Nachhaltige Gebäudereinigung: Tipps für den Umweltschutz
Nachhaltige Gebäudereinigung beginnt vor dem ersten Wischgang: Mit den richtigen Umweltzeichen, sparsam dosierten Reinigungsmitteln, Schmutzfangzonen und klaren Vertragskriterien senken Hausverwaltungen die Umweltbelastung ihrer Objekte messbar, ohne Hygiene oder Werterhaltung zu riskieren.Warum nachhaltige Gebäudereinigung für Hausverwaltungen zählt
Reinigung ist ein Umweltthema, das sich in Mengen messen lässt: Nach Angaben des Umweltbundesamtes kauften private Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 2021 etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Die darin enthaltenen Stoffe gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt; der daraus resultierende Chemikalieneintrag liegt bei rund 500.000 Tonnen pro Jahr. Hinzu kommen unbekannte Mengen gewerblich und industriell eingesetzter Reinigungsmittel, für die das Umweltbundesamt keine gesicherten Zahlen nennt. Jeder Wischgang in Treppenhaus, Büro und Sanitärbereich trägt also zu einer Belastung bei, die sich über viele Objekte hinweg summiert.
Für Hausverwaltungen verschiebt sich dadurch der Hebel: Weil die Unterhaltsreinigung überwiegend an Fremdfirmen vergeben wird, steht nach Einschätzung des Umweltbundesamtes nicht mehr die Beschaffung der Reinigungsmittel im Vordergrund, sondern die Berücksichtigung von Umweltschutzerfordernissen in den Ausschreibungen und in der Vertragsgestaltung selbst. Wer als Verwaltung die Kriterien im Leistungsverzeichnis setzt, bestimmt auch die Umweltwirkung der Objekte, die diese betreut, etwa bei der Gebäudereinigung im Treppenhaus, in Büroflächen oder in Gemeinschaftsräumen.
- Werterhaltung: Schonende Verfahren und richtig dosierte Mittel schonen Böden, Oberflächen und Einrichtungen und verlängern deren Lebensdauer.
- Geringere Belastung für Raumnutzer: Weniger aggressive Inhaltsstoffe bedeuten weniger Reizstoffe in Innenräumen für Mieter, Nutzer und Reinigungskräfte.
- Nachweisbarkeit: Umweltkriterien im Vertrag lassen sich gegenüber Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften belegen und in der Berichterstattung verwenden.
Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Umweltzeichen Orientierung geben, wie Mittel richtig gewählt und dosiert werden, welche Ressourcen im Alltag sparen und wie sich Nachhaltigkeit nachvollziehbar in Ausschreibung und Vertrag festlegen lässt. Der Leitfaden richtet sich an Verwaltungen, die ihre Objektbetreuung professionell steuern, und bleibt dabei praxisnah: Es geht um Entscheidungen, die sich in jedem Reinigungsvertrag abbilden lassen.
Umweltzeichen erkennen: Blauer Engel und EU-Umweltzeichen
Im Siegeldschungel helfen nur Zeichen, deren Geltungsbereich klar benannt ist. Für die Gebäudereinigung sind vor allem zwei Zeichen relevant: der Blaue Engel für Handgeschirrspülmittel und Reiniger für harte Oberflächen (DE-UZ 194) sowie das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste, dessen Kriterien im Mai 2018 festgelegt wurden. Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Produktgruppe besonders umweltfreundlich sind; er ist damit eine verlässliche Orientierung bei der Mittelauswahl.
Wichtig ist der genaue Geltungsbereich: Der Blaue Engel für die Nassreinigungsdienstleistung (DE-UZ 104) gilt für Dienstleister, die Textilien und Heimtextilien professionell mit Wasser statt mit Lösemitteln reinigen, und richtet sich an die Textilpflege, nicht an die Unterhaltsreinigung von Gebäuden. Für die tägliche Gebäudereinigung ist daher vor allem das Zeichen für Reiniger für harte Oberflächen einschlägig, ergänzt durch das EU-Umweltzeichen für die Dienstleistung als Ganzes.
| Zeichen | Geltungsbereich | Herausgeber und Stand |
|---|---|---|
| Blauer Engel, DE-UZ 194 | Handgeschirrspülmittel und Reiniger für harte Oberflächen, also die typischen Allzweck- und Sanitärreiniger der Unterhaltsreinigung | Jury Umweltzeichen, RAL gGmbH, Stand 01/2022 |
| Blauer Engel, DE-UZ 104 | Nassreinigungsdienstleistung: professionelle Reinigung von Textilien und Heimtextilien mit Wasser statt Lösemitteln | Jury Umweltzeichen, RAL gGmbH, Stand 01/2021 |
| EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste | Professionelle, regelmäßige Reinigungsdienste im Innenbereich von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Privatwohnungen, ausdrücklich ohne Desinfektion | Europäische Kommission, Stand 05/2018 |
Zwei Einschränkungen gehören zur ehrlichen Einordnung: Beide Zeichen sind Typ-I-Umweltzeichen, die innerhalb ihrer Produktgruppe die besonders umweltfreundlichen Angebote kennzeichnen, und keines von ihnen garantiert eine Hygieneleistung. Das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste schließt die Desinfektion ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich. Umweltzeichen sagen also, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung umweltfreundlicher ist als der Durchschnitt ihrer Gruppe, nicht, dass sie Keime abtötet.
Reinigungsmittel wählen, dosieren und einsetzen
Die größte Umweltwirkung entsteht nicht im Regal, sondern an der Dosierkappe. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Reinigungsmittel sparsam zu dosieren, sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung zu halten und vorwiegend Konzentrate zu verwenden. Konzentrate sind ergiebiger, und die korrekte Dosierung schont zugleich die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Für Verwaltungen heißt das: Die Dosieranleitung gehört in die Arbeitsanweisung des Objekts, nicht nur auf die Flasche.
- Konzentrate bevorzugen und die Dosieranleitung beachten: Das spart Mittelmenge und Verpackungsabfall zugleich.
- Auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger im Alltag verzichten: Klassische Reiniger reichen nach Einschätzung des Umweltbundesamtes für normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC aus. Wo Hygienevorgaben gelten, etwa in Praxis- oder Gemeinschaftseinrichtungen, ist der Desinfektionsbedarf im Einzelfall zu prüfen.
- Mechanische Hilfsmittel vor Chemie einsetzen: Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung, mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke ersetzen chemische Abflussreiniger.
- Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen bevorzugen, soweit der Geltungsbereich passt.
Der rechtliche Rahmen dafür ist europaweit einheitlich: Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 gilt seit dem 8. Oktober 2005 in der gesamten EU und regelt unter anderem die biologische Abbaubarkeit der waschaktiven Substanzen in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie die Inhaltsstoffkennzeichnung. Jedes konventionelle Wasch- und Reinigungsmittel erfüllt diese Mindestanforderungen also ohnehin; die Umweltzeichen liegen darüber hinaus und belohnen die Produkte, die deutlich weniger belasten. Das Regelwerk wird zudem erneuert: Die neue Verordnung (EU) 2026/405 über Detergenzien und Tenside löst die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 mit Wirkung zum 23. September 2029 ab.
Ressourcen schonen: Wasser, Energie und Verpackung
Ressourceneffizienz lässt sich vertraglich vereinbaren. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes zur nachhaltigen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln verfolgt laut der Behörde drei Ziele: die Verringerung der Reinigungsmittelmenge pro Verwendung, die Verringerung des Verpackungsabfalls und die Begrenzung schädlicher Inhaltsstoffe und Produkte. Diese drei Ziele lassen sich fast eins zu eins in ein Leistungsverzeichnis übertragen, egal ob Bürogebäude, Wohnanlage oder Praxisobjekt.
- Dosierte Wassermengen und Dosierungssysteme statt freiem Schwall: Das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste schreibt den Einsatz von Dosierungssystemen als verpflichtendes Kriterium vor.
- Effiziente Maschinen und Geräte: Zu den optionalen Kriterien des EU-Umweltzeichens gehören energie- und wassereffiziente Geräte, zu den verpflichtenden Kriterien ein Umweltmanagementsystem des Dienstleisters.
- Wiederverwendbare Bezüge statt Einwegprodukten: Mikrofaserprodukte gehören zu den verpflichtenden Kriterien des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste und ersetzen im Alltag Einwegtücher und Wegwerfartikel.
Der wirksamste Hebel ist aber der Faktor Mensch: Der Leitfaden des Umweltbundesamtes empfiehlt, die regelmäßige Schulung der Mitarbeitenden verbindlich zu vereinbaren, weil nur geschultes Personal Mittel richtig dosiert, Verfahren richtig anwendet und besonders umweltbelastende Methoden vermeidet. Eine falsche Dosierung erhöht die Umweltbelastung direkt, weil überschüssige Wirkstoffe ungefiltert ins Abwasser gelangen. Verwaltungen sollten daher in Vertragsverhandlungen nicht nur auf die Mittel achten, sondern sich nachweisen lassen, wie das Reinigungspersonal geschult und die Einhaltung dokumentiert wird.
Verschmutzung vermeiden, bevor sie entsteht
Umweltschutz in der Gebäudereinigung beginnt nach Einschätzung des Umweltbundesamtes mit der Verringerung der entstehenden Verschmutzung im Gebäude, also vor dem ersten Wischgang. Jeder Schmutz, der gar nicht erst ins Gebäude getragen wird, muss nicht mit Wasser, Energie und Chemie wieder entfernt werden. Das Umweltbundesamt nennt dafür vier Stellschrauben, die Verwaltungen bereits bei der Objektplanung und der Vertragsgestaltung bedienen können.
- Befestigte Wege bis zum Eingangsbereich reduzieren den eingetragenen Straßenschmutz, bevor er auf Böden und Teppichbeläge gelangt.
- Schmutzfangzonen in den Eingangsbereichen fangen groben Schmutz und Feuchtigkeit ab und verlängern die Intervalle der Unterhaltsreinigung.
- Ein Abfallkonzept und das Verhalten der Raumnutzer beeinflussen den Reinigungsaufwand deutlich; beides lässt sich über Objektregeln und Beschilderung steuern.
- Auch die Pflege der Anliegerflächen gehört dazu: Eine regelmäßige Gehwegreinigung hält den Schmutz draußen und entlastet die Innenreinigung. Ob und in welchem Umfang Eigentümer dazu verpflichtet sind, richtet sich nach der jeweiligen Straßenreinigungssatzung der Gemeinde und ist im Einzelfall zu prüfen.
| Merkmal | Tätigkeitsorientiertes Leistungsverzeichnis | Ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis |
|---|---|---|
| Inhalt | Beschreibt genau, in welchem Raum welches Reinigungsobjekt mit welchem Verfahren und welchem Turnus zu reinigen ist, etwa zweimal wöchentlich den Fußboden kehren | Gibt an, welche Verschmutzungen in welchem Raum wie häufig nicht vorkommen dürfen, etwa zweimal wöchentlich ein Fußboden frei von Grobschmutz |
| Umgang mit sauberen Flächen | Die vereinbarte Tätigkeit wird unabhängig vom Verschmutzungsgrad durchgeführt | Eine Reinigung muss nicht durchgeführt werden, wenn keine sichtbaren Verschmutzungen vorliegen |
| Nachhaltigkeitswirkung | Hohe Planungssicherheit und gleichbleibender Turnus, auch wenn Flächen sauber sind | Nur so viele Reinigungsgänge wie nötig, dadurch weniger Mittel, Wasser und Energie pro Objekt |
Beide Ansätze haben ihre Berechtigung: Das tätigkeitsorientierte Verzeichnis eignet sich, wenn Verfahren und Turnus verbindlich festgeschrieben werden sollen, das ergebnisorientierte belohnt Dienstleister, die effizient arbeiten, und vermeidet Reinigungen ohne Anlass. Verwaltungen sollten die Wahl bewusst treffen und die Nachhaltigkeitswirkung der gewählten Form in der Ausschreibung mitdenken.
Rechtlicher Rahmen: Mikroplastik und Ökodesign
Zwei europäische Regelungen verändern in den kommenden Jahren die Zusammensetzung von Reinigungsmitteln, und beide betreffen unmittelbar die Ausschreibungspraxis. Die Mikroplastik-Beschränkung nach der Verordnung (EU) 2023/2055 im Rahmen der REACH-Verordnung ist seit dem 17. Oktober 2023 anwendbar. Sie beschränkt synthetische Polymermikropartikel, die Produkten bewusst zugesetzt werden, und lässt gestaffelte Übergangsfristen zu, die je nach Anwendung mehrere Jahre und im Einzelfall bis zu zwölf Jahre betragen; ausdrücklich profitieren auch Detergenzien von solchen Übergangsfristen.
Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 trat am 18. Juli 2024 in Kraft und gilt für nahezu alle Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt, nicht mehr nur für energieverbrauchsrelevante Geräte. Sie selbst legt keine konkreten Produktanforderungen fest, sondern schafft den Rahmen, innerhalb dessen die Europäische Kommission in delegierten Rechtsakten ökologische Mindestanforderungen je Produktgruppe definiert; der erste Arbeitsplan dafür wurde im April 2025 für den Zeitraum 2025 bis 2030 veröffentlicht.
- Mikroplastik: Verordnung (EU) 2023/2055, anwendbar seit dem 17. Oktober 2023, mit Übergangsfristen für verschiedene Anwendungen, unter anderem für Detergenzien.
- Ökodesign: Verordnung (EU) 2024/1781, in Kraft seit dem 18. Juli 2024, mit einem ersten Arbeitsplan 2025 bis 2030 für die Auswahl der zu regulierenden Produktgruppen.
- Detergenzien: Die bestehende Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 wird mit Wirkung zum 23. September 2029 durch die Verordnung (EU) 2026/405 ersetzt, die unter anderem eine digitale Kennzeichnung und einen digitalen Produktpass vorsieht.
Die Konsequenz für Hausverwaltungen liegt auf der Hand: Inhaltsstoffe und Produktzusammensetzungen werden künftig stärker reguliert, und was heute noch verkehrsfähig ist, kann in wenigen Jahren neuen Grenzwerten unterliegen. Eine vorsorgliche Mittelprüfung lohnt sich daher doppelt: Sie hilft, Restbestände zu vermeiden, die nach Ablauf von Übergangsfristen nicht mehr eingesetzt werden dürfen, und stellt sicher, dass die im Vertrag vereinbarten Umweltkriterien mit der regulatorischen Entwicklung Schritt halten, statt ihr hinterherzulaufen.
Nachhaltigkeit in Ausschreibung und Vertrag festlegen
Der größte Hebel liegt am Ende wieder beim Vertrag. Eine Orientierung liefert das Vergaberecht: Nach Paragraf 128 Absatz 2 GWB können öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Diese Vorschrift gilt unmittelbar nur für öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte. Private Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer sind an das Vergaberecht in der Regel nicht gebunden und können Umweltkriterien im Rahmen der Vertragsfreiheit vereinbaren; die Systematik des Vergaberechts eignet sich dabei als Muster, wie Kriterien mit klarem Leistungsbezug formuliert werden.
- Umweltzeichen als Orientierung: Die Kriterien des Blauen Engels und des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste eignen sich als Muster für die Leistungsbeschreibung, ohne einen bestimmten Anbieter vorzugeben.
- Umweltmanagementsysteme verlangen: Das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste verlangt grundlegende Elemente eines Umweltmanagementsystems und honoriert ein vollständiges System nach EMAS oder ISO 14001 zusätzlich; solche Systeme dokumentieren die Umweltleistung eines Dienstleisters systematisch und überprüfbar.
- Schulung und Dokumentation vereinbaren: Die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter lässt sich nach dem Muster des Leitfadens des Umweltbundesamtes als Vertragspflicht vereinbaren und über Schulungsnachweise prüfen.
Praktisch heißt das für die Objektbetreuung von Verwaltungen, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften: Je konkreter die Umweltkriterien in der Leistungsbeschreibung stehen, desto vergleichbarer werden die Angebote und desto belastbarer die Nachweise gegenüber den Eigentümern.
Genau an dieser Stelle setzt unser eigener Anspruch an: SVEAG versteht professionelle Gebäudereinigung als Aufgabe, Werterhaltung und Umweltschutz in einem Objekt zusammen zu denken. Unser Team stimmt Mittelwahl, Dosierung und Verfahren mit Ihnen ab und dokumentiert die vereinbarten Kriterien, von der Gebäudereinigung über die Grauflächenreinigung bis zum Winterdienst. Ergänzend unterstützt Sie ein durchdachtes Abfallmanagement dabei, Verschmutzung im Objekt von vornherein zu verringern.
Stand: Oktober 2026
Häufige Fragen
Was ist nachhaltige Gebäudereinigung?
Nachhaltige Gebäudereinigung verbindet hygienische Sauberkeit mit minimalem Ressourceneinsatz. Sie umfasst umweltverträgliche Reinigungsmittel, sparsame Dosierung, effiziente Verfahren und die Vermeidung von Verschmutzung, etwa durch Schmutzfangzonen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen zu bevorzugen und auf Desinfektionsreiniger sowie ätzende Reiniger im Alltag zu verzichten.
Welche Umweltzeichen sind für Reinigungsmittel und Reinigungsdienste relevant?
In Deutschland sind vor allem der Blaue Engel und das EU-Umweltzeichen relevant. Für die Gebäudereinigung zählen der Blaue Engel für Reiniger für harte Oberflächen (DE-UZ 194) sowie das EU-Umweltzeichen für Gebäudereinigungsdienste; der Blaue Engel für Nassreinigungsdienstleistung (DE-UZ 104) betrifft dagegen die Textilpflege, nicht die Gebäudereinigung. Jedes Zeichen hat einen definierten Geltungsbereich, der vor der Ausschreibung geprüft werden sollte.
Wie können Hausverwaltungen Umweltschutz in Ausschreibungen festlegen?
Private Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Eigentümer können Umweltkriterien im Rahmen der Vertragsfreiheit im Leistungsverzeichnis vereinbaren, etwa umweltverträgliche Reinigungsmittel, Dosiersysteme, Schulungen des Personals und dokumentierte Nachweise. Für öffentliche Auftraggeber oberhalb der EU-Schwellenwerte erlaubt Paragraf 128 Absatz 2 GWB ausdrücklich umweltbezogene Ausführungsbedingungen, sofern sie mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Als Muster für die Formulierung eignen sich die Kriterien des Blauen Engels und des EU-Umweltzeichens für Gebäudereinigungsdienste.
Sind umweltfreundliche Reinigungsmittel genauso wirksam?
Für normale Verschmutzungen in Küche, Bad und Büro reichen klassische Reinigungsmittel nach Einschätzung des Umweltbundesamtes aus. Entscheidend sind die richtige Verfahrensweise, die Dosierung und mechanische Hilfsmittel wie Mikrofasertücher. Desinfektionsreiniger sind im Alltag meist unnötig; wo Hygienevorgaben gelten, etwa in Praxisräumen, ist der Bedarf im Einzelfall zu prüfen.
Welche gesetzlichen Regeln gelten für Reinigungsmittel in Deutschland?
Die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 gilt EU-weit für Wasch- und Reinigungsmittel und schreibt unter anderem die biologische Abbaubarkeit von Tensiden vor; sie wird mit Wirkung zum 23. September 2029 durch die Verordnung (EU) 2026/405 abgelöst. In Deutschland ergänzt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz die europäischen Vorgaben. Zusätzlich beschränkt die Verordnung (EU) 2023/2055 seit dem 17. Oktober 2023 bewusst zugesetztes Mikroplastik, mit Übergangsfristen von bis zu zwölf Jahren je nach Anwendung.
Was ändert die neue Ökodesign-Verordnung für Reinigungsmittel?
Die Verordnung (EU) 2024/1781 trat am 18. Juli 2024 in Kraft und schafft einen Rahmen, um ökologische Mindestanforderungen für nahezu alle Produktgruppen festzulegen. Konkrete Anforderungen entstehen erst durch delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Der erste Arbeitsplan vom April 2025 setzt Schwerpunkte unter anderem bei Textilien, Möbeln, Reifen, Stahl und Aluminium. Ob und wann Anforderungen für Reinigungsmittel folgen, ist derzeit offen. Für Reinigungsmittel ist kurzfristig vor allem die neue Detergenzienverordnung maßgeblich.
Wie lässt sich der Reinigungsaufwand in Objekten von vornherein reduzieren?
Das Umweltbundesamt empfiehlt, die Verschmutzung an der Quelle zu verringern: Schmutzfangzonen in Eingangsbereichen, befestigte Wege bis zum Eingang, ein Abfallkonzept und ein rücksichtsvolles Verhalten der Raumnutzer senken den Schmutzeintrag. Ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis kann zusätzlich erlauben, auf Reinigungen zu verzichten, wenn keine sichtbare Verschmutzung vorliegt. So sinkt der Aufwand in den Objekten von vornherein, statt ihn später mit mehr Mitteln und Reinigungsgängen auszugleichen.
Welche ökologischen Reinigungsmittel gibt es?
Für die Gebäudereinigung kommen vor allem Allzweck-, Sanitär-, Boden- und Glasreiniger infrage, die ein anerkanntes Umweltzeichen tragen. Der Blaue Engel für Reiniger für harte Oberflächen (DE-UZ 194) und das EU-Umweltzeichen kennzeichnen Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltverträglich sind, etwa durch gut abbaubare Tenside und begrenzte problematische Inhaltsstoffe. Hinzu kommen Konzentrate, die über Dosiersysteme sparsam eingesetzt werden und Verpackungsabfall verringern. Ebenso wichtig sind mechanische Hilfsmittel wie Mikrofasertücher, Bürsten und Abzieher, die den Mitteleinsatz senken. Welches Produkt für Ihre Flächen passt, hängt vom Belag, vom Verschmutzungsgrad und von etwaigen Hygienevorgaben ab und sollte im Leistungsverzeichnis festgehalten werden.
Ist grüne Reinigung teurer als konventionelle Reinigung?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil mehrere Faktoren zusammenwirken. Mittel mit Umweltzeichen können in der Anschaffung anders kalkuliert sein, als Konzentrate sind sie jedoch ergiebiger und sparen Verpackung und Lagerfläche. Eine korrekte Dosierung verringert den Mittelverbrauch und schont Böden und Oberflächen, was sich auf die Werterhaltung auswirkt. Schmutzfangzonen und ein ergebnisorientiertes Leistungsverzeichnis können Reinigungsgänge einsparen. Dem stehen Aufwände für Schulungen, Dosiersysteme und Dokumentation gegenüber. Für Ihr Objekt empfiehlt sich daher ein Vergleich der Angebote über die gesamte Vertragslaufzeit statt nur der Mittelpreise.