Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung

Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Frist prüfen: Wir stellen fest, wann zuletzt gemessen wurde – oft ist der Nachweis gar nicht auffindbar.
  2. Fachbetrieb beauftragen: Die Prüfung erfolgt durch einen zugelassenen Betrieb mit geeigneter Messtechnik.
  3. Messen lassen: Die Anlage wird unter Druck geprüft und die Leckrate bestimmt; Bewohner werden vorab informiert.
  4. Ergebnis umsetzen: Bei verminderter oder fehlender Gebrauchsfähigkeit gelten Fristen, deren Einhaltung wir nachhalten.

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Häufige Fragen

Was bedeuten die drei Einstufungen?

Gebrauchsfähig heißt: keine Maßnahme nötig, nächste Prüfung in zwölf Jahren. Vermindert gebrauchsfähig bedeutet, dass die Anlage weiterbetrieben werden darf, die Undichtigkeit aber innerhalb einer Frist zu beheben ist. Nicht gebrauchsfähig führt zur sofortigen Stilllegung – dann ist die Anlage bis zur Instandsetzung außer Betrieb.

Wer trägt die Kosten?

Die Prüfung ist Sache des Eigentümers als Betreiber der Anlage. Ob und wie sie auf die Mietparteien umgelegt werden kann, hängt vom Mietvertrag und der Einordnung als Betriebskosten ab; das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal zu beantworten.

Müssen alle Wohnungen zugänglich sein?

Für die Messung der Leitungsanlage in der Regel ja, weil auch die Abschnitte hinter den Zählern zur Anlage gehören. Deshalb ist die rechtzeitige Ankündigung entscheidend – ein Termin, bei dem die Hälfte der Wohnungen verschlossen ist, muss wiederholt werden und kostet doppelt.

Wie finde ich heraus, wann zuletzt geprüft wurde?

In den Objektunterlagen, beim bisherigen Verwalter oder beim Installationsbetrieb, der die Anlage betreut. Findet sich kein Nachweis, ist von einer fälligen Prüfung auszugehen. Wir nehmen das bei der Übernahme von Beständen regelmäßig auf, weil hier häufig eine Lücke besteht.

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