In Magdeburg wechselt bei Hinterliegern die Winterdienstpflicht jede Woche, beginnend am ersten Montag des Jahres beim Anlieger an der Straße; an jedem Wochentag gilt dieselbe Tagesfrist. SVEAG setzt die Wochenfolge für die vereinbarten Flächen um, haftet vertraglich und belegt jeden Einsatz im Kundenportal mit Uhrzeit, Standort und Fotos.
Die Straßenreinigungssatzung vom 14.09.2023 verteilt den Winterdienst zwischen Pflichtigen, Stadt und Verkehrsbetrieben.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Hinterlieger | Anliegergrundstück und Hinterlieger bilden eine Reinigungseinheit; die Pflicht wechselt von Woche zu Woche und beginnt am ersten Montag des Jahres beim Anlieger an der Straße, dann folgen die dahinter liegenden Grundstücke. | Wessen Woche es ist, steht ab dem ersten Montag fest und lässt sich vorab planen. | Satzung § 4 Abs. 3, § 7 Abs. 3 |
| Stadt und Pflichtige | Die Stadt macht den Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen, auf Fußgänger- und Radüberwegen sowie auf den Anbindungen in Fußgängerzonen. Auf Gehwegen tragen ihn in allen Reinigungsklassen die Pflichtigen; in den Klassen I bis I c reinigt die Stadt die Gehwege gegen Gebühr. | Die Gebührenreinigung ersetzt den Winterdienst nicht. | Satzung § 5, § 6, § 7 |
| Haltestellen | Den Winterdienst auf Gehwegen im Wartebereich von Haltestellen haben die Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB) per Konzessionsvertrag übernommen. | Der Wartebereich gehört nicht zur Fläche Ihres Objekts. | Satzung § 6 |
| Zeitfenster | Räumen und bei Glätte Bestreuen am Tag; nach 20 Uhr Gefallenes ist bis 7 Uhr des nächsten Tages zu entfernen oder abzustumpfen. Eine eigene Sonn- und Feiertagsregel gibt es nicht. | Das Wochenende verschiebt nichts. | Satzung § 3 Abs. 9 |
| Streumittel | Granulat, Splitt oder Sand. Salz und Laugen sind verboten, ausgenommen bei Blitzeis in geringstmöglichem Umfang sowie dosiert auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen und starken Gefällen. Streugut ist nach der Schmelze unverzüglich zu entfernen. | Salz bleibt Sonderfall für Treppen und Rampen. | Satzung § 3 Abs. 14 |
| Bäume | Die Baumschutzsatzung (Neufassung 2023) schützt alle Straßenbäume sowie Laub- und Ginkgobäume ab 50 cm Stammumfang. Herbizide und Salz im Wurzelbereich gelten als Beschädigung. | Salzigen Räumschnee nicht unter Bäume schieben. | Baumschutzsatzung § 3, § 4, § 12 |
Der Zensus 2022 zählt in Magdeburg 145.934 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 24.225 davon in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft. 30.587 Wohnungen stammen aus den Jahren 1919 bis 1949, 26.251 aus der Zeit davor.
Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche. Jedes Jahr beginnt am ersten Montag der Verpflichtete des an der Straße anliegenden Grundstücks, danach folgen die dahinter liegenden in ihrer Reihenfolge. Als hintereinander gelten Grundstücke, die mit der Hälfte oder mehr ihrer Straßenseite hinter dem anliegenden Grundstück liegen.
Im Wartebereich einer Haltestelle nicht: Dort haben die Magdeburger Verkehrsbetriebe den Winterdienst per Konzessionsvertrag übernommen. Fahrbahnen, Radwege und die Fußgänger- und Radüberwege räumt die Stadt. Auf den übrigen Gehwegen vor dem Grundstück bleibt der Winterdienst bei den Pflichtigen. So gilt es in allen Klassen.
Nein. In den Reinigungsklassen I bis I c reinigt die Stadt die Gehwege gegen Gebühr, den Winterdienst auf dem Gehweg tragen aber auch dort die Pflichtigen. Die Klasse einer Straße steht im Straßenverzeichnis der Satzung. Wer beauftragt, betrachtet Reinigung und Winterdienst daher getrennt.
Quellen: Landeshauptstadt Magdeburg: Straßenreinigungssatzung · Landeshauptstadt Magdeburg: Baumschutzsatzung · Zensus 2022, Destatis
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