In Düsseldorf teilen sich Stadt und Eigentümer den Schnee klar auf: Awista räumt Fahrbahnen und Radwege, die Gehwege gehören unabhängig von der Reinigungsklasse den Eigentümern. Streusalz ist grundsätzlich tabu. SVEAG übernimmt die Gehwegflächen Ihrer Objekte, haftet dafür vertraglich und legt zu jedem Einsatz Uhrzeit, Standort und Fotos im Kundenportal ab.
Die Straßenreinigungssatzung von 1991, redaktioneller Stand Januar 2026, trennt Gehweg und Fahrbahn so:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Die Winterwartung auf allen Gehwegen, Fußgängerstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen liegt bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke, auch wenn die Stadt dort sonst reinigt. Erbbauberechtigte treten an die Stelle des Eigentümers. | Eine Reinigungsklasse im Verzeichnis befreit nicht vom Winterdienst auf dem Gehweg. | Satzung § 2 Abs. 2 und 3 |
| Stadt und Dritte | Fahrbahnen und Radwege räumt die Stadt über Awista. Ein Dritter, etwa ein Hausmeisterdienst, übernimmt nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt und gegen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. | Vor Saisonbeginn ist die Zustimmung der Stadt einzuholen. | Satzung § 2 Abs. 4, § 5 |
| Nachtregel | Was nach 20 Uhr fällt, muss am Folgetag werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein. | Der Nachteinsatz endet vor diesen Terminen. | Satzung § 3 Abs. 2 |
| Streumittel | Abstumpfende Stoffe. Salz nur an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen weder Salz noch salzhaltiger Schnee. | Salz kommt nur gezielt und stellenweise in Frage. | Satzung § 3 Abs. 2 |
| Haltestellen | An Haltestellen für Bus und Bahn sowie Schulbusse sind Zugänge zur Bordsteinkante freizuhalten, ebenso Zugänge zu Depotcontainern. Einläufe und Hydranten bleiben frei. | Grenzt Ihr Gehweg an eine Haltestelle, wächst die Fläche. | Satzung § 3 Abs. 3 bis 5 |
Düsseldorf hat laut Zensus 2022 349.605 Wohnungen. Die meisten, 87.521, stammen aus den 1950er Jahren, 63.686 aus den 1960ern. 102.728 Wohnungen liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften, bei Ihnen als Verwaltung also in WEG-Beständen.
Nur die Fahrbahn. Die Winterwartung auf allen Gehwegen bleibt unabhängig von der Reinigungsklasse bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Fahrbahnen und Radwege räumen und streuen Stadt und Awista. Ob Ihre Straße im Verzeichnis städtisch gereinigt wird, ändert am Gehweg-Winterdienst also nichts.
Ja, aber nicht auf eigene Faust. Ein Dritter tritt nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt anstelle des Eigentümers, und er muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen. Wir holen beides ein, bevor ein Auftrag für Ihre Objekte beginnt, und halten die Zustimmung für Ihre Unterlagen fest.
Grundsätzlich nein. Erlaubt ist Salz nur an gefährlichen Gehwegstellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen oder starken Gefälle- und Steigungsstrecken. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen sind weder Salz noch salzhaltiger Schnee zulässig. Sonst gelten abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand.
Quellen: Landeshauptstadt Düsseldorf: Straßenreinigungssatzung, Stadtrecht 19.103 (Stand Januar 2026) · Zensus 2022, Destatis, Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen
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