Winterdienst in Zwickau für Hausverwaltungen und WEGs

Zwickau nimmt auch Hinterlieger in die Pflicht: Wer über eine Straße erschlossen wird, ohne an sie zu grenzen, muss räumen, tagsüber von 7 bis 20 Uhr unverzüglich. Für die vertraglich vereinbarten Zugänge und Gehwege steht SVEAG ein, auch haftungsrechtlich, und weist jeden Einsatz im Kundenportal nach.

Auf einen Blick

Was in Zwickau gilt

In Zwickau regelt die Straßenreinigungssatzung (Fassung der 4. Änderung vom 02.10.2025, in Kraft seit 01.01.2026), wer räumt und wie.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteEigentümer und Besitzer der erschlossenen Grundstücke, genannt sind unter anderem Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nießbraucher. Die Gehwegwinterwartung erfolgt ausschließlich durch diese.Wohnungseigentümer stehen ausdrücklich in der Satzung.Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1
HinterliegerErschlossen sind auch Grundstücke, die ohne Grenze zur Straße über sie erschlossen werden. Teilanlieger und Teilhinterlieger sind anteilig pflichtig; ein Zuweg genügt, wenn er tatsächlich besteht oder rechtlich und tatsächlich möglich ist.Ein Objekt in zweiter Reihe ist nicht frei von der Pflicht.Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2, 3 und 5
ZeitenZwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen. Nach 20 Uhr Gefallenes folgt werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Ein festes Ende der Winterwartung nennt die Satzung nicht, sie erfolgt jeweils bei Bedarf.Tagsüber zählt der Moment nach dem Schneefall, nachts die Frist am nächsten Morgen.Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 4
Breite und QuerungenGehwege grundsätzlich 1,20 m breit, schmalere abgesetzte Gehwege ganz. Eckgrundstücke räumen die Zugänge zur Fahrbahn mit, ausgenommen Fußgängerüberwege und ampelgeregelte Querungshilfen, die die Stadt räumt.Ampelquerungen bleiben außerhalb Ihrer Fläche, Ecken gehören dazu.Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 1 und 2
StreumittelAbstumpfende Stoffe wie Sand, keine Asche. Auftauende Stoffe nur, soweit zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich, nicht auf bepflanzten oder begrünten Flächen. Streumittelrückstände sind nach Tauwetter zu entfernen.Asche scheidet als Streugut aus; Salz ist die begründete Ausnahme.Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 3 und 6

Wo das in Zwickau besonders zählt

Gebäudebestand

Nach dem Zensus 2022 hat Zwickau 56.186 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 11.936 davon in Gebäuden einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. 14.412 Wohnungen haben das Baujahr vor 1919, 10.027 stammen aus 1919 bis 1949.

So läuft der Winterdienst in Zwickau

  1. Erschließung klären. Zuerst prüfen wir, ob das Objekt an der Straße liegt oder als Hinterlieger über einen Zuweg erschlossen wird, und welcher Gehwegabschnitt dazugehört.
  2. Fläche auf 1,20 m. Wir legen Gehweg, Ecken und Zugänge fest und lassen Ampelquerungen und Fußgängerüberwege aus, die die Stadt räumt.
  3. Sand statt Asche. Im Streuplan steht abstumpfendes Material wie Sand; Salz ist nur für Stellen vorgesehen, an denen es unbedingt erforderlich ist.
  4. Nachweis. Jeder Einsatz ist mit Zeitstempel, Ortsangabe und Fotos im Kundenportal einsehbar, für Eigentümer.

Unsere Leistungen in Zwickau

Häufige Fragen zu Winterdienst in Zwickau

Muss auch ein Hinterlieger in Zwickau Schnee räumen?

Ja. Die Satzung zählt ausdrücklich Grundstücke zu den erschlossenen, die ohne Grenze zur Straße über diese erschlossen werden. Voraussetzung ist ein Zuweg, der tatsächlich besteht oder rechtlich und tatsächlich möglich ist. Teilanlieger und Teilhinterlieger sind anteilig pflichtig. Wohnungseigentümer nennt die Satzung ausdrücklich als Verpflichtete.

Wie breit muss in Zwickau geräumt werden?

Gehwege sind grundsätzlich 1,20 m breit zu räumen; schmalere, von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege ganz. In Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen ohne Gehweg gilt ein 1,20 m breiter Streifen an der Grundstücksgrenze. Fußgängerüberwege und ampelgeregelte Querungshilfen räumt die Stadt selbst, Einläufe und Hydranten bleiben frei.

Darf in Zwickau Salz oder Asche gestreut werden?

Asche ist nicht zugelassen, vorgeschrieben sind abstumpfende Stoffe wie Sand. Auftauende Stoffe wie Salz dürfen nur verwendet werden, soweit es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist, nicht zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke. Auf bepflanzten und begrünten Flächen sind sie ausgeschlossen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Zwickau: Straßenreinigungssatzung, Fassung der 4. Änderung vom 02.10.2025 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

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