Treppenhausreinigung – regelmäßig, dokumentiert, umlagefähig bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung gehören Treppen und Podeste, Geländer und Handläufe, Fensterbänke, Briefkastenanlagen und der Aufzug. Auf Wunsch reinigen wir auch Eingangsbereiche, Kellerflure und weitere Gemeinschaftsflächen im Mehrfamilienhaus.
Eine gesetzlich festgelegte Häufigkeit gibt es nicht. Maßgeblich sind Mietvertrag und Hausordnung, in Wohnungseigentümergemeinschaften zusätzlich die Beschlüsse der Eigentümer. In der Praxis hat sich eine wöchentliche Reinigung von Treppen, Podesten und Handläufen bewährt, in kleineren und wenig genutzten Häusern reicht oft ein vierzehntäglicher Rhythmus. Stark frequentierte Objekte mit vielen Parteien, Gewerbe im Erdgeschoss oder Aufzug reinigen wir häufiger. Hinzu kommen Arbeiten in längeren Abständen, etwa an Fenstern, Heizkörpern oder die Grundreinigung des Bodenbelags. Den passenden Turnus legen wir nach einer Objektbegehung fest und halten ihn in einem verbindlichen Reinigungsplan fest, damit Mieter und Verwaltung jederzeit wissen, wann gereinigt wird.
Ja. Die Kosten der laufenden Treppenhausreinigung zählen zu den Betriebskosten und sind bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig. Unsere Dokumentation liefert dafür den nötigen Nachweis.
Wird die Reinigung nicht mehr im Mietermodell nach Kehrwoche zuverlässig erledigt, übernimmt SVEAG sie professionell und in gleichbleibender Qualität. Das beendet Streit unter den Mietern und sorgt für ein dauerhaft gepflegtes Wohnumfeld.
Ja. Jede Reinigung wird dokumentiert. Sie erhalten einen prüffähigen Nachweis, der sowohl gegenüber Mietern als auch für die Betriebskostenabrechnung Transparenz schafft.
Die Reinigung der Fensterbänke ist Teil der Unterhaltsreinigung. Die eigentlichen Fensterflächen und Glaselemente im Treppenhaus reinigen wir im Rahmen unserer Glasreinigung – auf Wunsch im selben Turnus oder in einem eigenen Intervall.
Eine einzelne Reinigungskraft ist persönlich und oft günstiger pro Stunde, fällt aber bei Urlaub und Krankheit aus, und die Hausverwaltung trägt Organisation und Haftung. Eine Reinigungsfirma stellt Vertretung, Material, Versicherung und den Nachweis der Leistung. Für Objekte mit mehreren Eingängen oder mehreren Häusern ist das der verlässlichere Weg.
Die Innenseiten der Treppenhausfenster gehören in vielen Verträgen zum Turnus, die Außenseiten und schwer erreichbare Scheiben nicht – dafür braucht es andere Technik und meist einen längeren Rhythmus. Wir legen vorab fest, was zur Treppenhausreinigung gehört und was als Glasreinigung separat läuft, damit nichts zwischen zwei Gewerken liegen bleibt.
Das Treppenhaus ist in der Regel zugleich Flucht- und Rettungsweg. Was ihn einengt oder leicht brennbar ist, gehört deshalb grundsätzlich nicht dorthin, etwa Schuhregale, Möbel, Altpapier, Müllsäcke oder größere Pflanzen. Welche Ausnahmen gelten, regeln Hausordnung und Mietvertrag sowie die Brandschutzvorgaben, die je nach Landesrecht unterschiedlich ausfallen. Für Kinderwagen und Rollatoren haben Gerichte Mietern im Einzelfall ein Abstellrecht zugestanden, wenn ausreichend Platz bleibt und keine zumutbare Alternative besteht. Für die Reinigung gilt: Je freier Treppen und Podeste sind, desto gründlicher und schneller lässt sich arbeiten. Unser Team meldet der Verwaltung abgestellte Gegenstände, die Reinigung oder Fluchtweg behindern, damit Sie gezielt reagieren können.
Ist die Treppenhausreinigung wirksam im Mietvertrag oder in einer vereinbarten Hausordnung auf die Mieter übertragen, handelt es sich um eine vertragliche Pflicht. Bleibt sie aus, folgt üblicherweise zunächst eine Erinnerung, danach eine schriftliche Abmahnung durch die Verwaltung. Je nach Vertragsgestaltung kann der Vermieter die Reinigung anschließend selbst beauftragen und die Kosten vom säumigen Mieter verlangen. Ob das zulässig ist, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Kündigung kommt allenfalls bei beharrlichen, wiederholten Verstößen nach Abmahnung in Betracht und setzt ebenfalls eine Prüfung im Einzelfall voraus. Viele Verwaltungen lösen das Problem dauerhaft, indem sie die Reinigung für das ganze Haus an eine Reinigungsfirma vergeben und die Kosten bei entsprechender Vereinbarung über die Betriebskosten umlegen.
Welche Aufgaben genau dazugehören, ergibt sich aus Mietvertrag und Hausordnung. Typischerweise reinigt die Partei, die an der Reihe ist, die Treppe und das Podest ihres Stockwerks oder abwechselnd das gesamte Treppenhaus: kehren oder saugen, feucht wischen, Handläufe und Geländer abwischen sowie Fensterbänke reinigen. Bei der sogenannten großen Kehrwoche kommen oft Eingangsbereich, Kellerflure, der Weg zu den Mülltonnen oder der Gehweg hinzu. Was nicht ausdrücklich vereinbart ist, schuldet der Mieter in der Regel auch nicht. Kann ein Mieter die Reinigung nicht selbst erledigen, etwa wegen Krankheit oder Urlaub, muss er nach verbreiteter Auffassung für eine Vertretung sorgen. Die Einzelheiten sind je nach Vertrag im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich arbeitet man von oben nach unten und von trocken zu nass. Zuerst werden Spinnweben und Staub an Lampen, Fensterbänken und Heizkörpern entfernt, damit nichts auf den bereits gereinigten Boden fällt. Danach folgen Handläufe, Geländer, Lichtschalter, Türklinken und Briefkastenanlagen. Erst dann werden Stufen und Podeste gekehrt oder gesaugt, beginnend im obersten Stockwerk. Zum Schluss wird feucht gewischt, ebenfalls von oben nach unten, damit niemand über nasse, bereits gereinigte Stufen zurücklaufen muss. Der Bodenbelag bestimmt das Reinigungsmittel: Naturstein, Linoleum und Fliesen brauchen jeweils eine andere Pflege. Unser Team arbeitet nach dieser festen Reihenfolge und sichert nasse Flächen mit Hinweisschildern ab.
Am meisten Zeit spart ein regelmäßiger Turnus, denn Schmutz, der sich nicht festsetzt, ist schnell entfernt. Hilfreich ist außerdem, alles Nötige vorab bereitzustellen: Staubsauger oder Besen, einen Wischmopp mit Mikrofaserbezug, zwei Eimer für sauberes und gebrauchtes Wasser sowie ein zum Bodenbelag passendes Reinigungsmittel. Ein Akkusauger erspart das Umstecken auf jeder Etage. Halten Sie die Reihenfolge von oben nach unten und von trocken zu nass ein, wird nichts doppelt gemacht. Schmutzfangmatten im Eingangsbereich halten viel Straßenschmutz vom Treppenhaus fern. Für Hausverwaltungen ist die schnellste Lösung meist die Vergabe an ein festes Reinigungsteam, das Objekt und Ablauf kennt und jeden Einsatz dokumentiert.
Eine allgemeine Pflicht zu Ordnung und Sauberkeit innerhalb der eigenen Wohnung gibt es nicht. Wie ein Mieter seine Räume pflegt, ist grundsätzlich seine Sache. Grenzen setzt die sogenannte Obhutspflicht: Der Mieter muss mit der Mietsache sorgfältig umgehen und Schäden vermeiden. Führt mangelnde Sauberkeit zu Ungeziefer, Gerüchen im Treppenhaus, Schimmel durch fehlendes Lüften oder zu einer Gefahr für die Bausubstanz, kann der Vermieter je nach Lage des Falls Abhilfe verlangen und abmahnen. Für Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus gelten dagegen die Regelungen aus Mietvertrag und Hausordnung. Ob ein konkreter Zustand die Grenze überschreitet, ist im Einzelfall zu prüfen.
Ist die Reinigung nicht auf die Mieter übertragen, liegt sie in der Regel beim Vermieter. Bleibt sie aus, sollten Sie den Zustand zunächst mit Fotos und Datum festhalten und den Vermieter oder die Hausverwaltung schriftlich auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe zu sorgen. Werden Reinigungskosten über die Betriebskosten abgerechnet, obwohl nicht gereinigt wurde, können Sie die Abrechnung prüfen und gegebenenfalls Einwände erheben. Ob ein verschmutztes Treppenhaus einen Mangel darstellt, der eine Mietminderung rechtfertigt, hängt vom Ausmaß ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Eine Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt ist ratsam. Für Verwaltungen zeigt sich hier, warum ein dokumentierter Reinigungsnachweis so wichtig ist.