In Leipzig gehören Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub in die Biotonne der Stadtreinigung Leipzig, die regulär alle 14 Tage geleert wird. Fallen saisonal mehr Gartenabfälle an, werden sie gegen eine Wertmarke (0,70 € pro Behältnis bis 100 Liter) an den Wertstoffhöfen abgegeben – dort auch Gehölz und Stammholz bis 20 cm Durchmesser und 150 cm Länge. Gewerbliche Garten-, Landschaftsbau- und Grünpflegebetriebe wie SVEAG dürfen die Wertstoffhöfe laut Satzung jedoch nicht für ihre Betriebsabfälle nutzen – wir lösen das für Ihre Objekte über die Biotonne vor Ort und, bei größeren Mengen, über einen bestellten Grünschnittcontainer.
In Leipzig regelt die Abfallwirtschaftssatzung (AWS) die Grünabfallentsorgung über zwei Wege – Biotonne vor Ort und Wertstoffhöfe gegen Wertmarke – mit einer wichtigen Einschränkung für gewerbliche Grünpflegebetriebe wie SVEAG.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Biotonne oder Wertstoffhof | In die Biotonne gehören Rasenschnitt, Hecken- und Strauchschnitt sowie Laub. Fällt saisonal mehr Gartenabfall an, als die Biotonne fasst, kann dieser gegen Wertmarke an den Wertstoffhöfen abgegeben werden – dort auch Gehölz und Stammholz bis 20 cm Durchmesser und 150 cm Länge (ohne Fallobst). | Wir trennen vor Ort feines Material für die Biotonne von Grobschnitt für den Wertstoffhof. | AWS Stadt Leipzig § 13 Abs. 2 und 4 |
| Keine Wertstoffhof-Nutzung für Grünpflegebetriebe | Gewerbetreibende, deren Gewerbe Transport- oder Entsorgungsleistungen zum Inhalt hat, Hausmeisterdienste sowie Landschafts-, Gartenbau- und Grünpflegebetriebe sind nicht berechtigt, Wertstoffhöfe für im Rahmen ihres Gewerbezwecks anfallende Abfälle zu nutzen; auch die Anlieferung im Auftrag anderer Abfallerzeuger ist untersagt. | Deshalb bringen wir Grünschnitt aus Ihren Objekten nicht selbst zum Wertstoffhof, sondern nutzen die Biotonne vor Ort und bestellen bei größeren Mengen für Sie einen Grünschnittcontainer, den die Stadtreinigung direkt am Objekt stellt und leert. | AWS Stadt Leipzig § 15 Abs. 3 |
| Wer am Wertstoffhof anliefern darf | Nutzungsberechtigt sind nur in Leipzig gemeldete Abfallerzeuger; sie müssen den Nachweis (z. B. Personalausweis, Mietbescheinigung, Abfallgebührenbescheid) erbringen, dass sie zur Nutzung berechtigt sind. | Für Mehrfamilienhäuser mit Hausmeister vor Ort stimmen wir ab, ob die Hausverwaltung selbst kleine Mengen anliefert – wir bereiten das Material entsorgungsfertig vor. | AWS Stadt Leipzig § 15 Abs. 2 |
| Gebühren | Die Wertmarke für Gartenabfall am Wertstoffhof kostet 0,70 € je Behältnis bis 100 Liter, der amtliche 100-Liter-Gartenabfallsack 10,00 €, ein 10-m³-Grünschnittcontainer inkl. Stellung und Leerung 214,00 €. | Wir kalkulieren vorab, ob Biotonne, Sack oder Container für Ihr Objekt wirtschaftlicher ist. | AWGS Stadt Leipzig § 5 Abs. 11, 12 und 13 |
Angenommen werden Gehölze einschließlich Stammholz mit einem Durchmesser bis zu 20 cm und einer Länge bis zu 150 cm, ausgenommen Fallobst. Die Abgabe erfolgt gegen vorab erworbene Wertmarken oder an ausgewählten Wertstoffhöfen per kontaktloser Zahlung.
Nein. Die Abfallwirtschaftssatzung schließt Gewerbetreibende, deren Gewerbe Transport- oder Entsorgungsleistungen zum Inhalt hat, sowie Hausmeisterdienste und Landschafts-, Gartenbau- und Grünpflegebetriebe ausdrücklich von der Nutzung der Wertstoffhöfe für ihre Betriebsabfälle aus; auch eine Anlieferung im Auftrag des Auftraggebers ist untersagt. Wir entsorgen Grünschnitt Ihrer Objekte deshalb über die Biotonne vor Ort oder über einen bestellten Grünschnittcontainer, den die Stadtreinigung direkt abholt.
Am Wertstoffhof kostet die Abgabe 0,70 € pro Behältnis bis 100 Liter in Form einer Wertmarke, der amtliche 100-Liter-Gartenabfallsack für die Abholung vom Grundstück 10,00 €. Für größere, wiederkehrende Mengen bietet sich ein 10-m³-Grünschnittcontainer an, dessen Stellung und Leerung pauschal 214,00 € kostet.
Quellen: Stadt Leipzig: Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung – AWS), in Kraft seit 01.01.2025, Ratsbeschluss vom 18.12.2024 · Stadt Leipzig: Abfallwirtschaftsgebührensatzung (AWGS), in Kraft seit 01.01.2025, Ratsbeschluss vom 18.12.2024 (VII-DS-10707/24)
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Geben Sie uns Menge und Art des Grünschnitts durch – Schnitt, Trennung für die Biotonne und bei Bedarf ein bestellter Container laufen über uns. Grünschnitt anfragen