Rostock verlangt von Grundstückseigentümern die Winterwartung der Gehwege: Schnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr sofort beseitigen, was nachts dazukommt, bis zum nächsten Morgen – Montag bis Freitag 7 Uhr, Samstag 8 Uhr, Sonntag 9 Uhr. SVEAG übernimmt diese Pflicht vertraglich, trägt die Haftung für die festgelegten Flächen und liefert zu jedem Einsatz Uhrzeit, Standort und Fotos.
Eine eigene Winterdienstsatzung gibt es in Rostock nicht: Die Straßenreinigungssatzung (Fassung vom 3. Dezember 2025) regelt Reinigung und Winterwartung zusammen.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer | Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke; an ihre Stelle treten unter anderem Erbbau- und Nießbrauchsberechtigte. | Bei einer WEG ist es die Gemeinschaft, organisiert über die Verwaltung. | Satzung § 8, § 9 |
| Wann | Tagsüber (7–20 Uhr) unverzüglich nach Schneefall oder Glätte; nachts Entstandenes bis Mo–Fr 7 Uhr, Sa 8 Uhr, So 9 Uhr. | Am Wochenende verschiebt sich nur der Start, nicht die Pflicht. | Satzung § 10 Abs. 4 |
| Wie breit | In der für Fußgänger erforderlichen Breite, möglichst mindestens 1,50 m; Übergänge an Fußgängerüberwegen mit freimachen. | Überwege vor dem Haus gehören zur Fläche. | Satzung § 10 Abs. 1–3 |
| Womit | Abstumpfende Streumittel; auftauende Mittel wie Salz nur in begründeten Ausnahmefällen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. | Salz braucht einen Grund, der im Einsatzbericht stehen sollte. | Satzung § 10 Abs. 5 |
| Wohin | Schnee nicht auf die Fahrbahn; reicht der Gehweg, kommt er dorthin, sonst an die Grenze von Gehweg und Fahrbahn. | Beim Räumen die Gehbahn frei lassen, nicht zuschieben. | Satzung § 10 Abs. 6 |
448 der 636 Wohngebäude stammen aus den 1960er Jahren, weitere 161 aus den 1970ern (Stand Ende 2024). In einer Großsiedlung dieser Art hängen an jedem Block mehrere Eingänge und Zuwege – und die Frist steht am Wochenende nur später, nicht weg.
658 von 1.745 Wohngebäuden sind vor 1919 gebaut, 642 zwischen 1919 und 1949. Wo Altbauten keinen Vorgarten haben, beginnt der Gehweg an der Haustür – dann muss zur Frist tatsächlich jemand vor Ort gewesen sein.
Für Schnee und Glätte, die nach 20 Uhr entstanden sind, nennt die Satzung samstags 8 Uhr und sonntags 9 Uhr, montags bis freitags 7 Uhr. Was zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist an jedem Tag unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen.
Die Satzung sieht abstumpfende Streumittel vor. Auftauende Mittel wie Salz sind nur ausnahmsweise zulässig: in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen. Wer Salz einsetzt, sollte den Grund im Einsatzbericht festhalten können.
Wer die Räum- oder Streupflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt Geldbußen bis 2.500 €. Hinzu kommt die Haftung bei einem Sturz. Für die Verwaltung zählt deshalb der Nachweis, dass zur Frist geräumt war.
Quellen: Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Straßenreinigungssatzung · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle · Rostock: Statistisches Jahrbuch 2025
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