.
Rettungswege und FeuerwehrzufahrtenKritisch (Lebensgefahr im Ernstfall)Absolutes Aufstellverbot. Fluchtwege dürfen unter keinen Umständen verengt werden.
Zufahrten und TiefgaragenrampenHoch (Fahrzeug- und Fußgängerverkehr)Sichere Aufstellung am Rand, geschützt vor Kollisionen durch rangierende Fahrzeuge.

Barrierefreiheit und Freihaltung von Fluchtwegen

Obwohl die Boxen nah an den Gefahrenstellen stehen sollten, dürfen sie niemals Gehwege unzulässig verengen oder Flucht- und Rettungswege blockieren. Nach den geltenden Sicherheitsregeln für Fluchtwege müssen diese jederzeit in ihrer vollen Breite freigehalten werden. Eine im Fluchtweg platzierte Streugutbox stellt bei einer Evakuierung eine gefährliche Stolperfalle dar. Zudem muss die Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderungen gewahrt bleiben. Tastleisten auf Gehwegen oder Rampen für Rollstühle dürfen nicht durch die Behälter blockiert werden.

Schutz vor Vandalismus und unbefugtem Zugriff

Ein häufiges Problem in öffentlich zugänglichen Bereichen norddeutscher Großstädte wie Kiel oder Lübeck ist der Missbrauch von Streugutbehältern. Unbefugte entwenden das Streugut für private Zwecke, werfen Abfälle in die Behälter oder beschädigen die Deckel. Um die Qualität des Streuguts zu sichern und Verunreinigungen zu verhindern, sollten Hausverwaltungen auf abschließbare Streugutboxen setzen. Robuste Modelle mit Dreikantschlössern oder Vandalismusdeckeln schützen den Inhalt zuverlässig, während beauftragte Dienstleister für den Winterdienst oder der eigene Hausmeisterservice über entsprechende Schlüssel schnellen Zugriff behalten.

Material und Größe: Die Wahl des passenden Streugutbehälters

Für Hausverwaltungen in Norddeutschland ist die fachgerechte Bevorratung von Streumitteln eine logistische Notwendigkeit. Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht müssen Wege bei Eis und Schnee unverzüglich geräumt und gestreut werden. Eine zentrale Rolle spielen dabei robuste Streugutboxen, die direkt vor Ort platziert werden, um Arbeitswege kurz zu halten. Ob für eine Wohnanlage in Hamburg, dem Hauptsitz der SVEAG, oder ein Gewerbeobjekt in Hannover: Das Material und die Dimensionierung des Behälters entscheiden darüber, ob das Streumittel auch bei extremen Witterungsverhältnissen trocken, streubereit und vor unbefugtem Zugriff geschützt bleibt.

Vorteile von GFK-Duroplast gegenüber Standard-Kunststoffen

Im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen wie Polyethylen, die unter ständiger UV-Einstrahlung und Frost spröde werden, erweist sich glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) als extrem widerstandsfähig. GFK-Duroplast ist absolut korrosionsbeständig sowie temperaturstabil im Bereich von -30 Grad bis +40 Grad Celsius. Das Material reagiert nicht mit aggressivem Streusalz und behält über Jahrzehnte hinweg seine Stabilität und Form. Ein weiterer Vorteil für urbane Regionen ist der Schutz vor Zerstörung: Spezielle Vandalismusdeckel mit erhöhter Wandstärke halten selbst massiven mechanischen Einwirkungen stand.

Dimensionierung des Behältervolumens nach Objektgröße

Die richtige Dimensionierung des Behältervolumens hängt direkt von der zu betreuenden Fläche und der geforderten Streufrequenz ab. Kleine Boxen mit 100 bis 200 Litern eignen sich hervorragend für private Hauseingänge oder schmale Gehwege. Große Gewerbeflächen oder ausgedehnte Wohnanlagen erfordern dagegen Behälter mit einem Volumen von bis zu 2200 Litern, um eine kontinuierliche Versorgung ohne ständiges Nachfüllen zu gewährleisten.

BehältervolumenGeeignet fürStreukapazität (ca.)
100 bis 200 LiterKleine Wohnobjekte, einzelne Gehwege, Treppenaufgängeca. 120 bis 240 kg Streugut
400 bis 700 LiterMittlere Wohnanlagen, Parkplatzeinfahrten, Schulhöfeca. 480 bis 840 kg Streugut
1100 bis 2200 LiterGroße Gewerbegebiete, öffentliche Plätze, weitläufige Industriearealeca. 1300 bis 2600 kg Streugut

Deckelverriegelungen und Schutz vor Feuchtigkeit

Ein wesentlicher Schwachpunkt billiger Streugutbehälter ist das Eindringen von Feuchtigkeit. Sobald Streusalz oder Splitt feucht werden, verklumpen sie und sind für den manuellen oder maschinellen Streueinsatz unbrauchbar. Hochwertige GFK-Boxen verfügen über einen überhängenden Deckelrand, der das Eindringen von Regenwasser und schmelzendem Schnee zuverlässig verhindert. Um das Streugut vor Diebstahl oder Zweckentfremdung zu schützen, sind viele Modelle mit robusten Edelstahl-Verschlüssen oder Vorhängeschlössern ausgestattet. Dies sichert den Bestand und verhindert zudem, dass Fremdstoffe in die Box gelangen und das Material verunreinigen.

Für Immobilienverwalter, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren möchten, bietet SVEAG eine ganzheitliche Betreuung. Im Rahmen unseres professionellen Services Winterdienst übernehmen wir nicht nur das Räumen und Streuen, sondern unterstützen Sie auch bei der Auswahl, Aufstellung und fachgerechten Befüllung der optimalen Streugutboxen an Ihren Standorten.

Das richtige Streugut: Umweltregeln und materialschonendes Streuen

Die kalte Jahreszeit stellt Hausverwaltungen vor erhebliche logistische und rechtliche Herausforderungen. Im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht müssen Gehwege und Zuwege bei Frost, Glätte und Schneefall zuverlässig rutschsicher gehalten werden. Doch einfach zu herkömmlichem Streusalz zu greifen, ist in weiten Teilen Norddeutschlands strengstens untersagt. Für private Grundstücke gelten in Städten wie Hamburg, Bremen und Hannover strenge Vorschriften bezüglich der erlaubten Streumittel, um Schäden an der Umwelt, an Tieren und an der Infrastruktur zu minimieren.

Kommunale Regelungen und Salzverbote im Norden

Die regionalen Satzungen in Norddeutschland sind eindeutig: Der Einsatz von Tausalz und chemischen Auftaumitteln ist für private Anlieger auf Gehwegen grundsätzlich verboten. In Hamburg ist die Verwendung von Tausalzen zum Schutz von Boden, Grundwasser und Vegetation auf Gehwegen untersagt. Ähnlich strikt regelt es die Stadtverwaltung in Bremen, wo auf Gehwegen im Regelfall nur Sand oder andere abstumpfende Stoffe ausgebracht werden dürfen. Die Kommunen schreiben zudem vor, dass Gehwege in einer Breite von mindestens 1 bis 1,5 Metern von Schnee und Eis freigehalten werden müssen, um einen sicheren Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Wer gegen diese Vorgaben verstößt oder verbotene Salze einsetzt, riskiert empfindliche Bußgelder. Um diese Risiken zu minimieren, bietet der professionelle Winterdienst von SVEAG eine rechtssichere und umweltschonende Durchführung an.

Geeignete Streumittel wie Splitt, Sand und Granulat

Um die gesetzlichen Anforderungen ohne Salz zu erfüllen, müssen Hausverwaltungen auf abstumpfende Streumittel ausweichen. Diese Mittel schmelzen das Eis nicht auf, sondern erhöhen die Griffigkeit der Oberfläche mechanisch. Für die Bestückung von Streugutboxen eignen sich vor allem drei Materialien, die jeweils spezifische Eigenschaften aufweisen. Durch die richtige Auswahl lässt sich die Verkehrssicherheit gewährleisten, während gleichzeitig die Baumaterialien geschont und die nachfolgenden Reinigungskosten gesenkt werden.

  • Sand: Dieses klassische Streumittel ist kostengünstig und eignet sich hervorragend für dünne Eisschichten und kleinere Gehwege, verliert bei starkem Schneefall jedoch schnell seine Wirkung.
  • Splitt und mineralischer Kies: Bieten durch ihre kantige Form eine hervorragende Haftung auf festgetretenem Schnee, können aber empfindliche Bodenbeläge in Eingangsbereichen beschädigen und müssen nach dem Winter gründlich aufgekehrt werden.
  • Blähton-Granulat oder ökologische Streumittel: Diese sind besonders leicht, umweltfreundlich und materialschonend, bieten sofortige Rutschsicherheit und lassen sich nach der Schmelzperiode leicht entfernen.

Fachgerechte Lagerung und Vermeidung von Verklumpungen

Die Wirksamkeit von abstumpfenden Streumitteln steht und fällt mit ihrer trockenen Lagerung. Wenn Feuchtigkeit in das gelagerte Streugut eindringt, führt dies bei Frost rasch zum Zusammenfrieren und zu massiven Verklumpungen. Ein schnelles Entnehmen im Ernstfall ist dann unmöglich. Daher sind wetterfeste, abschließbare Behälter mit einem perfekt schließenden Deckel unerlässlich, um das Streugut vor Regen, Schnee und Feuchtigkeit zu schützen. Hausverwaltungen sollten vor dem ersten Wintereinbruch sicherstellen, dass alle Behälter unbeschädigt und vollständig befüllt sind.

Streugutboxen und Winterdienst an einen Profi wie SVEAG übergeben

Die Organisation des Winterdienstes und die vorschriftsmäßige Bereitstellung von Streugutboxen stellen Hausverwaltungen jedes Jahr vor logistische und rechtliche Herausforderungen. Die rechtzeitige Räumung und Streuung bei plötzlichem Schneefall oder Eisglätte erfordert eine lückenlose Planung und ständige Einsatzbereitschaft. Wenn Sie diese Aufgaben an einen erfahrenen Partner übertragen, sparen Sie wertvolle Ressourcen und minimieren Haftungsrisiken im Ernstfall.

Full-Service-Betreuung und professionelles Streugut-Management

SVEAG bietet ein umfassendes Streugut-Management als Teil des professionellen Serviceportfolios an. Unser Team sorgt dafür, dass robuste Streugutbehälter strategisch an den Liegenschaften platziert und rechtzeitig vor dem ersten Frost mit geeignetem Streumaterial befüllt werden. Nach dem Ende der Wintersaison übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen auch das gründliche Einkehren und die fachgerechte Entsorgung des verbliebenen Splitts, um Staubbildung und verstopfte Abflüsse zu verhindern. Dieser Service lässt sich nahtlos mit unserem bewährten Hausmeisterservice kombinieren.

  • Bedarfsgerechte Aufstellung und regelmäßige Kontrolle der Streugutboxen direkt vor Ort
  • Automatische Befüllung mit materialschonendem und umweltfreundlichem Streugut
  • Professionelle Nachbereitung inklusive rückstandsfreier Reinigung der Verkehrsflächen nach dem Winter
  • Enge Abstimmung mit unseren dezentralen Crews für schnellste Reaktionszeiten

Rechtssichere Enthaftung durch vertragliche Pflichtenübertragung

Als Hauseigentümer oder Verwalter tragen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für die Gehwege rund um Ihre Immobilien. Im Falle eines Unfalls durch Glatteis drohen ohne nachweisbaren Räum- und Streudienst erhebliche Schadensersatzforderungen. Durch eine vertragliche Vereinbarung mit SVEAG übertragen Sie diese Pflichten rechtssicher auf uns. Im Rahmen unseres Angebots für Winterdienst übernehmen wir die vollständige Haftung für die vertraglich vereinbarten Flächen. Dies gibt Ihnen die Gewissheit, dass alle gesetzlichen Vorgaben der Kommunen exakt eingehalten werden und Ihre Verwaltung im Schadensfall abgesichert ist. Unsere professionelle Arbeitsweise dokumentieren wir transparent und lückenlos über moderne digitale Systeme, um im Ernstfall den lückenlosen Nachweis zu führen.

24/7-Bereitschaft in Norddeutschland

Um im Ernstfall schnell reagieren zu können, ist eine flächendeckende Präsenz unverzichtbar. SVEAG sichert Ihre Objekte mit einer verlässlichen 24/7-Bereitschaft ab. Unsere erfahrenen Teams stehen an zahlreichen Standorten in Norddeutschland bereit. Ob in Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck oder Kiel: Wir überwachen die Wetterlage rund um die Uhr und rücken aus, sobald Frost oder Schneefall einsetzen. Vertrauen Sie auf unseren dezentral organisierten Winterdienst und sorgen Sie für sichere Wege und zufriedene Mieter in Ihren Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Streugutboxen-Service von SVEAG: Wir übernehmen diesen Service für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern – u. a. Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck, Kiel, Flensburg, Oldenburg und Hildesheim. Mehr auf unserer Leistungsseite Streugutboxen-Service – oder direkt unverbindlich anfragen.

Quellen

  1. sveag.de
  2. ndr.de
  3. bghm.de
  4. hansestadt-lueneburg.de
  5. kaiserkraft.de
  6. hamburg.de
  7. die-bremer-stadtreinigung.de
  8. hannover.de
  9. hamburg.de
  10. Hausmeisterservice Hamburg: Leistungen, Kosten und Anbieterwahl
  11. Winterdienst Norddeutschland & NRW: SVEAG in allen 16 Bundesländern
  12. Gebäudedienstleistungen in Bremen
  13. Gebäudedienstleistungen in Hamburg
  14. Gebäudedienstleistungen in Hannover
  15. Gebäudedienstleistungen in Kiel
  16. Gebäudedienstleistungen in Lübeck

Häufige Fragen

Wann müssen Gehwege im Winter gestreut und geräumt sein?

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben beginnt die Räum- und Streupflicht an Werktagen in der Regel um 7:00 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen greift die Pflicht meist ab 9:00 Uhr. Die Verkehrssicherungspflicht gilt bis in den Abend hinein, üblicherweise bis 20:00 Uhr. In diesem Zeitraum müssen alle Gehwege bei Glättegefahr fortlaufend gestreut und schnee- und eisfrei gehalten werden.

Welches Volumen sollte eine Streugutbox für ein Wohngebäude haben?

Das benötigte Volumen hängt stark von der zu streuenden Fläche ab. Für Standard-Eingangsbereiche und Treppenanlagen von kleineren bis mittleren Wohnanlagen sind GFK-Streugutboxen mit einem Volumen von 100 bis 200 Litern absolut ausreichend. Größere Wohnanlagen oder Gewerbeobjekte mit ausgedehnten Gehwegen und Parkflächen erfordern meist größere Behälter mit 400 Litern oder mehr, um im Winter dauerhaft ausreichend Streugut vorzuhalten.

Wo ist der beste Standort für die Aufstellung von Streugutbehältern?

Die Behälter sollten direkt an bekannten Gefahrenstellen wie Treppenaufgängen, steilen Rampen, Garagenzufahrten oder Kreuzungen von Gehwegen aufgestellt werden. Wichtig ist dabei, dass sie leicht zugänglich sind und Rettungswege, Fluchtwege oder Barrieregänge nicht behindern. Der Standort sollte zudem eben sein und das unkomplizierte Entnehmen des Materials ermöglichen.

Darf man Streusalz unbegrenzt einsetzen?

Nein, in den meisten Kommunen im Norden Deutschlands, wie Hamburg, Bremen und Hannover, gilt ein striktes Streusalzverbot für private Grundstücke und Gehwege. Ausnahmen gibt es oft nur bei extremem Eisregen oder an gefährlichen Treppen. In der Regel müssen Hausverwaltungen auf umweltschonende, abstumpfende Streumittel wie Splitt, Sand oder spezielle Granulate zurückgreifen.

Welches Material ist für eine Streugutbox im Außenbereich am besten?

Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) gilt als das beste Material für Streugutbehälter im Außenbereich. GFK ist extrem witterungsbeständig, UV-resistent und absolut korrosionsfest gegenüber aggressiven Salzmischungen. Im Gegensatz zu einfachem Kunststoff wird GFK auch bei extremen Minustemperaturen von bis zu minus 60 Grad Celsius nicht spröde, was eine extrem lange Nutzungsdauer garantiert.

Kann eine Hausverwaltung die Streupflicht komplett auf Dienstleister übertragen?

Ja, Hausverwaltungen können die physische Räumpflicht sowie die zivilrechtliche Haftung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf einen professionellen Dienstleister übertragen. SVEAG bietet hierfür den Service Winterdienst an. Dadurch werden Hausverwaltungen rechtlich entlastet und müssen sich weder um die Beschaffung von Streugut noch um die Organisation der Räumzeiten sorgen.