In Lübeck gehört feiner Garten- und Grünabfall in die braune Biotonne der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL). Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ je Grundstück holt die EBL im Frühjahr und im Herbst kostenlos per Straßenabfuhr ab, wenn vorher ein Antrag in Textform gestellt wurde; ausgenommen sind Stubben und Stämme über 10 cm Durchmesser oder 3 m Länge sowie Rasenschnitt und Laub. Dieselbe Freimenge von 3 m³ pro Anlieferung kann ganzjährig kostenlos am Wertstoffhof Mitte oder am Biomassewerk Niemark abgegeben werden, größere Mengen sowie Rasenschnitt, Laub und Baumstubben kosten 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter. SVEAG sortiert vorab, meldet die Saisonabfuhr rechtzeitig an und bringt Restmengen zum richtigen Standort.
Für Grünabfälle in Lübeck sind die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) zuständig. Grundlage ist die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Abfallwirtschaft (AbfWS) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, ergänzt durch die aktuellen EBL-Flyer zu Bioabfall und zur Anlieferung am Wertstoffhof Mitte. Eine eigene Astdicke-Grenze für die Biotonne nennt die Satzung nicht; die 10-cm-Grenze gilt ausdrücklich nur für die saisonale Straßenabfuhr. Stand: Oktober 2026.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Biotonne richtig befüllen | Organische Garten- und Küchenabfälle gehören in die braune Biotonne (40, 80 oder 120 Liter), die 14-tägig im Wechsel mit dem Restabfall geleert wird. Die EBL stellt sie höchstens bis zum Volumen des Restabfallbehälters; bei nachweisbar höherem Bedarf ist gegen Zusatzgebühr eine Erhöhung bis zum doppelten Volumen möglich. | Wir passen das Bioabfallvolumen Ihres Objekts an die tatsächliche Grünschnittmenge an und beantragen eine Erhöhung, wenn die Standardgröße nicht reicht. | AbfWS § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 7 |
| Saisonale Abfuhr anmelden | Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ holt die EBL im Frühjahr und Herbst kostenlos am Straßenrand ab, aber nur nach vorherigem Antrag in Textform zu den bekanntgegebenen Terminen; das Schnittgut muss handlich gebündelt bereitstehen. Die Anmeldung ist nur möglich, solange das jährliche Kontingent nicht ausgeschöpft ist. | Wir melden die Abfuhr für Ihr Objekt frühzeitig an, solange Termine verfügbar sind, und bündeln das Schnittgut satzungsgerecht. | AbfWS § 20 Abs. 1 |
| Was von der Straßenabfuhr ausgeschlossen ist | Von der saisonalen Abfuhr ausgenommen sind Stubben und feste Stämme mit mehr als 10 cm Durchmesser und/oder mehr als 3 m Länge sowie Grasschnitt und Laub. Diese Vorgaben und Absatz 1 gelten zudem nicht, soweit Grünabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert werden (Eigenkompostierung). | Starkholz, Rasenschnitt und Laub trennen wir ab und bringen sie getrennt zum Wertstoffhof oder zum Biomassewerk Niemark. | AbfWS § 20 Abs. 2 und 4 |
| Selbstanlieferung am Wertstoffhof oder Biomassewerk | Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ pro Anlieferung kann ganzjährig kostenlos am Wertstoffhof Mitte (Posener Str. 25) oder am Biomassewerk Niemark (Raabrede) abgegeben werden. Mehr als 3 m³ sowie Rasenschnitt, Grassoden, Laub, Baumstubben und erdiges Material gelten nicht als Baum- und Strauchschnitt und kosten 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter. | Mengen, die die Biotonne übersteigen, liefern wir direkt am Wertstoffhof oder Biomassewerk an und trennen dabei kostenpflichtiges Material korrekt ab. | AbfWS § 11 Abs. 2; Anlieferbedingungen Wertstoffhof Mitte |
| Nachweis für die Anlieferung | Die kostenlose Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt gilt laut EBL nur für Grundstücke, die an die öffentliche Abfallentsorgung der Hansestadt Lübeck angeschlossen sind; ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Grundlage dafür ist das satzungsmäßige Anschlussrecht der Grundstückseigentümer. | Für Ihr Objekt halten wir den Anschlussnachweis bereit, damit die Anlieferung am Wertstoffhof nicht abgelehnt wird. | Anlieferbedingungen Wertstoffhof Mitte; AbfWS § 6 Abs. 1 |
In Lübeck gehören 18.379 Wohnungen in 3.015 von insgesamt 45.664 Gebäuden einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (Zensus 2022). Die Biotonne wird satzungsgemäß pro Grundstück angemeldet, nicht pro Miteigentümer, und muss von der WEG insgesamt vorgehalten werden. Eine Befreiung durch Eigenkompostierung setzt laut Satzung mindestens 50 m² Gartenfläche pro Bewohner voraus; bei den dichter bebauten Mehrfamilienhäusern, in denen WEG-Wohnungen überwiegend liegen, ist dieser Wert selten erreichbar, sodass die Biotonnenpflicht für die meisten Lübecker WEGs praktisch durchgehend gilt.
Die Lübecker Abfallwirtschaftssatzung und die EBL-Flyer nennen für die Biotonne selbst keine feste Astdicke-Grenze; als Grünabfall sind dort allgemein Gartenabfälle, Laub und Rasenschnitt zugelassen. Eine konkrete Zentimeter-Grenze von mehr als 10 cm Durchmesser oder mehr als 3 m Länge gilt ausdrücklich nur für die saisonale Straßenabfuhr von Baum- und Strauchschnitt, nicht für die Biotonne. Für dickeres Astwerk empfiehlt sich deshalb die saisonale Abfuhr oder die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte bzw. am Biomassewerk Niemark.
Die EBL schließen Gewerbebetriebe von der Grünschnittannahme nicht grundsätzlich aus. Die kostenlose Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt bis 3 m³ gilt laut Anlieferbedingungen für Grundstücke, die an die öffentliche Abfallentsorgung der Hansestadt Lübeck angeschlossen sind; ein Nachweis dafür ist auf Verlangen vorzulegen. Für ein betreutes WEG-Objekt klären wir diesen Nachweis vorab, damit die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte reibungslos läuft.
Rasenschnitt, Grassoden, Laub, Baumstubben und erdiges Material gelten laut EBL nicht als Baum- und Strauchschnitt und sind deshalb nie Teil der kostenlosen Freimenge. Für diese Grünabfälle berechnet die EBL an den Wertstoffhöfen 2,80 Euro je angefangenem halben Kubikmeter, dieselbe Gebühr wie für Baum- und Strauchschnitt oberhalb der 3-m³-Freimenge.
Quellen: Hansestadt Lübeck / Entsorgungsbetriebe Lübeck: Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS), 2. Änderungssatzung vom 30.10.2024, in Kraft seit 01.01.2025, §§ 5, 6, 11, 12, 13, 20 · Entsorgungsbetriebe Lübeck: Flyer Bioabfall, Stand März 2026 (Wertstoffhof-Adressen, Öffnungszeiten, Gebühren, saisonale Baum- und Strauchabfuhr) · Entsorgungsbetriebe Lübeck: Anlieferbedingungen für Baum- und Strauchschnitt auf dem Wertstoffhof Mitte · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
Alles zur Leistung auf der Seite Grünabfälle und Grünschnitt, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Lübeck.
Nennen Sie uns Objekt, Menge und den stärksten Astdurchmesser. Wir melden die saisonale Baum- und Strauchabfuhr rechtzeitig an, sortieren kostenpflichtiges Material wie Rasenschnitt und Laub aus und übernehmen bei Bedarf die Anlieferung am Wertstoffhof Mitte oder am Biomassewerk Niemark. Kontakt