Antirutschbeschichtung – Rutschgefahr im Bestand beseitigen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
R9 bis R13 sind die Bewertungsgruppen der Rutschhemmung nach DIN 51130, ermittelt auf der schiefen Ebene mit einer Pruefperson. R9 ist die geringste Anforderung, R13 die höchste. Welche Gruppe wo nötig ist, ergibt sich aus der ASR A1.5 und den zugehörigen Regeln – trockene Lagerbereiche liegen niedriger als Rampen im Freien oder Bereiche, in denen mit Fett oder Wasser gearbeitet wird.
In den seltensten Fällen. Rutschhemmung lässt sich im Bestand nachrüsten, entweder flächig durch Beschichtung mit Einstreuung oder punktuell an der konkreten Gefahrenstelle. Ein Belagsaustausch ist nur nötig, wenn der Untergrund ohnehin schadhaft ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, wann die Nachrüstung an ihre Grenze kommt.
Das ist der entscheidende Zielkonflikt: Je griffiger die Oberfläche, desto schwerer die Reinigung, weil Schmutz sich in der Struktur hält. Eine zu grobe Einstreuung führt dazu, dass die Fläche schneller verschmutzt und am Ende doch rutschig wird. Wir stimmen die Koernung deshalb auf die tatsächliche Reinigung ab, statt maximale Griffigkeit anzusetzen.
Bei normaler Begehung mehrere Jahre. In Bereichen mit Staplerverkehr oder starker mechanischer Beanspruchung nutzt sich die Struktur schneller ab. Wir empfehlen eine jährliche Sichtkontrolle der kritischen Stellen und bessern punktuell nach, statt die gesamte Fläche zu erneuern.
Nur uebergangsweise. Nach dem Grundsatz, dass technische Maßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen haben, ist ein Schild die schwaechste Lösung. Es entbindet nicht davon, die Gefahrenstelle zu beseitigen, wenn das mit vertretbarem Aufwand möglich ist – und genau das ist eine Nachrüstung.
Überall dort, wo regelmäßig Nässe, Öl oder Streugut auf die Fläche kommen: Rampen, Treppen und Eingangsbereiche, Laderampen und Tiefgaragen, Industrie- und Hallenböden sowie Außenflächen. In Wohnanlagen sind es fast immer dieselben drei Stellen – der Eingang, die Tiefgaragenrampe und die Kellertreppe. Die Rutschhemmung senkt dort nicht nur das Unfallrisiko, sie ist auch ein Baustein der Verkehrssicherungspflicht.
Auf Beton, Estrich, Fliesen und Metall, etwa an Rampen und Außentreppen, sowie auf vielen weiteren Belägen. Entscheidend ist weniger das Material als sein Zustand: Der Untergrund muss tragfähig, sauber und ausreichend trocken sein. Wo er das nicht ist, hilft keine Beschichtung, sondern zuerst die Instandsetzung – das prüfen wir vor dem Angebot und nicht danach.
Das hängt vom System und seiner Aushärtezeit ab, und die lässt sich nicht beschleunigen. Wir planen die Ausführung deshalb so, dass die Fläche möglichst schnell wieder begeh- und befahrbar ist, und nennen den Zeitrahmen vorab. In Wohnanlagen arbeiten wir bei Treppen und Eingängen abschnittsweise, damit immer ein Weg frei bleibt.