Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung

Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Frist prüfen: Wir stellen fest, wann zuletzt gemessen wurde – oft ist der Nachweis gar nicht auffindbar.
  2. Fachbetrieb beauftragen: Die Prüfung erfolgt durch einen zugelassenen Betrieb mit geeigneter Messtechnik.
  3. Messen lassen: Die Anlage wird unter Druck geprüft und die Leckrate bestimmt; Bewohner werden vorab informiert.
  4. Ergebnis umsetzen: Bei verminderter oder fehlender Gebrauchsfähigkeit gelten Fristen, deren Einhaltung wir nachhalten.

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Häufige Fragen

Was bedeuten die drei Einstufungen?

Gebrauchsfähig heißt: keine Maßnahme nötig, nächste Prüfung in zwölf Jahren. Vermindert gebrauchsfähig bedeutet, dass die Anlage weiterbetrieben werden darf, die Undichtigkeit aber innerhalb einer Frist zu beheben ist. Nicht gebrauchsfähig führt zur sofortigen Stilllegung – dann ist die Anlage bis zur Instandsetzung außer Betrieb.

Wer trägt die Kosten?

Die Prüfung ist Sache des Eigentümers als Betreiber der Anlage. Ob und wie sie auf die Mietparteien umgelegt werden kann, hängt vom Mietvertrag und der Einordnung als Betriebskosten ab; das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal zu beantworten.

Müssen alle Wohnungen zugänglich sein?

Für die Messung der Leitungsanlage in der Regel ja, weil auch die Abschnitte hinter den Zählern zur Anlage gehören. Deshalb ist die rechtzeitige Ankündigung entscheidend – ein Termin, bei dem die Hälfte der Wohnungen verschlossen ist, muss wiederholt werden und kostet doppelt.

Wie finde ich heraus, wann zuletzt geprüft wurde?

In den Objektunterlagen, beim bisherigen Verwalter oder beim Installationsbetrieb, der die Anlage betreut. Findet sich kein Nachweis, ist von einer fälligen Prüfung auszugehen. Wir nehmen das bei der Übernahme von Beständen regelmäßig auf, weil hier häufig eine Lücke besteht.

Es riecht nach Gas: Was ist sofort zu tun und wie wird die Ursache gefunden?

Bei Gasgeruch gilt: Fenster öffnen, keine elektrischen Schalter und keine Klingel betätigen, kein offenes Licht, den Haupthahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist, und das Gebäude verlassen. Gemeldet wird von draußen beim Netzbetreiber über dessen Entstördienst, im Zweifel über den Notruf. Erst danach beginnt die eigentliche Suche: Die Leckortung an der Gasinstallation erfolgt mit Gasspürgeräten entlang der Leitungsführung, bei verdeckten Abschnitten kommt ein Prüfgas zum Einsatz. Die Hausverwaltung erhält im Anschluss eine Aussage dazu, ob eine örtliche Störung vorliegt oder ob der Befund auf den Gesamtzustand der Leitungsanlage hindeutet.

Was ist der Unterschied zwischen einer Dichtheitsprüfung und der Gebrauchsfähigkeitsprüfung?

Die Dichtheitsprüfung gehört zur Inbetriebnahme: Eine frisch verlegte oder wesentlich geänderte Leitung wird ohne Gas unter Prüfdruck gesetzt und muss vollständig dicht sein. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung betrifft dagegen die bestehende, in Betrieb befindliche Anlage. Hier wird unter Betriebsdruck die Leckrate gemessen und daraus die Einstufung abgeleitet. Eine Altanlage mit geringer Leckrate darf weiterlaufen, eine frisch verlegte Leitung dagegen nicht. Beide Prüfungen ersetzen einander nicht, und beide sind von der jährlichen Sichtprüfung im Rahmen der Gas-Hausschau zu unterscheiden. Welche bei Ihnen ansteht, ergibt sich aus Alter und Historie der Anlage.

Welche Pflichten hat der Vermieter bei der Gasinstallation?

Betreiber der Leitungsanlage ist der Eigentümer, bei vermieteten Objekten also in der Regel der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Zu den Betreiberpflichten gehören die jährliche Sichtprüfung, die wiederkehrende Sicherheitsprüfung mit Messgerät, die Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb der gesetzten Fristen und die Aufbewahrung der Nachweise. Mietparteien müssen den Zugang zur Wohnung für angekündigte Prüftermine ermöglichen. Die Ankündigungsfrist richtet sich nach Vertrag und Dringlichkeit und ist im Einzelfall zu prüfen. Wird eine Störung gemeldet, ist unverzüglich zu handeln. Wir übernehmen Ankündigung, Terminkoordination und Nachverfolgung, damit die Pflichten nachweisbar erfüllt sind.

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