Chemnitz überträgt den Winterdienst auf die Eigentümer, in der WEG auf die Gemeinschaft. Von 7 bis 20 Uhr gilt unverzüglich, was nach 20 Uhr anfällt, muss bis 7 Uhr abschließend geräumt sein. SVEAG übernimmt die Pflicht für die vertraglich benannten Flächen samt Haftung und belegt die Einsätze im Kundenportal mit Zeit, Ort und Foto.
Maßgeblich ist die Straßenreinigungssatzung in der vom ASR veröffentlichten Lesefassung (Stand Januar 2026). Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer pflichtig ist | Eigentümer erschlossener Grundstücke, Vorder- wie Hinterlieger; die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt an die Stelle des Eigentümers. Dritte dürfen beauftragt werden, die Verantwortung bleibt beim Eigentümer. | Die Beauftragung entlastet die WEG nicht von der Kontrolle. | Satzung § 1 Abs. 4 und 5, § 2 Abs. 1, 5, 6 und 11 |
| Reinigungsklasse W | Winterdienst auf allen Gehwegen, Fußgängerzonen und Fußgängerüberwegen, ausgenommen Straßen der Reinigungsklasse „W“; dort räumt die Stadt selbst. | Prüfen Sie je Objekt, wie die Straße eingestuft ist. | Satzung § 1 Abs. 4 und 5, § 2 Abs. 1, 5, 6 und 11 |
| Hinterlieger | Kopfgrundstück und dahinterliegende Grundstücke bilden eine Straßenreinigungseinheit; die Eigentümer sind abwechselnd pflichtig, die Pflicht wechselt von Jahr zu Jahr. | Welches Grundstück gerade an der Reihe ist, muss im Plan stehen. | Satzung § 2 Abs. 8–10 |
| Zeiten | Werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 9 bis 20 Uhr unverzüglich, bei andauerndem Schneefall spätestens nach dessen Ende; nach 20 Uhr abschließend bis 7 beziehungsweise 9 Uhr. | Die Pflicht endet abends nicht ersatzlos, der Morgentermin gilt. | Satzung § 5 Abs. 6 |
| Streumittel | Sand oder feinkörniger Splitt; Salz grundsätzlich verboten, nur bei Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen, nie an Baumscheiben; Streustoffe nach der Wintersaison beseitigen. | Zum Saisonende gehört die Beseitigung der Streustoffe. | Satzung § 5 Abs. 4 |
Laut Zensus 2022 stehen 34.518 der 151.859 Wohnungen in Gebäuden aus der Zeit vor 1919, 27.794 aus 1919 bis 1949; 29.769 liegen in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Wo Grundstücke hintereinander liegen, greift die jährlich wechselnde Hinterlieger-Regel.
Die Eigentümer abwechselnd, Jahr für Jahr. Das Kopfgrundstück und die dahinterliegenden Grundstücke bilden eine Straßenreinigungseinheit, die Pflicht wechselt von Jahr zu Jahr. In Zweifelsfällen legt die Stadt Einheit und Reihenfolge fest. In einer Eigentümergemeinschaft tritt die Gemeinschaft an die Stelle des Eigentümers.
Was nach 20 Uhr anfällt, muss werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr abschließend geräumt und gestreut sein. Tagsüber, werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr, gilt unverzügliches Handeln, bei andauerndem Schneefall spätestens nach dessen Ende.
Dort übernimmt die Stadt den Winterdienst selbst. Auf allen übrigen Gehwegen, Fußgängerzonen und Fußgängerüberwegen sind die Eigentümer verpflichtet; mehrere Eigentümer haften gesamtschuldnerisch, und die Geldbuße reicht bis 500 €. Prüfen Sie deshalb für jedes Objekt, wie die Straße eingestuft ist.
Quellen: ASR Chemnitz: Straßenreinigungssatzung (Lesefassung, Stand Januar 2026) · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Chemnitz.
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