Winterdienst in Mönchengladbach für Hausverwaltungen und WEGs

In Mönchengladbach entscheidet das Straßenverzeichnis je Straße, ob mags gegen Gebühr oder die Anlieger den Gehweg-Winterdienst übernehmen. Wer selbst zuständig ist, muss tagsüber unverzüglich räumen. Wir übernehmen die Fläche nach Ihrem Auftrag und haften dafür vertraglich; im Kundenportal sehen Sie pro Einsatz Zeit, GPS-Standort und Fotos.

Auf einen Blick

Was in Mönchengladbach gilt

Maßgeblich ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 16.12.2016 in der Fassung des Neunten Nachtrags vom 19.12.2025, das Straßenverzeichnis hat den Stand 01.01.2026.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Verzeichnis entscheidetFür die im Straßenverzeichnis gekennzeichneten Gehwege sind die Eigentümer der angrenzenden, erschlossenen Grundstücke verpflichtet; das Verzeichnis weist je Straße aus, ob mags (gebührenpflichtig, Winterdienstklasse I oder II) oder die Anlieger übernehmen.Jede Adresse muss einzeln im Verzeichnis nachgeschlagen werden.Satzung § 1 Abs. 1 und 4, § 2 Abs. 1 und 2
Dritte beauftragenEin Dritter kann die Pflicht nur mit schriftlicher Zustimmung von mags und gegen Nachweis einer Haftpflichtversicherung übernehmen.Die Zustimmung sollten Sie vor dem Saisonstart einholen.Satzung § 6 Abs. 4 bis 6
ZeitfensterZwischen 7.00 und 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr, sind Schnee und Glätte unverzüglich nach Schneefallende bzw. Entstehen der Glätte und nach Bedarf zu beseitigen.Die Satzung nennt keine Zentimeterbreite, nur die für Fußgänger erforderliche.Satzung § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4
Hinterlieger und StraßenmitteErfasst sind auch durch die Straße erschlossene Grundstücke; sind die Eigentümer beider Straßenseiten pflichtig, reicht die Pflicht bis zur Straßenmitte. Eine Wechselregel enthält die Satzung nicht.Hinterlieger sind nicht automatisch entlastet.Satzung § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2
SchneeablageSchnee auf dem an die Fahrbahn grenzenden Gehwegteil lagern, Einläufe und Hydranten freihalten, kein salzhaltiger Schnee auf Baumscheiben und Grünflächen.Der Ablageplatz gehört in den Einsatzplan.Satzung § 3 Abs. 4, § 3 Abs. 2 Satz 6

Wo das in Mönchengladbach besonders zählt

Gebäudebestand

Laut Zensus 2022 stehen in Mönchengladbach 139.999 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum; 16.317 wurden vor 1919 gebaut, 26.116 in den 1960er und 23.039 in den 1970er Jahren. 34.419 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.

Winterdienst in Mönchengladbach in vier Schritten

  1. Adresse im Verzeichnis nachschlagen. Für jedes Objekt prüfen wir mit Ihnen, ob das Straßenverzeichnis mags oder die Anlieger als Gehwegpflichtigen ausweist.
  2. Zustimmung von mags klären. Bevor wir Flächen übernehmen, stimmen wir den Nachweis der Haftpflichtversicherung und die schriftliche Zustimmung von mags mit Ihnen ab.
  3. Einsätze am Zeitfenster ausrichten. Wir planen die Durchgänge so, dass tagsüber unverzüglich nach Schneefallende geräumt und bei Bedarf nachgearbeitet wird.
  4. Einsatzbeleg abrufen. Wann wir an welchem Objekt waren, zeigen Zeitstempel, GPS-Standort und Fotos im Portal für Ihre Eigentümerberichte.

Unsere Leistungen in Mönchengladbach

Häufige Fragen zu Winterdienst in Mönchengladbach

Wer räumt in Mönchengladbach den Gehweg vor unserem Haus, mags oder wir?

Das legt das Straßenverzeichnis der Satzung je Straße und Abschnitt fest. Es weist aus, ob mags gegen Gebühr (Winterdienstklasse I oder II) oder die Anlieger den Gehweg übernehmen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, deshalb muss jede Adresse einzeln im Verzeichnis, Stand 01.01.2026, geprüft werden.

Darf eine Firma den Winterdienst für uns übernehmen?

Ja, aber nicht ohne mags. Die Satzung erlaubt es einem Dritten nur mit schriftlicher Zustimmung von mags und gegen Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Klären Sie das mit mags, bevor die Saison beginnt, damit die Pflicht im Schneefall nicht ungeklärt bleibt. Das gilt für jede Adresse einzeln.

Wann darf in Mönchengladbach Salz gestreut werden?

Grundsätzlich gelten abstumpfende Stoffe. Auftauende Stoffe sind nur bei Eisregen und ähnlicher außergewöhnlicher Glätte oder auf Treppen, Rampen und vergleichbaren Gefahrenstellen erlaubt. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz nicht gestattet. Verstöße gegen die Satzung sind ordnungswidrig (§ 9 Abs. 2).

Weiterführend

Quellen: mags: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Straßenverzeichnis · Zensus 2022, Destatis

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Mönchengladbach.

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Nennen Sie uns Straße und Hausnummer, dann sehen wir im Straßenverzeichnis nach, wer jeweils zuständig ist, und rechnen die Flächen für Ihr Angebot zusammen. Kontakt

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