Baumpflege & Baumschnitt – Schnitt, Fällung, Verkehrssicherung

Baumpflege & Baumschnitt – Schnitt, Fällung, Verkehrssicherung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Baumkontrolle & Begutachtung: Wir nehmen den Baumbestand Ihrer Wohnanlage in Augenschein, beurteilen Vitalität, Standsicherheit und Verkehrssicherheit jedes Baums und halten den Befund dokumentiert fest – die Grundlage für ein bedarfsgerechtes Pflegekonzept.
  2. Pflegekonzept & Angebot: Sie erhalten ein nachvollziehbares Konzept mit den nötigen Maßnahmen – von Kronen- und Totholzschnitt bis zur Fällung – inklusive Hinweis auf Schnittzeiten, mögliche Genehmigungen und transparenten Kosten.
  3. Ausführung & Entsorgung: Unsere Fachleute führen Kronenpflege, Schnitt oder Fällung fachgerecht und arbeitssicher aus, entsorgen den anfallenden Grünschnitt und dokumentieren die durchgeführten Arbeiten für Eigentümer und Verwaltung.

Häufige Fragen

Wann darf man einen Baum schneiden?

Stärkere Schnittmaßnahmen und das Roden von Gehölzen sind nach § 39 BNatSchG in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, um brütende Vögel zu schützen. Erlaubt bleiben in diesem Zeitraum schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Beseitigung akuter Gefahren. Für umfangreichere Eingriffe planen wir daher in der Regel das Winterhalbjahr ein und stimmen den Zeitpunkt vorab mit Ihnen ab.

Braucht eine Baumfällung eine Genehmigung?

Häufig ja. Viele Städte und Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung, die geschützte Bäume ab einem bestimmten Stammumfang erfasst – ihre Fällung ist dann genehmigungspflichtig. Zusätzlich gelten die Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG. Wir prüfen die örtliche Satzung, klären den Genehmigungsbedarf und unterstützen Sie bei der Beantragung, bevor gefällt wird.

Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen?

Eigentümer und Hausverwaltungen haften für Schäden, die von ihren Bäumen ausgehen – etwa durch herabfallende Äste oder umstürzende Stämme. Daraus folgt die Pflicht zur regelmäßigen Baumkontrolle, üblicherweise ein- bis zweimal jährlich, und zur Beseitigung erkannter Gefahren. Wir übernehmen die wiederkehrende Kontrolle, dokumentieren sie nachvollziehbar und pflegen auf Wunsch ein Baumkataster für Ihre Objekte.

Wie schnell handeln Sie bei Totholz oder Sturmschäden?

Totholz und sturmbeschädigte Bäume sind eine akute Gefahr und werden vorrangig behandelt. Bereits erkanntes Totholz entfernen wir im Rahmen der Pflege, bei umgestürzten oder angebrochenen Bäumen nach Sturm reagieren wir kurzfristig und sichern die Gefahrenstelle. Bei akuter Gefährdung erreichen Sie uns rund um die Uhr über unseren 24/7 Notdienst.

In welcher Region bieten Sie Baumpflege an?

Die Baumpflege erbringen wir an allen Servicestandorten in allen 16 Bundesländern – von Flensburg bis zur Zugspitze. So betreuen wir den Baumbestand Ihrer Wohnanlagen standortübergreifend nach einheitlichem Standard, mit einem festen Ansprechpartner pro Objekt.