Steht ein Bauzaun in Köln auf Gehweg, Radweg oder Fahrbahn, liegt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung vor, sobald er in das Lichtraumprofil hineinragt: über Gehwegen ab 2,50 m Höhe, auf Fahrbahnen ab 4,50 m, jeweils zuzüglich 0,70 m seitlichem Abstand vom Fahrbahnrand. Köln rechnet Baustelleneinrichtungsflächen nach Tarif-Nr. 14 der Sondernutzungssatzung ab: 3,60 bis 9,20 Euro je angefangenem Quadratmeter und Monat, gestaffelt nach Standzeit. Wir liefern Mobilzaun-Elemente, stellen sie auf, stimmen die Zaunlinie mit dem Baumschutz ab und holen sie nach Fristende wieder ab.
Die Kölner Sondernutzungssatzung von 1998, zuletzt geändert im Juni 2024, regelt Erlaubnis, Gebühr und Haftung für Baustelleneinrichtungen auf öffentlichem Grund; die Baumschutzsatzung setzt zusätzliche Grenzen an der Zaunlinie:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wann eine Erlaubnis nötig ist | Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Zaunelemente oder Füße das Lichtraumprofil der Straße beanspruchen. Innerhalb der geschlossenen Ortslage ist der reine Straßenanliegergebrauch für Grundstückszwecke erlaubnisfrei, solange der Gemeingebrauch nicht dauernd ausgeschlossen oder erheblich beeinträchtigt wird. | Steht der Zaun ausschließlich auf dem eigenen Grundstück, entfällt die Sondernutzung; ragt er auf Gehweg oder Parkstreifen, planen wir die Erlaubnis von Anfang an mit ein. | Sondernutzungssatzung Köln § 2 Abs. 1, § 3 |
| Antrag und Erlaubnisdauer | Der Antrag ist in der Regel schriftlich rechtzeitig vor Beginn mit Ort, Umfang und Dauer zu stellen. Die Erlaubnis wird auf Zeit, längstens für drei Jahre, oder auf Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. | Wir legen die geplante Standzeit realistisch fest, denn jeder volle Monat zählt für die Gebühr, auch bei vorzeitigem Abbau. | Sondernutzungssatzung Köln § 7 Abs. 1, § 8, § 9 Abs. 3 |
| Gebühr nach Tarif-Nr. 14 | Baustelleneinrichtungsflächen wie Bauzäune, Baubuden, Gerüste und Materiallager werden mit 3,60 bis 9,20 Euro je angefangenem Quadratmeter und Monat abgerechnet, dazu kommt die Verwaltungsgebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung. | Die Flächenmaße gehen vor Antragstellung in unsere Kalkulation ein, damit das Angebot zur tatsächlichen Gebührenstufe passt. | Sondernutzungssatzung Köln, Gebührentarif Nr. 14; § 9 Abs. 2 und 6 |
| Rückbau und Erstattung | Wird die Sondernutzung aufgegeben oder die Erlaubnis widerrufen, werden im Voraus gezahlte Gebühren auf Antrag anteilig erstattet; der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beendigung zu stellen, Beträge unter 12,50 Euro bleiben unerstattet. | Wir melden den Abbautermin zeitnah, damit die Erstattung nicht an der Frist scheitert. | Sondernutzungssatzung Köln § 13 |
| Bäume an der Zaunlinie | In bebauten Ortsteilen und Bebauungsplangebieten sind Laubbäume ab 80 cm Stammumfang geschützt. Tausalz ist im Kronentraufbereich zuzüglich 1,5 m nach allen Seiten verboten; Baumaterial darf dort nicht gelagert werden. | Die Zaunlinie führen wir um den geschützten Wurzel- und Kronenbereich herum, Füße kommen nicht auf Baumscheiben zu stehen. | Baumschutzsatzung Köln § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3 |
| Ordnungswidrigkeit | Die unerlaubte oder die über den erlaubten Umfang hinausgehende Sondernutzung einer Straße ist nach dem Landesstraßenrecht eine Ordnungswidrigkeit. | Wir halten deshalb Flächenmaß und Standzeit so genau wie im Bescheid angegeben ein. | § 18 Abs. 1, § 59 Abs. 1 und 2 StrWG NRW |
Hier stehen Gründerzeithäuser direkt am Gehweg, oft ohne Vorgarten. Ein Bauzaun ragt dort fast immer in den öffentlichen Straßenraum, die Sondernutzung ist die Regel statt die Ausnahme.
Zwischen dichter Blockrandbebauung und schmalen Gehwegen bleibt oft wenig Restbreite für Fußgänger. Für die Lichtraumgrenzen und mögliche Auflagen zur Restgehwegbreite planen wir die Zaunlinie entsprechend eng.
Nach Tarif-Nr. 14 der Sondernutzungssatzung liegt die Gebühr für Baustelleneinrichtungsflächen zwischen 3,60 und 9,20 Euro je angefangenem Quadratmeter und Monat, gestaffelt nach Standzeit. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Köln. Angefangene Quadratmeter und Monate werden voll berechnet, auch wenn der Zaun nur wenige Tage steht.
Die Sondernutzungssatzung gilt für den öffentlichen Straßenraum. Steht der Zaun vollständig auf dem eigenen Grundstück, ist keine Sondernutzungserlaubnis nötig. Reicht er über Gehweg, Radweg oder Parkstreifen hinaus und überschreitet das Lichtraumprofil, braucht er die schriftliche Erlaubnis der Stadt, unabhängig von der Zaunhöhe.
Nicht genehmigte Sondernutzungen unterliegen laut § 11 Abs. 3 der Satzung der Gebührenpflicht vom Tag der tatsächlichen Nutzung an, unabhängig davon, ob später noch eine Erlaubnis erteilt wird. Zusätzlich ist die unerlaubte Sondernutzung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit. Wir stellen den Antrag deshalb vor dem Aufbau, nicht danach.
Quellen: Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung), Fassung der 8. Änderung vom 10.06.2024, §§ 2, 3, 7, 8, 9, 10, 11, 13 und Gebührentarif Nr. 14 · Baumschutzsatzung der Stadt Köln vom 18.07.2023 · StrWG NRW §§ 18, 59 · Stadt Köln: Gerüst aufstellen (Baustellengenehmigungen)
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