Grünabfälle und Grünschnitt in Lübeck für Hausverwaltungen und WEGs

In Lübeck gehört feiner Garten- und Grünabfall in die braune Biotonne der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ je Grundstück holt die EBL im Frühjahr und im Herbst kostenlos per Straßenabfuhr ab, wenn vorher ein Antrag in Textform gestellt wurde; ausgenommen sind Stubben und Stämme über 10 cm Durchmesser oder 3 m Länge sowie Rasenschnitt und Laub. Dieselbe Freimenge von 3 m³ pro Anlieferung kann ganzjährig kostenlos am Wertstoffhof Mitte oder am Biomassewerk Niemark abgegeben werden, größere Mengen sowie Rasenschnitt, Laub und Baumstubben kosten 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter. SVEAG sortiert vorab, meldet die Saisonabfuhr rechtzeitig an und bringt Restmengen zum richtigen Standort.

Auf einen Blick

Was in Lübeck gilt

Für Grünabfälle in Lübeck sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) zuständig. Grundlage ist die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Abfallwirtschaft (AbfWS) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ergänzt durch die aktuellen EBL-Flyer zu Bioabfall und zur Anlieferung am Wertstoffhof Mitte. Eine eigene Astdicke-Grenze für die Biotonne nennt die Satzung nicht; die 10-cm-Grenze gilt ausdrücklich nur für die saisonale Straßenabfuhr. Stand: Oktober 2026.

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Biotonne richtig befüllenOrganische Garten- und Küchenabfälle gehören in die braune Biotonne (40, 80 oder 120 Liter), die 14-tägig im Wechsel mit dem Restabfall geleert wird. Die EBL stellt sie höchstens bis zum Volumen des Restabfallbehälters; bei nachweisbar höherem Bedarf ist gegen Zusatzgebühr eine Erhöhung bis zum doppelten Volumen möglich.Wir passen das Bioabfallvolumen Ihres Objekts an die tatsächliche Grünschnittmenge an und beantragen eine Erhöhung, wenn die Standardgröße nicht reicht.AbfWS § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 7
Saisonale Abfuhr anmeldenBaum- und Strauchschnitt bis 3 m³ holt die EBL im Frühjahr und Herbst kostenlos am Straßenrand ab, aber nur nach vorherigem Antrag in Textform zu den bekanntgegebenen Terminen; das Schnittgut muss handlich gebündelt bereitstehen. Die Anmeldung ist nur möglich, solange das jährliche Kontingent nicht ausgeschöpft ist.Wir melden die Abfuhr für Ihr Objekt frühzeitig an, solange Termine verfügbar sind, und bündeln das Schnittgut satzungsgerecht.AbfWS § 20 Abs. 1
Was von der Straßenabfuhr ausgeschlossen istVon der saisonalen Abfuhr ausgenommen sind Stubben und feste Stämme mit mehr als 10 cm Durchmesser und/oder mehr als 3 m Länge sowie Grasschnitt und Laub. Diese Vorgaben und Absatz 1 gelten zudem nicht, soweit Grünabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert werden (Eigenkompostierung).Starkholz, Rasenschnitt und Laub trennen wir ab und bringen sie getrennt zum Wertstoffhof oder zum Biomassewerk Niemark.AbfWS § 20 Abs. 2 und 4
Selbstanlieferung am Wertstoffhof oder BiomassewerkBaum- und Strauchschnitt bis 3 m³ pro Anlieferung kann ganzjährig kostenlos am Wertstoffhof Mitte (Posener Str. 25) oder am Biomassewerk Niemark (Raabrede) abgegeben werden. Mehr als 3 m³ sowie Rasenschnitt, Grassoden, Laub, Baumstubben und erdiges Material gelten nicht als Baum- und Strauchschnitt und kosten 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter.Mengen, die die Biotonne übersteigen, liefern wir direkt am Wertstoffhof oder Biomassewerk an und trennen dabei kostenpflichtiges Material korrekt ab.AbfWS § 11 Abs. 2; Anlieferbedingungen Wertstoffhof Mitte
Nachweis für die AnlieferungDie kostenlose Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt gilt laut EBL nur für Grundstücke, die an die öffentliche Abfallentsorgung der Hansestadt Lübeck angeschlossen sind; ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Grundlage dafür ist das satzungsmäßige Anschlussrecht der Grundstückseigentümer.Für Ihr Objekt halten wir den Anschlussnachweis bereit, damit die Anlieferung am Wertstoffhof nicht abgelehnt wird.Anlieferbedingungen Wertstoffhof Mitte; AbfWS § 6 Abs. 1

Wo das in Lübeck besonders zählt

Wohnungseigentum in Lübeck

In Lübeck gehören 18.379 Wohnungen in 3.015 von insgesamt 45.664 Gebäuden einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (Zensus 2022). Die Biotonne wird satzungsgemäß pro Grundstück angemeldet, nicht pro Miteigentümer, und muss von der WEG insgesamt vorgehalten werden. Eine Befreiung durch Eigenkompostierung setzt laut Satzung mindestens 50 m² Gartenfläche pro Bewohner voraus; bei den dichter bebauten Mehrfamilienhäusern, in denen WEG-Wohnungen überwiegend liegen, ist dieser Wert selten erreichbar, sodass die Biotonnenpflicht für die meisten Lübecker WEGs praktisch durchgehend gilt.

So läuft die Grünschnittentsorgung in Lübeck

  1. Schnittgut sortieren. Wir trennen feines Material für die Biotonne von Baum- und Strauchschnitt und von Rasenschnitt, Laub oder Baumstubben, die gesondert kostenpflichtig sind.
  2. Saisontermin anmelden. Für Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ stellen wir rechtzeitig vor der Frühjahrs- oder Herbstabfuhr einen Antrag in Textform und bündeln das Material handlich am Straßenrand.
  3. Restmengen abgeben. Größere Mengen sowie Rasenschnitt und Laub bringen wir zum Wertstoffhof Mitte oder zum Biomassewerk Niemark und übernehmen die anfallende Gebühr von 2,80 Euro je halben Kubikmeter.
  4. Nachweis dokumentieren. Anschlussnachweis und Anlieferbeleg legen wir Ihren Objektunterlagen bei, damit Eigentümer und Beirat die Abrechnung nachvollziehen können.

Unsere Leistungen in Lübeck

Häufige Fragen zu Grünabfälle und Grünschnitt in Lübeck

Welche Astdicke darf in die Biotonne in Lübeck?

Die Lübecker Abfallwirtschaftssatzung und die EBL-Flyer nennen für die Biotonne selbst keine feste Astdicke-Grenze; als Grünabfall sind dort allgemein Gartenabfälle, Laub und Rasenschnitt zugelassen. Eine konkrete Zentimeter-Grenze von mehr als 10 cm Durchmesser oder mehr als 3 m Länge gilt ausdrücklich nur für die saisonale Straßenabfuhr von Baum- und Strauchschnitt, nicht für die Biotonne. Für dickeres Astwerk empfiehlt sich deshalb die saisonale Abfuhr oder die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte bzw. am Biomassewerk Niemark.

Darf SVEAG als Dienstleister Grünschnitt am Wertstoffhof Mitte abgeben?

Die EBL schließen Gewerbebetriebe von der Grünschnittannahme nicht grundsätzlich aus. Die kostenlose Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ gilt laut Anlieferbedingungen für Grundstücke, die an die öffentliche Abfallentsorgung der Hansestadt Lübeck angeschlossen sind; ein Nachweis dafür ist auf Verlangen vorzulegen. Für ein betreutes WEG-Objekt klären wir diesen Nachweis vorab, damit die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte reibungslos läuft.

Was kostet die Abgabe von Rasenschnitt und Laub am Wertstoffhof?

Rasenschnitt, Grassoden, Laub, Baumstubben und erdiges Material gelten laut EBL nicht als Baum- und Strauchschnitt und sind deshalb nie Teil der kostenlosen Freimenge. Für diese Grünabfälle berechnet die EBL an den Wertstoffhöfen 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter, dieselbe Gebühr wie für Baum- und Strauchschnitt oberhalb der 3-m³-Freimenge.

Weiterführend

Quellen: Hansestadt Lübeck / Entsorgungsbetriebe Lübeck: Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS), 2. Änderungssatzung vom 30.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, §§ 5, 6, 11, 12, 13, 20 · Entsorgungsbetriebe Lübeck: Flyer Bioabfall, Stand März 2026 (Wertstoffhof-Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren, saisonale Baum- und Strauchabfuhr) · Entsorgungsbetriebe Lübeck: Anlieferbedingungen für Baum- und Strauchschnitt auf dem Wertstoffhof Mitte · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

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Grünschnitt in Lübeck fristgerecht und günstig entsorgen

Nennen Sie uns Objekt, Menge und den stärksten Astdurchmesser. Wir melden die saisonale Baum- und Strauchabfuhr rechtzeitig an, sortieren kostenpflichtiges Material wie Rasenschnitt und Laub aus und übernehmen bei Bedarf die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte oder am Biomassewerk Niemark. Kontakt

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