Zwickau nimmt auch Hinterlieger in die Pflicht: Wer über eine Straße erschlossen wird, ohne an sie zu grenzen, muss räumen, tagsüber von 7 bis 20 Uhr unverzüglich. Für die vertraglich vereinbarten Zugänge und Gehwege steht SVEAG ein, auch haftungsrechtlich, und weist jeden Einsatz im Kundenportal nach.
In Zwickau regelt die Straßenreinigungssatzung (Fassung der 4. Änderung vom 02.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026), wer räumt und wie.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer und Besitzer der erschlossenen Grundstücke, genannt sind unter anderem Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher. Die Gehwegwinterwartung erfolgt ausschließlich durch diese. | Wohnungseigentümer stehen ausdrücklich in der Satzung. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1 |
| Hinterlieger | Erschlossen sind auch Grundstücke, die ohne Grenze zur Straße über sie erschlossen werden. Teilanlieger und Teilhinterlieger sind anteilig pflichtig; ein Zuweg genügt, wenn er tatsächlich besteht oder rechtlich und tatsächlich möglich ist. | Ein Objekt in zweiter Reihe ist nicht frei von der Pflicht. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2, 3 und 5 |
| Zeiten | Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes folgt werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Ein festes Ende der Winterwartung nennt die Satzung nicht, sie erfolgt jeweils bei Bedarf. | Tagsüber zählt der Moment nach dem Schneefall, nachts die Frist am nächsten Morgen. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 4 |
| Breite und Querungen | Gehwege grundsätzlich 1,20 m breit, schmalere abgesetzte Gehwege ganz. Eckgrundstücke räumen die Zugänge zur Fahrbahn mit, ausgenommen Fußgängerüberwege und ampelgeregelte Querungshilfen, die die Stadt räumt. | Ampelquerungen bleiben außerhalb Ihrer Fläche, Ecken gehören dazu. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 1 und 2 |
| Streumittel | Abstumpfende Stoffe wie Sand, keine Asche. Auftauende Stoffe nur, soweit zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich, nicht auf bepflanzten oder begrünten Flächen. Streumittelrückstände sind nach Tauwetter zu entfernen. | Asche scheidet als Streugut aus; Salz ist die begründete Ausnahme. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 3 und 6 |
Nach dem Zensus 2022 hat Zwickau 56.186 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 11.936 davon in Gebäuden einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. 14.412 Wohnungen haben das Baujahr vor 1919, 10.027 stammen aus 1919 bis 1949.
Ja. Die Satzung zählt ausdrücklich Grundstücke zu den erschlossenen, die ohne Grenze zur Straße über diese erschlossen werden. Voraussetzung ist ein Zuweg, der tatsächlich besteht oder rechtlich und tatsächlich möglich ist. Teilanlieger und Teilhinterlieger sind anteilig pflichtig. Wohnungseigentümer nennt die Satzung ausdrücklich als Verpflichtete.
Gehwege sind grundsätzlich 1,20 m breit zu räumen; schmalere, von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege ganz. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,20 m breiter Streifen an der Grundstücksgrenze. Fußgängerüberwege und ampelgeregelte Querungshilfen räumt die Stadt selbst, Einläufe und Hydranten bleiben frei.
Asche ist nicht zugelassen, vorgeschrieben sind abstumpfende Stoffe wie Sand. Auftauende Stoffe wie Salz dürfen nur verwendet werden, soweit es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist, nicht zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke. Auf bepflanzten und begrünten Flächen sind sie ausgeschlossen.
Quellen: Stadt Zwickau: Straßenreinigungssatzung, Fassung der 4. Änderung vom 02.10.2025 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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