Energetische Gebäudesanierung in Chemnitz für Hausverwaltungen und WEGs

In Chemnitz sind 62.312 der rund 151.900 Wohnungen vor 1950 gebaut (41,0 %), dazu 23.710 aus den 1970er Jahren. Für Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen schreibt das GModG zwei Heizungsmaßnahmen vor: die Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (§ 60b) und den hydraulischen Abgleich nach dem Einbau einer Heizungsanlage (§ 60c). SVEAG ordnet diese Pflichten in den Maßnahmenplan ein.

Auf einen Blick

Was in Chemnitz gilt

Zwei Heizungspflichten betreffen Chemnitzer Mehrfamilienhäuser in Verwaltung:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
HeizungsprüfungEine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen betrieben wird, ist „bis zum Ablauf des 30. September 2027“ einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen.Bei Anlagen aus der Zeit vor 2009 läuft die Frist im September 2027 ab, die Prüfung braucht Vorlauf.GModG § 60b Abs. 1
Hydraulischer AbgleichEin Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen hydraulisch abzugleichen.Wer in Chemnitz die Heizung tauscht, plant den Abgleich im selben Auftrag.GModG § 60c Abs. 1

Energetische Sanierung in Chemnitz

  1. Bestand und Heizung erfassen. Gebäudegröße, Baujahr der Heizung und Zustand der Hülle werden aufgenommen.
  2. Fristen sortieren. Wir prüfen, ob § 60b oder § 60c greift, und legen die Reihenfolge der Maßnahmen fest.
  3. Maßnahmenplan. Prüfung und Optimierung zuerst, danach Hülle und Austausch nach Wirkung.
  4. Umsetzung. Die Gewerke werden koordiniert, die Ergebnisse dokumentiert.

Unsere Leistungen in Chemnitz

Häufige Fragen zu Energetische Gebäudesanierung in Chemnitz

Bis wann muss eine Chemnitzer Heizung aus der Zeit vor 2009 geprüft sein?

Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden und in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen laufen, sind bis zum Ablauf des 30. September 2027 zu prüfen und zu optimieren (§ 60b Abs. 1).

Gilt das auch für Wärmepumpen?

Nein. § 60b Abs. 1 erfasst Heizungsanlagen, die keine Wärmepumpe sind. Für Wärmepumpen gilt § 60a.

Weiterführend

Quellen: GModG § 60b (Heizungsprüfung) · GModG § 60c (Hydraulischer Abgleich) · Zensus 2022, Chemnitz (Destatis)

Alles zur Leistung auf der Seite Energetische Gebäudesanierung, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Chemnitz.

Heizungspflichten in Chemnitz einordnen

Schicken Sie uns Objekte und Heizungsbaujahre, wir sortieren die Fristen. Zur Anfrage

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