AED richtig warten: Fristen für Elektroden und Akku

Erfahren Sie alles über die AED-Wartung nach MPBetreibV sowie wichtige Fristen für den Austausch von Elektroden und Akkus Ihres Defibrillators.

Gesetzliche Grundlagen: Betreiberpflichten nach der MPBetreibV

Wer einen automatisierten externen Defibrillator (AED) in gemeinschaftlich genutzten Bereichen einer Immobilie oder in gewerblichen Räumen installiert, übernimmt damit rechtlich die Rolle des Betreibers. Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und gewerbliche Immobilieneigentümer bedeutet dies eine direkte Verantwortung nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Der Gesetzgeber schreibt vor, dass medizinische Geräte wie ein Defibrillator stets in einem sicheren und voll funktionsfähigen Zustand gehalten werden müssen, um im Ernstfall Leben retten zu können. Eine Vernachlässigung dieser gesetzlichen Pflichten kann weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Verantwortlichen haben.

Ein zentraler Aspekt der Betreiberpflichten ist die regelmäßige AED Prüfung, auch bekannt als sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gemäß Paragraf 11 der MPBetreibV. Grundsätzlich ist diese technische Überprüfung alle zwei Jahre durchzuführen. Zwar gibt es für sogenannte Laien-Defibrillatoren eine Ausnahme von der STK-Pflicht, wenn das Gerät selbsttestend ist und der Betreiber regelmäßige Sichtprüfungen durchführt. Dennoch befreit dies nicht von der Pflicht, ein Medizinproduktebuch zu führen und die Funktionsbereitschaft lückenlos zu dokumentieren. Wer auf Nummer sicher gehen möchte und Haftungsrisiken minimieren will, verlässt sich nicht allein auf automatisierte Selbsttests, sondern beauftragt eine professionelle Defibrillator-Wartung.

  • Regelmäßige Sichtprüfung: Fortlaufende Kontrolle der Status-LED am Defibrillator, um Fehlfunktionen sofort zu erkennen.
  • Sicherheitstechnische Kontrolle (STK): Fachmännische Überprüfung der Messwerte und Sicherheitsfunktionen alle 24 Monate.
  • Führung des Medizinproduktebuchs: Lückenlose Dokumentation aller Prüfungen, Wartungsarbeiten und eventueller Störungen.
  • Einhaltung der Austauschfristen: Rechtzeitiges Handeln, wenn es an der Zeit ist, die Elektroden und den Akku zu wechseln.
  • Bereithaltung der Dokumente: Archivierung der Gebrauchsanweisung des Herstellers und der Prüfprotokolle direkt am Gerät oder in der Verwaltung.

Die Haftungsrisiken bei Missachtung dieser gesetzlichen Vorgaben sind für Hausverwaltungen und Eigentümer immens. Sollte ein Defibrillator im Notfall versagen, weil beispielsweise die Batterieleistung unzureichend war oder die Gelelektroden ausgetrocknet sind, drohen zivilrechtliche Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung. Zudem verweigern Gebäudeversicherungen in solchen Fällen häufig die Schadensregulierung. Um diesen Risiken vorzubeugen, bietet SVEAG an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern, unter anderem in Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck und Salzgitter, den professionellen Wartungsservice an. Unser geschultes Fachpersonal übernimmt die komplette Betreuung Ihrer Geräte und stellt sicher, dass alle Fristen und gesetzlichen Normen lückenlos eingehalten werden.

PflichtbereichKonkrete VorgabeZielsetzung
Sicherheitstechnische KontrollePrüfung alle 24 Monate durch qualifiziertes Fachpersonal gemäß HerstellervorgabenGarantie der technischen Zuverlässigkeit und Haftungsausschluss
Sichtprüfung und DokumentationRegelmäßiger Abgleich der Statusanzeigen und Eintragung in das MedizinproduktebuchFrühzeitiges Erkennen von Defekten außerhalb der Prüfintervalle
Verschleißteil-ManagementÜberwachung der Haltbarkeitsdaten und Austausch von Akku und Elektroden vor dem VerfallSicherstellung der vollen Einsatzbereitschaft im medizinischen Notfall

Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK): Intervalle und Ablauf

Die rechtliche Basis für den sicheren Betrieb eines automatisierten externen Defibrillators (AED) im gewerblichen Raum, in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und durch Hausverwaltungen ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verankert. Gemäß § 12 Abs. 1 MPBetreibV sind Betreiber verpflichtet, für bestimmte Medizinprodukte spätestens alle zwei Jahre (also alle 24 Monate) eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchführen zu lassen. Diese Frist gilt ab dem Monat der Inbetriebnahme des Geräts oder der letzten durchgeführten Prüfung. Ziel dieser Maßnahme ist es, die einwandfreie Funktion und elektrische Sicherheit des Lebensretters proaktiv zu gewährleisten und Haftungsrisiken für die Verantwortlichen zu minimieren.

Für Immobilienverantwortliche in ganz Deutschland ist die fachgerechte Einhaltung dieser Vorgaben oft eine organisatorische Herausforderung. SVEAG bietet hier einen lückenlosen Service für die professionelle Defibrillator-Wartung direkt vor Ort an. Als Teil unseres breiten Dienstleistungsspektrums im Bereich Wartungsservice kombinieren wir diese Kontrollen auf Wunsch mit anderen gesetzlichen Prüfungen, wie der Feuerlöscher Prüfung oder der Inspektion von Brandschutztüren. Über unser engmaschiges Standortnetzwerk betreuen wir Liegenschaften in Großstädten wie Hamburg, Hannover und Bremen sowie in regionalen Zentren wie Lübeck, Flensburg und Salzgitter. Unser geschultes Fachpersonal übernimmt die komplette Abwicklung von der Terminverfolgung über die eigentliche Prüfung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation.

Schritt für Schritt: So läuft eine professionelle STK ab

Eine sicherheitstechnische Kontrolle ist weit mehr als ein einfacher Funktionstest. Es handelt sich um ein standardisiertes Prüfverfahren, das nur von qualifizierten Fachkräften mit speziellen Messgeräten durchgeführt werden darf. Dabei werden sowohl mechanische Komponenten als auch die elektrische Sicherheit und die Software des Geräts detailliert analysiert. Die Ergebnisse müssen lückenlos in einem Prüfprotokoll festgehalten werden, welches der Betreiber bis zur nächsten Prüfung aufbewahren muss.

PrüfschrittInhalt und DurchführungZiel der Überprüfung
SichtprüfungKontrolle auf Gehäuseschäden, Risse, Feuchtigkeitseintritt und Schmutz sowie Lesbarkeit der Beschriftung.Ausschluss äußerer Mängel, die die Bedienung behindern.
FunktionsprüfungSimulierter Testlauf der Software, Überprüfung von Sprachansagen, Displayanzeigen und Signalgebern.Sicherstellung der korrekten Benutzerführung im Notfall.
Elektrische MessungMessung von Ausgangsspannung, Schockenergie und Entladezeit mithilfe eines AED-Simulators.Nachweis, dass die abgegebene Energie exakt den Herstellerspezifikationen entspricht.
Zustand Akku & ElektrodenKontrolle der Haltbarkeitsdaten und des Ladestands, Abgleich mit den internen Systemdaten.Verhinderung von Systemausfällen durch überalterte Komponenten.
Dokumentation & PlaketteErstellung des STK-Prüfprotokolls nach § 12 Abs. 3 MPBetreibV und Vergabe einer Prüfplakette.Rechtssicherer Nachweis für Behörden, Versicherungen und Genossenschaften.

Ausnahmen für selbsttestende Geräte und neue Regeln ab 2027

Die Gesetzgebung sieht unter strengen Bedingungen eine Ausnahme von der zweijährigen STK-Pflicht vor. Nach § 12 Abs. 2 MPBetreibV kann die STK für automatisierte externe Defibrillatoren entfallen, wenn das Gerät im öffentlichen Raum installiert ist, für die Nutzung durch Laien bestimmt ist, selbsttestend arbeitet und der Betreiber eine regelmäßige manuelle Sichtprüfung durchführt. Achtung: Dies befreit Betreiber nicht von der Pflicht zur Überwachung. Sollte ein Selbsttest fehlschlagen, muss der Betreiber die Betriebsbereitschaft unverzüglich wiederherstellen. Zudem verschärfen sich die Regeln ab dem 1. Januar 2027: Neu in Betrieb genommene Laien-AEDs müssen die Selbsttestergebnisse dokumentieren und automatisch per Fernüberwachung an den Betreiber senden.

Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter in Städten wie Lüneburg, Oldenburg oder Mönchengladbach bedeutet dies: Ein vermeintlicher Verzicht auf die STK spart im Alltag selten Aufwand, da die manuelle Kontroll- und Dokumentationspflicht der Sichtprüfungen bestehen bleibt. Um Haftungsrisiken im Ernstfall sicher auszuschließen, ist eine regelmäßige, vertraglich vereinbarte Wartung und Prüfung durch einen fachkundigen Dienstleister der sicherste Weg. So wird gewährleistet, dass der Defibrillator im entscheidenden Moment Leben retten kann.

Lebensdauer von Verbrauchsmaterialien: Wann Elektroden wechseln?

Automatisierte externe Defibrillatoren sind im medizinischen Notfall unverzichtbare Lebensretter. Um ihre dauerhafte Betriebsbereitschaft zu gewährleisten, müssen Betreiber regelmäßig Elektroden und Akku wechseln. In der Praxis stellt sich für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Gewerbekunden häufig die grundlegende Frage: Wie oft AED warten und welche Intervalle sind einzuhalten? Die SVEAG bietet Ihnen für die fachgerechte Defibrillator Wartung maßgeschneiderte Services an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern an. Ob Hamburg, Hannover, Bremen, Kiel oder Flensburg: Unsere geschulten Techniker unterstützen Sie direkt vor Ort dabei, sämtliche gesetzliche Vorgaben lückenlos zu erfüllen.

Das Risiko austrocknender Gelschichten

Der Hauptgrund für den regelmäßigen Austausch von Elektrodenpads liegt in ihrer physikalischen Beschaffenheit. Damit der elektrische Schock im Ernstfall optimal auf den Patienten übertragen wird, sind die Pads mit einer speziellen, leitfähigen Gelschicht überzogen. Dieses Gel trocknet im Laufe der Zeit unaufhaltsam aus, selbst wenn das Gerät vollkommen unbenutzt bleibt und die Verpackung luftdicht verschlossen ist. Ist das Gel erst einmal ausgetrocknet, nimmt die Leitkraft drastisch ab. Das Gerät kann den Herzrhythmus des Patienten dann nicht mehr korrekt analysieren, oder eine lebensrettende Schockabgabe schlägt ganz fehl. Zudem lässt die Haftkraft nach, sodass die Pads im Notfall keinen sicheren Kontakt zur Haut herstellen können.

Abgelaufene Elektroden bergen somit verheerende Risiken für den betroffenen Patienten und können im Schadensfall zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen führen. Ähnlich wie bei der regelmäßigen Feuerlöscher Prüfung im Brandschutz greifen auch hier die strengen Betreiberpflichten MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung), die von gewerblichen Betreibern und Hausverwaltungen die Einhaltung sämtlicher Sicherheits- und Wartungsvorgaben verlangen. Das genaue Ablaufdatum ist auf der Außenseite der Elektrodenverpackung aufgedruckt und muss im Rahmen jeder AED Wartung penibel kontrolliert werden. Nach Angaben von Herstellern wie Defibtech dürfen abgelaufene Elektroden unter keinen Umständen mehr verwendet werden.

Haltbarkeit und Austauschfristen im Überblick

Die typische Haltbarkeit von Defibrillator-Elektroden variiert je nach Modell und Hersteller erheblich, liegt jedoch meist in einem Spektrum von zwei bis fünf Jahren. Speziell für weit verbreitete Geräte wie die Defibtech Lifeline Serie beträgt die reguläre Haltbarkeit der Elektroden in der Regel 24 Monate ab dem Herstellungsdatum.

ElektrodentypTypische HaltbarkeitHauptfunktionTypisches Risiko bei Überschreitung
Defibtech Lifeline Standard-Pads24 MonateStromübertragung und EKG-AnalyseAustrocknung der Gelschicht, unzureichende Haftkraft
Langzeit-Elektroden (andere Marken)36 bis 60 MonateReanimationsunterstützungZersetzung des leitfähigen Materials, Haftungsverlust
Kinderelektroden (Pädiatrisch)24 MonateSchock-Energiereduzierung für KleinkinderEingeschränkte Funktion, Gefährdung junger Patienten

Um solche sensiblen Fristen im Alltag nicht aus den Augen zu verlieren, empfiehlt sich die Beauftragung eines professionellen Partners. Die SVEAG integriert die AED Prüfung nahtlos in ihren umfassenden Wartungsservice für technische Gebäudekomponenten. An Standorten wie Lüneburg, Oldenburg, Salzgitter und Mönchengladbach überwachen unsere Experten die Ablaufdaten Ihrer Notfallausrüstung systematisch. Auf diese Weise stellen Sie als Immobilieneigentümer oder WEG-Verwalter sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, und minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko im Schadensfall.

Sichere Energieversorgung: Wann den AED-Akku austauschen?

Die zuverlässige Stromversorgung ist das Herzstück jedes automatisierten externen Defibrillators (AED). Für Hausverwaltungen, Gewerbekunden und Immobilieneigentümer ist die ständige Einsatzbereitschaft dieser Lebensretter ein zentraler Baustein der Sicherheitsvorsorge. Wenn im Ernstfall die Batterie versagt, hat das schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen und kann für die Verantwortlichen haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. SVEAG stellt als erfahrener Partner für Gebäudedienstleistungen sicher, dass Ihre Defibrillatoren an Standorten wie Hamburg, Hannover, Bremen oder Lübeck stets betriebsbereit sind.

Lebensdauer im Standby-Betrieb: Unterschiede je nach Hersteller

Die im AED verwendeten Lithiumbatterien haben auch ohne Benutzung eine begrenzte Haltbarkeit. Im Standby-Modus variiert die typische Lebensdauer von Batterien je nach Herstellermodell zwischen 2 und 7 Jahren. Ein wesentlicher Einflussfaktor für die tatsächliche Haltbarkeit ist die Umgebungstemperatur. Extreme Kälte im Winter oder starke Hitze im Sommer können die Kapazität mindern und die Selbstentladung beschleunigen. Deshalb empfiehlt es sich, die Batteriefristen präzise im Blick zu behalten und die Energiespeicher rechtzeitig vor dem Ablaufdatum zu wechseln.

Status-LEDs und regelmäßige Sichtprüfungen

Moderne Defibrillatoren führen in regelmäßigen Abständen selbstständige Eigentests durch, um die Funktion von Software und Hardware zu überprüfen. Das Ergebnis dieses Selbsttests wird über visuelle oder akustische Signale am Gerät angezeigt. Eine grüne, blinkende Status-LED signalisiert die volle Einsatzbereitschaft. Sollte die Kapazität der Batterie kritisch sinken, wechselt das Signal meist auf ein rotes Blinken, ein Warnsymbol im Display oder einen wiederkehrenden Warnton. Diese Signale machen deutlich, dass der Betreiber handeln und die Batterie oder Elektroden wechseln muss. Eine regelmäßige Sichtprüfung schützt vor bösen Überraschungen.

  • Regelmäßige Kontrolle der optischen Status-LED auf Betriebsbereitschaft (grünes Blinklicht).
  • Überprüfung des aufgedruckten Ablaufdatums auf der Batterie und den Elektroden.
  • Achten auf akustische Warnsignale oder Fehlermeldungen des Geräts.
  • Dokumentation der Sichtprüfung im Rahmen der gesetzlichen Pflichten.

Verantwortliche fragen sich oft, wie oft sie einen AED warten lassen müssen. Um die gesetzlichen Betreiberpflichten MPBetreibV lückenlos zu erfüllen, ist eine professionelle Organisation unerlässlich. Die fachgerechte AED Wartung, die regelmäßige AED Prüfung sowie das rechtzeitige Elektroden und Akku wechseln sollten fest in die Instandhaltungspläne integriert werden. Neben klassischen Aufgaben wie der Feuerlöscher-Prüfung lässt sich die Defibrillator-Wartung optimal bündeln. SVEAG bietet hierfür im Rahmen des eigenen Portfolios einen maßgeschneiderten Wartungsservice oder Hausmeisterservice an. Mit regionalen Teams an Standorten wie Kiel, Flensburg, Lüneburg, Oldenburg, Salzgitter, Hildesheim, Mönchengladbach oder Bremerhaven übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig für Sie.

Kostenorientierung: Was kostet die professionelle AED-Wartung?

Die Anschaffung eines automatisierten externen Defibrillators ist ein wichtiger Schritt für die Sicherheit in Wohnanlagen und Gewerbeobjekten. Doch um im Notfall die volle Funktionsfähigkeit zu garantieren und den gesetzlichen Betreiberpflichten nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gerecht zu werden, müssen laufende Kosten für die AED Wartung eingeplant werden. Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Immobilieneigentümer ist eine transparente Kostenplanung essenziell. Neben den regelmäßigen Prüfungen fallen in festgelegten Intervallen Gebühren für den Austausch von Verschleißteilen wie Elektroden und Akkus an.

Wie oft AED warten beziehungsweise prüfen zu lassen ist, hängt stark von der Nutzung und den Herstellervorgaben ab. In der Regel ist eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) für gewerblich oder öffentlich genutzte Defibrillatoren alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Diese professionelle AED Prüfung stellt sicher, dass die elektrische Energieabgabe und die internen Sicherheitsfunktionen fehlerfrei arbeiten. Wer diese Intervalle vernachlässigt, riskiert im Ernstfall nicht nur die Gesundheit von Bewohnern oder Mitarbeitern, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes, ähnlich wie bei einer versäumten Brandschutztüren Prüfung.

Posten oder ServiceleistungTypische Kosten (Netto)Wechselintervall oder Frist
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)40 bis 150 EuroAlle 24 Monate (gesetzlich vorgeschrieben)
Ersatz-Elektroden (Pads)50 bis 100 EuroAlle 2 bis 3 Jahre (je nach Hersteller)
Ersatz-Akku oder Batterie100 bis 300 EuroAlle 4 bis 7 Jahre (modellabhängig)
Wartungsvertrag (Komplettservice)Individuell auf AnfrageLaufende Betreuung inklusive Terminüberwachung

Zusätzlich zur eigentlichen Defibrillator Wartung sollten Betreiber bedenken, dass Elektroden und Akkus auch ohne jeglichen Einsatz altern. Das leitfähige Gel auf den Elektroden trocknet im Laufe der Zeit aus, was den Stromfluss beim Schock blockieren kann. Daher ist das rechtzeitige Elektroden Akku wechseln unverzichtbar. Ein hochwertiger Service schützt vor bösen Überraschungen, indem er alle Fristen digital überwacht und Ersatzteile rechtzeitig liefert, bevor die Haltbarkeit abläuft. Für Liegenschaften in ganz Deutschland bietet SVEAG diesen Service zuverlässig an.

Um die Gesamtbetriebskosten stabil und kalkulierbar zu halten, lohnen sich langfristige Wartungsverträge. Ein solcher Vertrag bietet nicht nur finanzielle Planungssicherheit, sondern überträgt auch die rechtssichere Terminüberwachung an einen qualifizierten Partner. Anstatt jede STK-Prüfung und jeden Teileaustausch einzeln zu organisieren, profitieren gewerbliche Kunden und Hausverwaltungen von einem automatisierten Turnus, der die Einhaltung aller gesetzlichen Betreiberpflichten nach der MPBetreibV lückenlos dokumentiert.

Als bundesweit aufgestellter Gebäude- und Facility-Dienstleister ist SVEAG an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern direkt vor Ort für Sie im Einsatz. Ob in Großstädten wie Hamburg, Hannover und Bremen oder in regionalen Zentren wie Lübeck, Kiel, Flensburg und Lüneburg, wir übernehmen die fachgerechte Instandhaltung Ihrer Sicherheitsausstattung. Auch in Standorten wie Oldenburg, Hildesheim, Salzgitter, Hagen, Oberhausen, Paderborn, Mönchengladbach und Bremerhaven sorgen unsere geschulten Techniker für eine zuverlässige Durchführung aller Prüfungen. Über unsere zentrale Leistungsseite für Defibrillator-Wartung können Sie unkompliziert ein maßgeschneidertes Angebot anfordern.

Überlassen Sie die Sicherheit in Ihren Immobilien nicht dem Zufall oder ablaufenden Batterien. SVEAG kombiniert die technische Kompetenz für die AED Prüfung mit der regionalen Nähe eines etablierten Dienstleisters, den viele Kunden bereits von unserem Wartungsservice oder anderen Gebäudediensten schätzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot zur Defibrillator Wartung und sichern Sie Ihre Liegenschaften rechtssicher und fachgerecht ab.

SVEAG: Ihr Partner für regionale Defibrillator-Wartung vor Ort

Als erfahrener, bundesweit agierender Dienstleister für Gebäude- und Facility-Services bietet SVEAG Hausverwaltungen, WEG-Verwaltern, Immobilieneigentümern und Gewerbekunden eine professionelle Defibrillator-Wartung an. Mit einer starken Präsenz an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern stellen wir sicher, dass zertifizierte Techniker direkt bei Ihnen vor Ort im Einsatz sind. Ob in Metropolen wie Hamburg, Hannover und Bremen oder in regionalen Zentren wie Lübeck, Kiel, Flensburg, Lüneburg, Oldenburg, Hildesheim, Salzgitter, Hagen, Oberhausen, Paderborn, Mönchengladbach und Bremerhaven - unsere lokale Aufstellung garantiert Ihnen schnelle Reaktionszeiten und den Verzicht auf teure überregionale Anfahrtskosten.

Effiziente Kombination mit dem SVEAG Hausmeisterservice

Die regelmäßige Überprüfung von medizinischen Notfallgeräten lässt sich optimal in das bestehende Facility Management integrieren. Wenn Sie SVEAG bereits mit dem Hausmeisterservice oder dem allgemeinen Wartungsservice für Ihre Liegenschaften beauftragt haben, können unsere Fachkräfte die Defibrillator-Wartung unkompliziert mit anderen Prüfterminen vor Ort verknüpfen. Durch unsere breite Aufstellung in allen 16 Bundesländern koordinieren wir alle Aufgaben aus einer Hand. Das spart Ihnen zeitaufwendige Abstimmungen mit mehreren Fremdfirmen und reduziert den administrativen Aufwand für Ihre Verwaltung erheblich. Gleichzeitig behalten wir alle Prüffristen im Blick und dokumentieren jede Maßnahme lückenlos.

  • Rechtssicherheit durch lückenlose Einhaltung der Vorgaben gemäß MPBetreibV
  • Automatischer Austausch von Elektroden und Akkus vor dem Ablaufdatum
  • Kosteneffizienz durch Kombination mit dem SVEAG Hausmeisterservice vor Ort
  • Schnelle Verfügbarkeit an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern
  • Digitale und rechtssichere Dokumentation für die Betreiberakte

Gesetzliche Fristen und Kostenstrukturen im Fokus

Betreiber von AED-Geräten in gewerblichen oder gemeinschaftlich genutzten Gebäuden müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau beachten. Gemäß Paragraph 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist eine regelmäßige sicherheitstechnische Kontrolle (STK) spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Hinzu kommt die herstellerabhängige Überwachung der Haltbarkeit von Zubehörteilen wie Elektroden-Pads und Batterien. SVEAG bietet Ihnen hierbei volle Kostentransparenz: Die Aufwendungen setzen sich aus einer kalkulierbaren Pauschale für die AED-Prüfung sowie den reinen Materialkosten für eventuell abgelaufene Verschleißteile zusammen. So vermeiden Sie unvorhergesehene Ausgaben und stellen die Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicher.

Überlassen Sie die Sicherheit in Ihren Immobilien nicht dem Zufall. SVEAG unterstützt Sie als verlässlicher Partner dabei, alle Betreiberpflichten rechtssicher und aufwandsschonend zu erfüllen. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und fordern Sie Ihr maßgeschneidertes Angebot für die professionelle Defibrillator-Wartung an.

Defibrillator-Wartung (AED) von SVEAG: Wir übernehmen diesen Service für Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbe an über Servicestandorten in allen 16 Bundesländern – u. a. Hamburg, Hannover, Bremen, Lübeck, Kiel, Flensburg, Oldenburg und Hildesheim. Mehr auf unserer Leistungsseite Defibrillator-Wartung (AED) – oder direkt unverbindlich anfragen.

Quellen

  1. gesetze-im-internet.de
  2. sveag.de
  3. gesetze-im-internet.de
  4. defibtech.de
  5. defiplatz.de
  6. resqshock.ch
  7. aedverkauf.de
  8. resq-care.de
  9. Brandschutztüren Prüfung: Kosten, Pflichten & Fristen
  10. Feuerlöscher Prüfung: Kosten, Pflichten & Fristen für Hausverwaltungen
  11. Hausmeisterservice Hamburg: Leistungen, Kosten und Anbieterwahl
  12. SVEAG: 24/7 Notdienst & FM in allen 16 Bundesländern
  13. Gebäudedienstleistungen in Flensburg
  14. Gebäudedienstleistungen in Lüneburg

Häufige Fragen

Wie oft muss ein AED gewartet werden?

Gemäß Paragraph 12 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) spätestens alle 2 Jahre durchgeführt werden. Diese Prüfung stellt sicher, dass der Defibrillator im Notfall einwandfrei funktioniert und eventuelle Software- oder Hardwarefehler rechtzeitig erkannt werden.

Wann müssen die Elektroden eines Defibrillators getauscht werden?

Die Elektroden eines AEDs müssen in der Regel alle 2 bis 5 Jahre ausgetauscht werden, selbst wenn das Gerät nie benutzt wurde. Grund hierfür ist das spezielle Leitgel auf den Elektrodenpads, welches mit der Zeit austrocknet und im Ernstfall keine ausreichende Verbindung zum Patienten mehr herstellen kann.

Wie lange hält die Batterie eines Defibrillators?

Die Lebensdauer von AED-Batterien variiert je nach Modell und Hersteller im Standby-Modus zwischen 2 und 7 Jahren. Ein regelmäßiger Blick auf den Status-Indikator des Geräts zeigt an, ob die Batterie noch ausreichend geladen ist oder getauscht werden muss.

Wer darf die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) am AED durchführen?

Die STK darf nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür erforderliche Sachkenntnis besitzen, über die notwendigen Messgeräte verfügen und vom Hersteller oder einer qualifizierten Stelle geschult wurden. Professionelle Dienstleister wie SVEAG übernehmen diese Prüfung normgerecht für Sie.

Welche Pflichten haben Hausverwaltungen beim Betrieb eines AED?

Hausverwaltungen gelten rechtlich als Betreiber des Medizinprodukts. Sie müssen den AED ordnungsgemäß registrieren, ein Medizinproduktebuch führen, die STK-Prüffristen im 2-Jahres-Rhythmus einhalten und sicherstellen, dass Elektroden und Batterien nicht abgelaufen sind.

Was kostet die Wartung eines Defibrillators?

Die Kosten für eine reguläre sicherheitstechnische Kontrolle (STK) liegen meist zwischen 40 und 150 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für Verschleißteile wie neue Elektroden (ca. 50 bis 100 Euro) oder eine neue Batterie (ca. 100 bis 300 Euro), je nach Herstellermodell.