Treppenhausreinigung – regelmäßig, dokumentiert, umlagefähig bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung gehören Treppen und Podeste, Geländer und Handläufe, Fensterbänke, Briefkastenanlagen und der Aufzug. Auf Wunsch reinigen wir auch Eingangsbereiche, Kellerflure und weitere Gemeinschaftsflächen im Mehrfamilienhaus.
Der Turnus richtet sich nach Nutzung und Objektgröße. Üblich sind wöchentliche oder vierzehntägliche Intervalle; stark frequentierte Häuser reinigen wir häufiger. Den Rhythmus halten wir in einem verbindlichen Reinigungsplan fest.
Ja. Die Kosten der laufenden Treppenhausreinigung zählen zu den Betriebskosten und sind bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig. Unsere Dokumentation liefert dafür den nötigen Nachweis.
Wird die Reinigung nicht mehr im Mietermodell nach Kehrwoche zuverlässig erledigt, übernimmt SVEAG sie professionell und in gleichbleibender Qualität. Das beendet Streit unter den Mietern und sorgt für ein dauerhaft gepflegtes Wohnumfeld.
Ja. Jede Reinigung wird dokumentiert. Sie erhalten einen prüffähigen Nachweis, der sowohl gegenüber Mietern als auch für die Betriebskostenabrechnung Transparenz schafft.
Die Reinigung der Fensterbänke ist Teil der Unterhaltsreinigung. Die eigentlichen Fensterflächen und Glaselemente im Treppenhaus reinigen wir im Rahmen unserer Glasreinigung – auf Wunsch im selben Turnus oder in einem eigenen Intervall.