Temporäre Videoüberwachung kurzfristig mieten

Temporäre Videoüberwachung kurzfristig mieten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Anlass und Laufzeit klären: Wir klären, was in welchem Zeitraum geschützt werden soll, ob es einen Stromanschluss gibt und wann die Fläche unbesetzt ist. Daraus ergibt sich der Umfang.
  2. Aufbau und Aufschaltung: Wir stellen die mobile Kameraeinheit auf, richten die Erfassungsbereiche auf Ihr Gelände aus, bringen die Kennzeichnung an und schalten auf eine Leitstelle auf.
  3. Betrieb und Abbau: Während der vereinbarten Laufzeit läuft die Überwachung nach Ihrem Alarmplan. Zum Stichtag holen wir die Technik ab und übergeben das Ereignisprotokoll.

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Häufige Fragen

Wie kurz kann die Laufzeit sein?

Kürzer als bei einem Dauervertrag, aber nicht beliebig kurz. Aufbau, Einrichtung, Aufschaltung und Abbau fallen unabhängig von der Dauer an, deshalb gibt es eine Mindestlaufzeit, die wir im Angebot benennen. Für einzelne Wochenenden, eine Veranstaltung, eine Umbauphase oder eine Zwischennutzung bis zum Abriss lohnt sich der Einsatz in aller Regel. Für einen einzelnen Abend meist nicht. Wir sagen Ihnen offen, ab welcher Dauer die Rechnung aufgeht.

Wie schnell ist die Überwachung einsatzbereit?

Da die Einheiten mobil sind und keinen festen Anschluss brauchen, besteht der Einsatz im Wesentlichen aus Aufstellen, Ausrichten und Aufschalten. Was den Termin bestimmt, ist weniger die Technik als die Vorbereitung: Wir brauchen die Freigabe für den Stellplatz, die Angaben für den Alarmplan und Ihre Erreichbarkeiten. Liegt das vor, ist der Aufbau kurzfristig möglich. Den konkreten Termin stimmen wir nach der Anfrage mit dem zuständigen Servicestandort ab.

Welche Unterlagen und Angaben brauchen wir vorab?

Wenig, aber ohne geht es nicht. Wir brauchen die Zustimmung des Verfügungsberechtigten für die Fläche, auf der die Einheit steht, eine Skizze oder ein Foto des Geländes mit den Bereichen, die erfasst werden sollen, die Erreichbarkeiten für den Alarmplan und die Angabe, wer entscheidungsbefugt ist. Steht die Einheit im öffentlichen Raum oder ragt die Erfassung dorthin, kommen Abstimmungen mit der Kommune hinzu. Was in Ihrem Fall nötig ist, klären wir vor dem Angebot.

Wer erstellt bei einem kurzen Einsatz den Alarmplan?

Auch kurze Einsätze bekommen einen Alarmplan, sonst ist die Überwachung im Ernstfall wertlos. Wir erstellen ihn gemeinsam mit Ihnen, nur in kompakterer Form: welche Meldung alarmiert, wer in welcher Reihenfolge informiert wird, wer entscheidet und was bei Nichterreichbarkeit passiert. Das ist in einem Gespräch erledigt und wird schriftlich festgehalten. Ausführlich beschreiben wir den Ablauf auf unserer Seite zum Alarmplan und Interventionsprozess.

Für welche Anlässe lohnt sich eine befristete Überwachung?

Typisch sind Umbau- und Sanierungsphasen im bewohnten Objekt, bei denen Gerüst und offene Zugänge das Haus angreifbar machen, Zwischennutzungen und Leerstand zwischen Auszug und Umbau, Veranstaltungen mit Aufbau und Technik über mehrere Tage, Lagerflächen für eine Saison sowie Bauabschnitte, in denen besonders hochwertiges Material angeliefert wird. Gemeinsam ist diesen Fällen, dass das Risiko zeitlich begrenzt ist und eine feste Installation deshalb nicht lohnt.

Was kostet eine befristete Videoüberwachung?

Der Preis setzt sich aus einem einmaligen Anteil für Anfahrt, Aufbau, Einrichtung und Abbau und einem laufenden Anteil für Betrieb und Aufschaltung zusammen. Deshalb wird jeder zusätzliche Tag günstiger, je länger die Laufzeit ist. Was den Betrag bestimmt, sind Fläche, Zahl der Kamerapositionen, Stromversorgung und Umfang der Aufschaltung. Listenpreise nennen wir nicht, weil sie ohne Kenntnis des Objekts irreführend wären. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festangebot für die gesamte Laufzeit.