Videoüberwachung für Lager und Logistik bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Auf dem eigenen Gelände ist sie grundsätzlich möglich, aber an Bedingungen geknüpft. Es braucht einen legitimen Zweck, etwa den Schutz vor Diebstahl, die Erfassung darf nicht über das eigene Gelände hinausreichen, die Überwachung muss gekennzeichnet sein und die Speicherdauer auf das Nötige begrenzt bleiben. Heikel wird es dort, wo regelmäßig Beschäftigte arbeiten, weil dann zusätzliche Anforderungen und meist die Mitbestimmung greifen. Wie das in Ihrem Betrieb konkret zu bewerten ist, klären Sie im Einzelfall mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
An jedem Zugang, über den Personen das überwachte Gelände betreten, muss vor dem Betreten erkennbar sein, dass gefilmt wird. Üblich ist ein Hinweisschild mit Piktogramm und den wesentlichen Angaben, ergänzt um eine ausführliche Information, die am Empfang, am Tor oder online bereitsteht. Bei Speditionshöfen mit mehreren Zufahrten heißt das: an jeder Zufahrt, nicht nur am Haupteingang. Wir bringen die Kennzeichnung im Zuge der Einrichtung mit an und stimmen die Standorte mit Ihnen ab.
Nur so lange, wie es für den Zweck erforderlich ist. In der Praxis werden Aufnahmen aus der Geländeüberwachung meist nach wenigen Tagen automatisch gelöscht, weil bis dahin auffällt, ob es einen Vorfall gab. Länger aufbewahrt wird nur, was zu einem konkreten Ereignis gehört und für Anzeige oder Versicherung gebraucht wird. Eine feste gesetzliche Zahl gibt es nicht, maßgeblich ist die Erforderlichkeit im Einzelfall. Wir richten die automatische Löschung nach Ihrer Vorgabe ein.
Erfahrungsgemäß die Ränder und die Übergänge: die Zaunlinie an schlecht einsehbaren Seiten, Tore und Nebeneingänge, die Rampen nach Betriebsschluss, Außenlager mit Paletten, Metall und Verpackungsmaterial, abgestellte Trailer und Wechselbrücken sowie der Bereich um Tankanlagen. Innen sind es die Zonen mit hochwertiger, gut transportabler Ware. Deshalb beginnen wir nicht mit der Kameraliste, sondern mit der Frage, wo Ihr Risiko tatsächlich liegt, und leiten daraus die Positionen ab.
Kameras sind stark darin, große Flächen dauerhaft im Blick zu behalten und Vorfälle beweissicher festzuhalten. Personal ist stark darin, vor Ort zu entscheiden und einzugreifen. Sinnvoll kombiniert wird beides dort, wo hohe Werte lagern, wo regelmäßig auch nachts gearbeitet wird oder wo eine Zutrittskontrolle am Tor nötig ist. Auf reinen Lagerflächen ohne Nachtbetrieb reicht die Kameraüberwachung mit hinterlegtem Alarmplan in aller Regel aus. Was passt, klären wir in der Geländeanalyse.
Ja. Für Flächen ohne Netzanschluss, etwa entfernte Außenlager, Stellflächen und Erweiterungsflächen, setzen wir autarke Kameraeinheiten mit eigener Energieversorgung und Mobilfunkanbindung ein. Voraussetzung ist eine ausreichende Mobilfunkabdeckung, die wir vorab am Standort prüfen. So lässt sich ein Gelände auch dann vollständig abdecken, wenn nicht überall Strom liegt, und Sie müssen keinen Anschluss quer über den Hof legen lassen. Wichtig ist die Auslegung von Modulfläche und Speicher auf die dunkle Jahreszeit. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Videoüberwachung ohne Stromanschluss.