In Wismar hängt die Pflicht an der Reinigungsklasse: Im Altstadt-Kernbereich (Klasse 0) übernimmt die Hansestadt alles, in den übrigen Klassen räumen die Anlieger. Salz ist ausnahmslos verboten. SVEAG übernimmt die übertragenen Flächen, haftet vertraglich und legt zu jedem Einsatz Zeit, Position und Bilder im Kundenportal ab.
Maßgeblich ist die Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Wismar (Beschluss 24.11.2022, in Kraft seit 01.01.2023) mit Reinigungsklassen 0 bis 5.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer räumt | Grundsätzlich die Hansestadt als öffentliche Einrichtung. In den Klassen 1 bis 5 sind die Gehwege samt Schnee- und Glättebeseitigung auf die Anlieger übertragen: Eigentümer, anstelle von ihnen Erbbauberechtigte, Nießbraucher bei Eigennutzung des ganzen Grundstücks und dinglich Wohnberechtigte des ganzen Wohngebäudes. | Wer nicht selbst räumt, beauftragt geeignete Unternehmen; zusätzliche Stadtreinigung befreit nicht. | Satzung § 3 Abs. 2, § 4, § 6 |
| Klasse 0 und Klasse 5 | In Klasse 0 (etwa Krämerstraße, Altböterstraße, Hinter dem Rathaus) reinigt und räumt die Stadt alle Straßenteile straßenmittig. In Klasse 5 beseitigen die Anlieger zusätzlich den Schnee auf der halben Fahrbahn, ebenso in Straßen ohne Eintrag im Verzeichnis. | Die Klasse bestimmt die Fläche im Angebot. | Satzung § 1 Abs. 2–4, § 4 Abs. 1–4 |
| Hinterlieger | Anliegend sind auch Grundstücke, die durch Gräben, Böschungen, Mauern oder Trenn-, Rand- und Seitenstreifen getrennt sind, gleich ob sie mit Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an der Straße liegen; fußläufige Erreichbarkeit genügt. | Auch ein Gebäude in zweiter Reihe zählt. | Satzung § 9 Abs. 2 |
| Zeiten und Haltestellen | Schnee und Glätte sind werktäglich von 8 bis 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen, nachts Gefallenes bis 8 Uhr; eine Sonderregel für Sonn- und Feiertage gibt es nicht. Haltestellen auf dem Gehweg sind bis zur Bordsteinkante freizuhalten. | Geräumt wird in der für Fußgänger erforderlichen Breite; eine Mindestbreite nennt die Satzung nicht. | Satzung § 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 |
| Streumittel | Erlaubt sind ausschließlich abstumpfende, umweltunschädliche Stoffe wie Sand oder Steingranulat. Salz ist ausnahmslos verboten, eine Ausnahmeklausel fehlt. | Auch an Treppen kommt kein Salz in den Streuer. | Satzung § 7 Abs. 1 Nr. 7, § 10 |
Der Zensus 2022 zählt in Wismar 26.016 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum; 3.716 stammen aus der Zeit vor 1919, 3.913 aus 1919 bis 1949. In Gebäuden von Eigentümergemeinschaften liegen 2.066.
Im Kernbereich der Klasse 0, etwa Krämerstraße, Altböterstraße, Hinter dem Rathaus oder Am Markt 26 bis 30, reinigt und räumt die Hansestadt alle Straßenteile straßenmittig. Ob Ihre Adresse dazugehört, steht im Verzeichnis der Reinigungsklassen; in den Klassen 1 bis 5 liegen die Gehwege bei den Anliegern.
Ausschließlich mit abstumpfenden, umweltunschädlichen Stoffen wie Sand oder Steingranulat. Salz ist nach der Satzung ausnahmslos verboten; auch für Treppen oder Rampen gibt es keine Ausnahme. Wer andere, ungeeignete Mittel streut, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße beträgt dann 5 bis 500 €.
In Klasse 5 beseitigen die Anlieger zusätzlich den Schnee auf der halben Fahrbahn, ebenso in Straßen ohne Eintrag im Verzeichnis. Hinterlieger gelten nach § 9 Abs. 2 ebenfalls als Anlieger. Auf den übrigen Fahrbahnen der Klassen 1 bis 5 räumt die Stadt.
Quellen: Hansestadt Wismar: Straßenreinigungssatzung (Neufassung 2022) mit Verzeichnis der Reinigungsklassen · Destatis Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen (Zensus 2022)
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Wismar.
Senden Sie uns Ihre Wismarer Adressen: Wir ordnen die Reinigungsklasse zu und kalkulieren nur Ihre Flächen. Kontakt