Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Gebrauchsfähig heißt: keine Maßnahme nötig, nächste Prüfung in zwölf Jahren. Vermindert gebrauchsfähig bedeutet, dass die Anlage weiterbetrieben werden darf, die Undichtigkeit aber innerhalb einer Frist zu beheben ist. Nicht gebrauchsfähig führt zur sofortigen Stilllegung – dann ist die Anlage bis zur Instandsetzung außer Betrieb.
Die Prüfung ist Sache des Eigentümers als Betreiber der Anlage. Ob und wie sie auf die Mietparteien umgelegt werden kann, hängt vom Mietvertrag und der Einordnung als Betriebskosten ab; das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht pauschal zu beantworten.
Für die Messung der Leitungsanlage in der Regel ja, weil auch die Abschnitte hinter den Zählern zur Anlage gehören. Deshalb ist die rechtzeitige Ankündigung entscheidend – ein Termin, bei dem die Hälfte der Wohnungen verschlossen ist, muss wiederholt werden und kostet doppelt.
In den Objektunterlagen, beim bisherigen Verwalter oder beim Installationsbetrieb, der die Anlage betreut. Findet sich kein Nachweis, ist von einer fälligen Prüfung auszugehen. Wir nehmen das bei der Übernahme von Beständen regelmäßig auf, weil hier häufig eine Lücke besteht.
Bei Gasgeruch gilt: Fenster öffnen, keine elektrischen Schalter und keine Klingel betätigen, kein offenes Licht, den Haupthahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist, und das Gebäude verlassen. Gemeldet wird von draußen beim Netzbetreiber über dessen Entstördienst, im Zweifel über den Notruf. Erst danach beginnt die eigentliche Suche: Die Leckortung an der Gasinstallation erfolgt mit Gasspürgeräten entlang der Leitungsführung, bei verdeckten Abschnitten kommt ein Prüfgas zum Einsatz. Die Hausverwaltung erhält im Anschluss eine Aussage dazu, ob eine örtliche Störung vorliegt oder ob der Befund auf den Gesamtzustand der Leitungsanlage hindeutet.
Die Dichtheitsprüfung gehört zur Inbetriebnahme: Eine frisch verlegte oder wesentlich geänderte Leitung wird ohne Gas unter Prüfdruck gesetzt und muss vollständig dicht sein. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung betrifft dagegen die bestehende, in Betrieb befindliche Anlage. Hier wird unter Betriebsdruck die Leckrate gemessen und daraus die Einstufung abgeleitet. Eine Altanlage mit geringer Leckrate darf weiterlaufen, eine frisch verlegte Leitung dagegen nicht. Beide Prüfungen ersetzen einander nicht, und beide sind von der jährlichen Sichtprüfung im Rahmen der Gas-Hausschau zu unterscheiden. Welche bei Ihnen ansteht, ergibt sich aus Alter und Historie der Anlage.
Betreiber der Leitungsanlage ist der Eigentümer, bei vermieteten Objekten also in der Regel der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft. Zu den Betreiberpflichten gehören die jährliche Sichtprüfung, die wiederkehrende Sicherheitsprüfung mit Messgerät, die Beseitigung festgestellter Mängel innerhalb der gesetzten Fristen und die Aufbewahrung der Nachweise. Mietparteien müssen den Zugang zur Wohnung für angekündigte Prüftermine ermöglichen. Die Ankündigungsfrist richtet sich nach Vertrag und Dringlichkeit und ist im Einzelfall zu prüfen. Wird eine Störung gemeldet, ist unverzüglich zu handeln. Wir übernehmen Ankündigung, Terminkoordination und Nachverfolgung, damit die Pflichten nachweisbar erfüllt sind.