Fassade und Bauzaun als Werbefläche: Zusatzertrag für Eigentümer

Erfahren Sie, wie Sie Fassade und Bauzaun als Werbefläche vermieten. Infos zu Verdienst, Genehmigung nach Bauordnung und Full-Service durch SVEAG.

Ungenutzte Flächen als Ertragsquelle: Das Potenzial von Fassaden- und Bauzaunwerbung

Immobilien und Grundstücke verfügen oft über erhebliche Potenziale, die von Eigentümern und Verwaltern ungenutzt gelassen werden. Ob eine kahle Giebelwand, ein Baugerüst an einer vielbefahrenen Straße oder ein einfacher Bauzaun um ein Sanierungsprojekt: Solche Flächen lassen sich durch eine gezielte Werbevermarktung in eine lukrative passive Einnahmequelle verwandeln. Der Clou dabei ist, dass diese Flächen ohnehin vorhanden sind und durch ihre Vermietung an Werbeunternehmen ein willkommener Zusatzertrag erwirtschaftet wird, ohne dass das Kerngeschäft der Immobilienbewirtschaftung beeinträchtigt wird. Mit dem professionellen Service von SVEAG lässt sich dieses Potenzial unkompliziert erschließen.

Fassaden und Zäune als lukrative passive Einnahmequelle

Außenwerbung an Gebäuden und Grundstücken bietet konstante Einnahmen bei minimalem Risiko. Typische Mieteinnahmen für ein herkömmliches Großflächenplakat im Euroformat bewegen sich im Durchschnitt zwischen 600 Euro und 1.200 Euro pro Werbefläche und Jahr. An hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkten oder in erstklassigen Innenstadtlagen können mit sogenannten City-Star-Anlagen sogar Jahresmieten von bis zu 3.000 Euro oder mehr erzielt werden. Bei temporärer Gerüstwerbung mit großformatigen Riesenpostern während einer Sanierungsphase sind je nach Lage und Frequenz sogar noch höhere monatliche Erträge realisierbar. Das Spektrum der vermietbaren Außenflächen ist dabei beachtlich breit gefächert.

  • Giebel- und Außenfassaden an gut einsehbaren Verkehrsachsen
  • Bauzäune bei Baustellen, Sanierungen oder Neubauvorhaben
  • Gerüstverkleidungen während anstehender Dach- und Fassadenarbeiten
  • Freistehende Grundstücksflächen und Begrenzungsmauern

Vorteile für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Eigentümer

Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter bietet die professionelle Werbeflächen-Vermarktung eine hervorragende Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit der verwalteten Objekte spürbar zu verbessern. Die generierten Einnahmen können direkt der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft zufließen oder zur Deckung laufender Betriebskosten genutzt werden. SVEAG agiert dabei als erfahrener Partner direkt in Ihrer Nähe. Mit unseren über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern sind wir unter anderem in Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck, Kiel, Flensburg und Lüneburg regional für Sie im Einsatz. Auch in Städten wie Salzgitter, Oldenburg, Hildesheim, Hagen, Oberhausen, Paderborn, Mönchengladbach oder Bremerhaven stehen unsere Experten bereit, um die lokalen Vermarktungsmöglichkeiten Ihrer Immobilien präzise zu prüfen.

Das Prinzip der Vermarktung: Voller Ertrag ohne eigenen Aufwand

Die größte Hürde für viele Verwalter ist die Befürchtung vor hohem administrativem Aufwand. Doch das Gegenteil ist der Fall, wenn man auf einen Full-Service-Dienstleister setzt. SVEAG übernimmt die gesamte Abwicklung von der ersten Standortprüfung über das Einholen der erforderlichen Genehmigung nach der jeweils gültigen Landesbauordnung bis hin zur dauerhaften Pflege und dem Plakatwechsel. Für Sie als Verwalter oder Eigentümer bedeutet dies maximalen Komfort: Sie stellen lediglich die ungenutzte Fläche zur Verfügung und profitieren direkt von den regelmäßigen Auszahlungen, während SVEAG alle operativen und rechtlichen Aufgaben rechtssicher für Sie regelt.

Art der WerbeflächeTypische PlatzierungMietertrag (Richtwert)Laufzeit / Nutzung
Großfläche im EuroformatFassaden, freistehende Grundstücke600 EUR bis 1.200 EUR pro JahrLangfristig (5 bis 10 Jahre)
City-Star-AnlageHochfrequentierte Straßenkreuzungen1.800 EUR bis 3.000 EUR pro JahrLangfristig gesicherte Verträge
Gerüstwerbung (Riesenposter)Baugerüste bei FassadensanierungVariiert nach Quadratmetern und LageTemporär für die Dauer der Arbeiten
BauzaunwerbungBauzäune an BaustellenProjektbezogene ErträgeProjektbezogene Laufzeit

Werbefläche an der Fassade vermieten: Voraussetzungen und Verdienst

Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilieneigentümer bieten ungenutzte Fassaden, Gerüste oder Bauzäune ein enormes Potenzial für regelmäßige Zusatzeinkünfte. Eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung verwandelt sonst ungenutzte Flächen in passive Einnahmequellen, ohne dass für die Eigentümer eigene Investitionskosten anfallen. Als bundesweit tätiger Gebäude- und Facility-Dienstleister unterstützt SVEAG Eigentümer an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern bei der Realisierung dieser Projekte. Ob in Großstädten wie Hamburg und Hannover oder in regionalen Zentren wie Lübeck, Kiel und Flensburg, wir analysieren die Eignung Ihrer Immobilie und begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur vertraglichen Sicherung der Erträge.

Faktoren für die Mietpreis-Ermittlung

Die Höhe der erzielbaren Werbemiete hängt von verschiedenen Standortfaktoren ab. Ein entscheidendes Kriterium ist die Sichtbarkeit und die Verkehrsbelegung der angrenzenden Straßen. Standorte an vielbefahrenen Kreuzungen, Ampelpassagen oder in verkehrsberuhigten Bereichen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 bis 50 Kilometern pro Stunde erzielen höhere Preise, da die Werbebotschaft länger im Blickfeld der Passanten bleibt. Auch der Winkel der Werbeanlage zum Verkehrsstrom spielt eine Rolle, wobei Winkel von 45 bis 90 Grad deutlich attraktiver sind als parallel zur Straße verlaufende Schilder. Sichtbehinderungen durch städtische Bäume, Straßenlaternen oder Oberleitungen mindern hingegen den Werbewert. Darüber hinaus sind die lokalen Bauordnungen einzuhalten, um die rechtliche Zulässigkeit der Außenwerbung sicherzustellen.

Typische Einnahmen: Von der Kleinfläche bis zum Riesenposter

Die Bandbreite der Vergütungen reicht von kleineren Werbeschildern bis hin zu temporären Megapostern an Baugerüsten. Kleinere Hinweisschilder mit einer Fläche von unter einem Quadratmeter erzielen in der Regel Mieteinnahmen zwischen 10 und 30 Euro pro Monat. Deutlich lukrativer sind standardisierte Großflächen im Euroformat oder CityStar-Anlagen, die dauerhaft an stabilen Hauswänden montiert werden. Bei diesen Medien sind jährliche Mieteinnahmen von bis zu mehreren tausend Euro üblich. Temporäre Riesenposter an vielbefahrenen innerstädtischen Baustellen können während der Sanierungsphase sogar vier- bis fünfstellige Monatsmieten generieren, was die Sanierungskosten für Eigentümergemeinschaften spürbar senkt.

Werbeträger-TypTypische Maße / DetailsErwartbare Mieteinnahmen (Richtwerte)
Kleinfläche / WerbeschildBis zu 1 qm, oft genehmigungsfrei10 bis 30 Euro pro Monat
Großfläche (Euroformat)Ca. 2,80 m x 3,80 m, Wandmontage400 bis 2.000 Euro pro Jahr
CityStar-WerbeanlageFreistehend oder Wandmontage, beleuchtet1.200 bis 6.000 Euro pro Jahr
Riesenposter / GerüstwerbungTemporär während Bauphasen, Großformat1.000 bis 10.000 Euro pro Monat

Vertragliche Sicherheit und Wertsicherungsklauseln

Bei der Vermietung von Werbeflächen an Außenwänden sind langfristige Verträge mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren der Standard. Dies sichert den Eigentümern verlässliche und planbare Einnahmen über ein ganzes Jahrzehnt. Um diese Erträge vor Inflation und Kaufkraftverlust zu schützen, werden in die Mietverträge standardmäßig Wertsicherungsklauseln integriert, die eine Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex koppeln. SVEAG sorgt als erfahrener Partner im Facility Management dafür, dass an Standorten wie Salzgitter oder Lüneburg alle mietrechtlichen und technischen Details sauber geregelt sind. Ergänzend zu unseren klassischen Dienstleistungen wie dem Hausmeisterservice, der Gebäudereinigung oder dem Wartungsservice stellt SVEAG sicher, dass die Montage der Werbeträger die Gebäudesubstanz schont und im Einklang mit allen Wartungsintervallen erfolgt.

Bauzaunwerbung und Gerüstwerbung: Temporäre Erlöse in Sanierungsphasen

Instandsetzungen und energetische Sanierungen stellen Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer oft vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Eine effektive Methode, um diese Kosten abzufedern, ist die Vermarktung von temporären Werbeflächen an Bauzäunen und Gerüsten. Durch den hohen visuellen Aufmerksamkeitswert im öffentlichen Raum lassen sich ungenutzte Flächen während der Bauphase in eine lukrative Einnahmequelle verwandeln. Der bundesweit tätige Dienstleister SVEAG bietet hierfür eine professionelle Werbeflächen-Vermarktung an. Dieser Service ist an über Servicestandorte in allen 16 Bundesländern verfügbar, sodass Eigentümer in Ballungsräumen wie Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck oder Mönchengladbach direkt von einer fachgerechten Vermittlung und Montage profitieren können.

Baustellen als hochfrequentierte Werbepunkte für lokale Aktionen

Bauzaunwerbung eignet sich ideal für lokale Kampagnen, da Bauzäune meist direkt auf Augenhöhe von Fußgängern und Autofahrern platziert sind. Diese hervorragende Sichtbarkeit generiert Kontakte im Minutentakt. Allerdings unterliegt die Nutzung strengen rechtlichen Vorgaben. Jede Werbeanlage im öffentlichen Raum muss den Richtlinien der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen. Während Kleinstwerbungen unter einem Quadratmeter in manchen Regionen verfahrensfrei sind, bedürfen großflächige Banner am Bauzaun grundsätzlich einer Genehmigung durch die zuständige Bauordnungsbehörde. Zudem müssen statische Anforderungen und die Verkehrssicherheit garantiert sein, um Haftungsrisiken der Eigentümer auszuschließen.

Gerüstwerbung als Refinanzierungsinstrument für Modernisierungen

Riesenposter an Gerüsten, auch als Blow-Up bekannt, bieten eine enorme Reichweite und eignen sich hervorragend, um die Kosten von Fassadenarbeiten teilweise zu refinanzieren. Insbesondere in stark frequentierten Lagen von Städten wie Flensburg, Lüneburg oder Salzgitter lassen sich dadurch beachtliche Erlöse erzielen. Bei der Genehmigung durch die Bauordnung sind jedoch enge Grenzen gesetzt. Kommunen beschränken den werblichen Anteil auf Gerüsten häufig auf etwa 25 bis 30 Prozent der Gesamtfläche (oft gedeckelt auf maximal 120 Quadratmeter), um das Stadtbild nicht übermäßig zu stören. SVEAG koordiniert diese rechtlichen und technischen Vorgaben direkt vor Ort.

Um die Vermarktung rechtssicher und ertragreich zu gestalten, müssen Eigentümer und WEG-Verwalter spezifische Pflichten und Fristen im Blick behalten. Eine Vernachlässigung der behördlichen Vorgaben kann zu empfindlichen Bußgeldern oder zum sofortigen Rückbau der Werbeanlagen führen.

  • Rechtzeitige Beantragung: Genehmigungsverfahren bei der Bauordnung dauern je nach Region zwischen vier und acht Wochen und müssen zwingend vor dem Druck und der Montage abgeschlossen sein.
  • Technische Verkehrssicherungspflicht: Banner müssen winddurchlässig beschaffen und sturmsicher befestigt sein, um Beschädigungen am Gerüst oder Verletzungen von Passanten zu verhindern.
  • Steuerliche Behandlung: Die Erlöse aus der Werbevermietung stellen in der Regel steuerpflichtige Einnahmen dar und müssen ordnungsgemäß deklariert werden.
  • Abstimmung in der WEG: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften erfordert die Vermietung der gemeinschaftlichen Fassade einen entsprechenden Beschluss der Eigentümerversammlung.

Für eine reibungslose Umsetzung empfiehlt es sich, einen erfahrenen Partner wie SVEAG mit dem gesamten Prozess zu beauftragen. SVEAG übernimmt nicht nur die Einholung aller behördlichen Genehmigungen, sondern sorgt auch für die statisch einwandfreie Montage der Banner. Da das Unternehmen vor Ort bereits etablierte Services wie den Hausmeisterservice oder die Gebäudereinigung anbietet, greifen alle Dienstleistungen perfekt ineinander. Eigentümer sichern sich so einen planbaren Zusatzertrag ohne administrativen Mehraufwand.

Rechtlicher Rahmen: Genehmigung nach der Bauordnung im Detail

Die Vermietung ungenutzter Gebäudeteile zur Außenwerbung verspricht Eigentümern und Hausverwaltungen einen attraktiven Zusatzertrag. Doch bevor das Vorhaben Fassadenwerbung vermarkten oder großflächige Gerüstwerbung realisiert werden kann, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Landesbauordnung präzise eingehalten werden. In Deutschland gilt die Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen baurechtlich als Errichtung einer baulichen Anlage. Daher ist eine sorgfältige rechtliche Vorprüfung unerlässlich, um ordnungswidrige Installationen, Bußgelder oder behördliche Rückbauanordnungen zu vermeiden.

Ab wann gilt die Genehmigungspflicht? Der Grenzwert von 1 qm

Grundsätzlich sind Werbeanlagen in fast allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Die jeweiligen Landesbauordnungen, wie beispielsweise die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) oder die Niedersächsische Bauordnung (NBauO), definieren jedoch klare Ausnahmen für kleinere Formate. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche von bis zu 1 Quadratmeter (1 qm) sind in der Regel verfahrensfrei beziehungsweise genehmigungsfrei. Sobald dieser Grenzwert von 1 qm jedoch überschritten wird, was bei einer professionellen Werbefläche an der Fassade oder bei einer Bauzaunwerbung fast immer der Fall ist, muss ein formeller Bauantrag gestellt werden.

Einfluss von Denkmalschutz und Stadtbildpflege

Selbst wenn Werbebanner temporär an einem Gerüst oder Bauzaun angebracht werden, können das historische Erbe und das lokale Ortsbild die rechtliche Zulässigkeit einschränken. Liegt das Gebäude unter Denkmalschutz, ist jede optische Veränderung der Außenhaut über eine gesonderte denkmalschutzrechtliche Genehmigung abzustimmen. Dies betrifft insbesondere historische Stadtkerne in Städten wie Lübeck, Lüneburg oder Flensburg. Zudem besitzen viele Kommunen spezielle Gestaltungssatzungen oder Werbesatzungen. Diese Satzungen regeln detailliert, welche Farben, Lichteffekte oder Größen im Stadtbild zulässig sind, um eine visuelle Überreizung zu verhindern.

WerbeformGenehmigungsartTypische Hürden und FristenBesonderheiten
Fassadenwerbung (dauerhaft)Formelle Baugenehmigung erforderlichStatikprüfung, Brandschutzauflagen, ca. 8 bis 12 Wochen BearbeitungszeitStrengere Vorgaben in Wohngebieten gemäß BauNVO
Gerüstwerbung (temporär)Baugenehmigung oder SondernutzungKopplung an die Dauer der Bauphase, DenkmalschutzauflagenOrtsspezifische Werbesatzungen beachten
BauzaunwerbungGenehmigungspflichtig ab 1 qm (oft Sondernutzung)Verkehrssicherheit (Sichtbehinderung), ca. 4 bis 8 Wochen FristSondernutzungserlaubnis bei Aufstellung im öffentlichen Straßenraum

Notwendige Unterlagen und Fristen beim Bauamt

Für einen erfolgreichen Genehmigungsprozess bei der zuständigen Bauordnungsbehörde müssen vollständige Bauvorlagen eingereicht werden. Zu den notwendigen Dokumenten gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als sechs Monate), detailgetreue Zeichnungen und farbige Darstellungen der Werbeanlage inklusive Bemaßung, eine Beschreibung der Ausführung sowie ein Standsicherheitsnachweis (Statik). Je nach Landesbauordnung ist für die Antragstellung zudem ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (wie ein Architekt oder Ingenieur) vorgeschrieben. Die behördlichen Bearbeitungsfristen liegen erfahrungsgemäß bei vier bis zwölf Wochen. Die Verwaltungsgebühren für die Genehmigung richten sich nach dem Herstellungswert der Anlage und dem Verwaltungsaufwand, wobei in der Praxis oft mit Gebühren im mittleren dreistelligen Bereich gerechnet werden muss.

Um Haftungsrisiken zu vermeiden und den Genehmigungsprozess rechtssicher zu gestalten, empfiehlt es sich für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer, auf einen erfahrenen Partner zu setzen. SVEAG bietet als etablierter Dienstleister die komplette Abwicklung der Werbeflächen-Vermarktung aus einer Hand an. Dies umfasst die behördliche Abstimmung, die Einholung aller Genehmigungen und die fachgerechte Montage vor Ort. Mit regionalen Teams an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern, darunter Hamburg, Hannover, Bremen, Kiel, Oldenburg, Hildesheim, Salzgitter, Hagen, Oberhausen, Paderborn, Mönchengladbach und Bremerhaven, gewährleistet SVEAG eine schnelle Umsetzung direkt vor Ort. Nutzen Sie das ungenutzte Potenzial Ihrer Immobilie und übergeben Sie die rechtssichere vertrauensvoll an die Experten von SVEAG.

Full-Service bei der Werbeflächen-Vermarktung: SVEAG als Ihr regionaler Partner

Die Vermarktung von Fassaden, Gerüsten oder Bauzäunen als Werbeflächen bietet für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilieneigentümer eine hervorragende Möglichkeit, ungenutzte Potenziale zu heben und einen signifikanten Zusatzertrag zu generieren. Doch der Weg von einer freien Fläche bis zur rechtskonformen Werbeplatzierung ist komplex. Neben baurechtlichen Vorgaben müssen statische Anforderungen, gestalterische Aspekte und versicherungstechnische Fragen geklärt werden. Ohne professionelle Unterstützung scheitern solche Vorhaben oft an behördlichen Auflagen oder dem hohen operativen Aufwand. Ein erfahrener Dienstleister nimmt Eigentümern diese Last ab und stellt sicher, dass die Flächen effizient vermarktet und rechtssicher betrieben werden.

Das Rundum-Sorglos-Paket von der Genehmigung bis zur Montage

SVEAG bietet ein vollumfängliches Leistungsspektrum, das alle Phasen des Prozesses abdeckt. Die rechtliche Grundlage ist dabei von zentraler Bedeutung: In Deutschland gelten Werbeanlagen baurechtlich als bauliche Anlagen und sind somit grundsätzlich genehmigungspflichtig gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen. SVEAG übernimmt die gesamte Kommunikation mit den lokalen Bauämtern, bereitet die notwendigen Unterlagen vor und führt das Genehmigungsverfahren durch. Dies umfasst auch die Prüfung von bauplanungsrechtlichen Vorgaben, Denkmalschutzauflagen sowie Sicherheitsabständen zum Straßenverkehr, um eine Ablehnung des Bauantrags zu verhindern.

  • Standort- und Eignungsanalyse: Detaillierte Prüfung der Sichtbarkeit, der rechtlichen Machbarkeit sowie der statischen Voraussetzungen an der Fassade oder dem Bauzaun.
  • Behördenmanagement: Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und Sondernutzungserlaubnisse nach der jeweiligen Landesbauordnung.
  • Sicherheits- und Qualitätsprüfung: Gewährleistung von Windlastberechnungen und Einhaltung aller Sicherheitsstandards für die Banneraufhängung.
  • Montage und Instandhaltung: Fachgerechte Installation der Werbesysteme und regelmäßige Kontrollen auf Beschädigungen oder Verschmutzungen.
  • Transparente Abrechnung: Zuverlässige Abwicklung der Verträge und Ausschüttung der Erträge an die Eigentümergemeinschaft oder den Gewerbekunden.

Regionale Präsenz und schnelle Umsetzung vor Ort

Ein entscheidender Vorteil von SVEAG ist die flächendeckende regionale Präsenz. Mit über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern im nord- und westdeutschen Raum ist das Unternehmen stets nah am Objekt. Ob in den Metropolen Hamburg, Hannover und Bremen, an den Küstenstandorten Lübeck, Kiel, Flensburg und Bremerhaven oder in regionalen Zentren wie Lüneburg, Oldenburg, Hildesheim, Salzgitter, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Mönchengladbach - SVEAG kennt die spezifischen Satzungen der lokalen Kommunen genau. Durch diese regionale Nähe können Besichtigungen kurzfristig durchgeführt und Abstimmungen mit den lokalen Bauaufsichtsbehörden beschleunigt werden. Die professionelle Werbeflächen-Vermarktung lässt sich somit nahtlos und ohne Verzögerungen realisieren.

ProzessschrittTypische Fristen und DauerKostenorientierung und Gebühren
Prüfung und Beratung1 bis 2 WochenKostenfrei im Rahmen der SVEAG Erstbewertung
Baugenehmigungsverfahren4 bis 12 Wochen (je nach Bauamt)Ca. 100 bis 500 Euro Verwaltungsgebühren (kommunal abhängig)
Montage und Bannerdruck1 bis 3 Werktage nach FreigabeKalkulation erfolgt individuell auf Basis der Projektgröße

Immobilieneigentümern und Hausverwaltungen wird dringend empfohlen, bei der Erschließung neuer Einnahmequellen auf einen etablierten Partner zu setzen. SVEAG vereint tiefgehendes immobilientechnisches Fachwissen mit lokaler Marktkenntnis. Da SVEAG neben der Werbevermarktung auch klassische Gebäudedienstleistungen wie Hausmeisterservice, Gebäudereinigung oder Grünpflege und Außenanlagen anbietet, profitieren Kunden von einer ganzheitlichen Objektbetreuung. Die Beauftragung von SVEAG mit der Werbeflächen-Vermarktung stellt sicher, dass rechtliche Risiken vollständig ausgeschlossen werden und ein planbarer Zusatzertrag ohne eigene operative Belastung fließt.

Werbeflächen-Vermarktung von SVEAG: Wir übernehmen diesen Service für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern – u. a. Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck, Kiel, Flensburg, Oldenburg und Hildesheim. Mehr auf unserer Leistungsseite Werbeflächen-Vermarktung – oder direkt unverbindlich anfragen.

Quellen

  1. wir-mieten-ihre-werbeflaeche.de
  2. sveag.de
  3. laforma-druck.de
  4. stadt.muenchen.de
  5. bauportal.nrw
  6. verden.de
  7. SVEAG: 24/7 Notdienst & FM in allen 16 Bundesländern
  8. Gebäudedienstleistungen in Flensburg
  9. Gebäudedienstleistungen in Lüneburg
  10. Gebäudedienstleistungen in Salzgitter

Häufige Fragen

Wie viel kann man mit Fassadenwerbung als Zusatzertrag verdienen?

Die Einnahmen hängen stark von der Lage und der Größe ab. Während kleinere Werbeflächen bis zu einer Größe von 1 qm etwa 10 bis 30 Euro im Monat einbringen, können Großplakate an vielbefahrenen Straßen oder stark frequentierten Kreuzungen deutlich höhere, teils vierstellige Beträge pro Jahr erzielen.

Wann ist eine Werbefläche an der Fassade genehmigungsfrei?

In vielen Bundesländern, wie in Nordrhein-Westfalen (§ 62 BauO NRW) oder Bayern, sind Werbeanlagen unter einer Größe von 1 qm genehmigungsfrei, sofern sie sich an der Stätte der Leistung befinden oder bestimmte temporäre Kriterien erfüllen. Genaue Regeln hängen von der lokalen Bauordnung ab.

Braucht man für Bauzaunwerbung eine Genehmigung?

Ja, in den meisten Fällen ist Bauzaunwerbung genehmigungspflichtig, besonders wenn sie von der öffentlichen Straße aus sichtbar ist. Ausnahmen gelten oft für reine Baustellenschilder, die sich direkt auf das dortige Bauvorhaben beziehen, oder für sehr kleine Banner unter 1 qm.

Wer haftet für Schäden an Fassade oder Bauzaun durch die Werbeanlage?

Im Rahmen einer professionellen Werbeflächen-Vermarktung haftet in der Regel der Werbepartner oder der beauftragte Dienstleister für die fachgerechte Montage und eventuelle Schäden. SVEAG sorgt als erfahrener Partner für eine sichere Installation und umfassende Absicherung.

In welchen Städten bietet SVEAG die Werbeflächen-Vermarktung an?

SVEAG bietet die professionelle Werbeflächen-Vermarktung an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern an. Dazu gehören Großstädte und Regionen wie Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck, Kiel, Flensburg, Lüneburg, Oldenburg, Hildesheim, Salzgitter, Hagen, Oberhausen, Paderborn, Mönchengladbach und Bremerhaven.

Können auch WEG-Verwalter Werbeflächen vermieten?

Ja, WEG-Verwalter können ungenutzte Gemeinschaftsflächen wie Fassaden oder Bauzäune vermieten. Hierfür ist jedoch ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, da es sich um eine Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt.