Zaunanlagen für Wohnanlagen, Siedlungen und Gewerbe

Zaunanlagen für Wohnanlagen, Siedlungen und Gewerbe bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Beratung & Aufmaß: Wir klären Höhe, Verlauf und rechtliche Vorgaben, messen auf und planen Tore und Durchgänge mit ein.
  2. Fundament & Pfosten: Frostfreie Gründung der Pfosten, ausgerichtet in Flucht und Höhe, auf den Untergrund abgestimmt.
  3. Montage & Abnahme: Montage der Felder und Toranlagen, Rückbau der alten Anlage und dokumentierte Übergabe.

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Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Zaun sein?

Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Maßgeblich ist das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes, das häufig eine ortsübliche Höhe definiert – in vielen Fällen liegt sie bei etwa 1,20 bis 2 Metern. Dazu können Vorgaben aus dem Bebauungsplan oder einer Gestaltungssatzung kommen. Wir klären das vor der Planung für Ihren Standort.

Braucht ein Zaun eine Genehmigung?

In vielen Bundesländern sind Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe verfahrensfrei. Über dieser Grenze, an Straßen und in Gebieten mit Gestaltungssatzung kann eine Genehmigung nötig sein. Da das je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich ist, prüfen wir das vor Baubeginn und weisen Sie darauf hin, statt einfach loszubauen.

Wer zahlt den Zaun an der Grundstücksgrenze?

Auch das regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder unterschiedlich. In einigen Fällen besteht eine Einfriedungspflicht mit Kostenteilung, in anderen trägt der die Kosten, der den Zaun errichten will. Steht der Zaun vollständig auf Ihrem Grund, entscheiden Sie allein – dann ist aber der Grenzabstand einzuhalten.

Welches Material hält am längsten?

Feuerverzinkte und pulverbeschichtete Stahlzäune sowie Aluminium sind bei richtiger Ausführung sehr langlebig und pflegearm. Lackierter Stahl ist günstiger in der Anschaffung, braucht aber wiederkehrende Nachbehandlung. Holz ist optisch attraktiv, hat aber die kürzeste Standzeit und den höchsten Pflegeaufwand.

Wie tief müssen die Fundamente sein?

Die Pfosten müssen frostfrei gegruendet werden, in Deutschland heißt das üblicherweise mindestens 80 Zentimeter Tiefe. Wird flacher gesetzt, hebt Frost die Pfosten und die Anlage steht nach dem Winter schief. Bei hohen oder blickdichten Zäunen kommt die Windlast hinzu, dann werden Fundamente entsprechend größer dimensioniert.

Verfügbar an allen Servicestandorten