Steckdosen und Lichtschalter verlegen lassen: der Ablauf

Wer Steckdosen und Lichtschalter verlegen lassen will, sollte den Ablauf kennen: von der Zuständigkeitsfrage in der WEG über die Elektrofachkraft bis zu Montagehöhen, Prüfprotokoll und vergleichbaren Angeboten. Dieser Ratgeber führt Hausverwaltungen Schritt für Schritt durch den Prozess.

Anlässe: wann das Verlegen von Steckdosen nötig wird

Zu wenige Steckdosen fallen in der Verwaltungsbilanz nicht auf, wohl aber im Objekt: Mieter melden sich, Hausmeister notieren wuchernde Kabelstränge, und bei der nächsten Modernisierung stellt sich die Frage, warum die Installation nicht längst angepasst wurde. Für Hausverwaltungen und Eigentümer lohnt der Blick auf die typischen Ausgangslagen, denn aus ihnen lässt sich ableiten, wo das Nachverlegen von Steckdosen und Schaltern tatsächlich geboten ist.

  • Altbauten mit ursprünglich geringer Mindestausstattung: Die Zahl der Anschlüsse entspricht oft noch dem Bedarf der Bauzeit, nicht dem heutigen Gerätbestand.
  • Umgenutzte Räume: Aus dem Schlafzimmer wird ein Arbeitszimmer, aus der Abstellkammer eine Waschküche, der Fernseherplatz wandert an eine andere Wand. Die bestehenden Dosen sitzen dann schlicht an der falschen Stelle.
  • Dauerhafte Behelfslösungen: Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabel als ständiger Ersatz für fehlende feste Anschlüsse sind ein verbreitetes Sicherheitsrisiko.
  • Anstehende Baumaßnahmen: Küchenmodernisierung, Badrenovierung oder Malerarbeiten sind ohnehin geöffnet, da lässt sich eine zusätzliche Dose deutlich wirtschaftlicher setzen.
  • Geänderte Anforderungen: etwa barrierefreie Nutzung, bei der Bedienelemente höher liegen müssen, oder neue Geräte mit festem Anschlussort.

Als Orientierung für die Beurteilung dient die DIN 18015-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“. Ihr Geltungsbereich sind elektrische Anlagen in Wohngebäuden, also etwa Mehrfamilien-, Reihen- und Einfamilienhäuser; ihre Anwendung ist nicht verpflichtend, sie gilt aber als bewährte Planungsgrundlage. Die empfohlene Anzahl an Steckdosen hängt von Raumart, Größe und Ausstattung ab: Für eine Küche unter 20 m² mit einer Arbeitsfläche von 1,20 m sowie Herd, Mikrowelle und Kühlschrank empfiehlt die Norm beispielsweise 8 Steckdosen.

Fehlende Anschlüsse bleiben selten folgenlos. Der für die Norm zuständige Arbeitsausschuss weist darauf hin, dass eine Reduktion der Steckdosenzahl zwar kurzfristig Kosten spart, langfristig aber Komforteinbußen und höhere Sanierungskosten verursachen kann, und dass in der Praxis fehlende Anschlüsse häufig durch Mehrfachsteckdosen ersetzt werden, die mit Sicherheitsrisiken verbunden sind. Für Hausverwaltungen, die Bestände über Jahre im Blick behalten, lohnt sich daher eine frühzeitige Bestandsaufnahme, bevor aus einem Komfortmangel ein Sicherheitsproblem wird.

Zuständigkeiten in der WEG: Sonder- oder Gemeinschaftseigentum

Bevor ein Elektrobetrieb beauftragt wird, ist in der Wohnungseigentümergemeinschaft zu klären, wer die Maßnahme beschließt und wer sie bezahlt. Die Antwort hängt davon ab, ob die betroffene Installation dem Sonder- oder dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet ist. Diese Abgrenzung ist im Einzelfall komplex und sollte rechtlich geprüft werden; die folgende Übersicht gibt lediglich die typischen Linien wieder.

BereichTypische Einordnung
Hausanschluss bis zum NetzanschlusspunktLiegt regelmäßig außerhalb der Sphäre der einzelnen Wohnung und ist in der Regel Gemeinschaftseigentum.
Zähleranlage und Verteilung vor der WohnungZählerschränke und Steigleitungen dienen mehreren Einheiten und gehören üblicherweise zum Gemeinschaftseigentum.
Wohnungsinterne InstallationSteckdosen und Schalter innerhalb der Wohnungsräume stehen grundsätzlich im Sondereigentum, sofern die Leitungen nicht über gemeinschaftlichen Bereich verlaufen.

Dass die Zuordnung nicht allein an der Teilungserklärung hängt, hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. Oktober 2012 (Az. V ZR 57/12) entschieden: Leitungen, die im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums verlaufen, sind zwingend Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG, selbst wenn die Teilungserklärung etwas anderes vorsieht. An wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes kann Sondereigentum durch die Teilungserklärung nicht begründet werden.

Zwei Einschränkungen sind wichtig: Der entschiedene Fall betraf eine Wasserleitung, und die Übertragung auf jede denkbare Elektroinstallation ist nicht selbstverständlich. Zudem hängt die Zuordnung im Einzelfall von der Bausubstanz, dem Leitungsführungsweg und der Rechtslage ab. Verwalter sollten daher vor der Beauftragung die Verhältnisse vor Ort dokumentieren und im Zweifel rechtlichen Rat einholen, anstatt selbst eine verbindliche juristische Bewertung vorzunehmen. Steht die Maßnahme im Gemeinschaftseigentum, ist ohnehin ein Eigentümerbeschluss erforderlich.

Wer darf installieren: Elektrofachkraft und Geltungsbereiche

Nicht jede Arbeit an einer Steckdose erfordert denselben Qualifikationsgrad, aber die Grenze verläuft klarer, als viele annehmen. Entscheidend ist, ob die elektrische Anlage geändert oder erweitert wird oder ob es um vorbereitende Tätigkeiten geht, die noch keine elektrische Anlage berühren.

  • Änderungen und Erweiterungen der Elektroinstallation, etwa zusätzliche Steckdosen, neue Leitungen oder der Anschluss an das Stromnetz, dürfen ausschließlich von qualifizierten, konzessionierten Elektrofachbetrieben durchgeführt werden.
  • Auch die Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage ist einem eingetragenen Elektroinstallateur vorbehalten; der Netzbetreiber kann vor der Freischaltung zudem eine Prüfung verlangen.
  • Vorbereitende Arbeiten wie Schlitze stemmen, Leerrohre setzen oder Unterputzdosen einmauern können fachfremde Gewerke übernehmen, solange keine Leitungen angeschlossen werden.
  • Der scheinbar einfache Austausch eines Schalters kann bereits über einen reinen 1:1-Tausch hinausgehen, wenn zusätzliche Adern angeschlossen werden; dann ist ein Fachbetrieb hinzuzuziehen.

Rechtsgrundlage ist unter anderem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), eine bundesweit gültige Rechtsverordnung mit unmittelbarer Verbindlichkeit. Nach § 13 NAV muss die Anlage hinter dem Netzanschlusspunkt den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, und Änderungen sowie Inbetriebnahmen dürfen nur durch in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragene Elektrofachbetriebe erfolgen. Leistungen wie die Elektroinstallation werden entsprechend durch Fachpersonal erbracht.

Für den Betrieb gilt die DIN VDE 0105-100. Sie regelt das Bedienen von und das Arbeiten an elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen und verlangt, dass vor Arbeiten an einer Anlage ein Anlagenverantwortlicher benannt ist, der während der Durchführung die Verantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage trägt.

Zur Haftung: Bei unsachgemäßer Ausführung können sich zivilrechtliche Ansprüche und unter Umständen ordnungsrechtliche Folgen ergeben; Versicherungen und Gerichte prüfen in Schadensfällen regelmäßig, ob ein konzessionierter Fachbetrieb gearbeitet hat und die Regeln der Technik eingehalten wurden. Ob und in welchem Umfang im konkreten Fall eine Haftung oder Strafbarkeit droht, lässt sich pauschal nicht sagen und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wer Rechnungen und Prüfprotokolle sorgfältig aufbewahrt, kann den ordnungsgemäßen Zustand jedenfalls nachweisen.

Der Ablauf: von der Aufnahme bis zur Abnahme

Wer mehreren Wohneinheiten oder einem ganzen Objekt zusätzliche Anschlüsse spendieren will, profitiert von einem festen Ablauf. Er macht Angebote vergleichbar, schafft Verlässlichkeit gegenüber Mietern und Eigentümern und stellt sicher, dass am Ende eine dokumentierte, geprüfte Installation steht.

  • Aufnahme vor Ort: Der Betrieb erfasst Bestand und Wunschpositionen, idealerweise mit Positionsplan, festgelegten Höhen und der geplanten Kabelführung. Diese Aufnahme ist die Grundlage des Angebots.
  • Beauftragung: In der WEG erfolgt die Freigabe je nach Zuordnung durch Verwalter oder Eigentümerbeschluss, bei Mietobjekten durch den Eigentümer.
  • Vorbereitung: Schlitze stemmen, Leerrohre und Unterputzdosen setzen. Diese Arbeiten können auch vor der Elektromontage durch andere Gewerke erfolgen.
  • Leitungsverlegung: Leitungen werden ausschließlich senkrecht oder waagerecht in den definierten Installationszonen geführt, niemals diagonal.
  • Anschluss: Das Anschließen an das Netz sowie das Einrichten der Schaltung übernimmt die Elektrofachkraft.
  • Prüfung: Nach jeder Änderung oder Erweiterung ist die Installation zu prüfen, bevor sie in Betrieb geht.
  • Abnahme und Übergabe: Der Auftrag wird abgenommen, das Prüfprotokoll geht an den Auftraggeber, die Dokumentation wird abgelegt.

Der Prüfschritt ist keine Formalität. Die DIN VDE 0100-600 „Errichten von Niederspannungsanlagen, Teil 6: Prüfungen“ schreibt vor, dass eine elektrische Anlage nach Änderungen oder Erweiterungen geprüft werden muss, bevor sie in Betrieb genommen wird, und dass dabei unter anderem die Durchgängigkeit des Schutzleitersystems und der Isolationswiderstand zu prüfen sind. Das Ergebnis ist in einem vollständigen Prüfprotokoll festzuhalten. Wer dieses Protokoll nicht erhält, hat im Streitfall wenig in der Hand.

Montagehöhen und Installationszonen

Wo Steckdosen und Schalter sitzen, ist keine reine Geschmackssache. Die DIN 18015-3 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden, Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ regelt für Wohngebäude, wie Leitungen geführt und Betriebsmittel angeordnet werden. Danach liegen Steckdosen in der Regel zwischen 30 und 150 cm über dem fertigen Fußboden.

  • Untere Zone: Standardsteckdosen sitzen häufig am unteren Rand der Spanne, rund 30 cm über dem fertigen Fußboden, etwa in Wohn- und Schlafzimmern.
  • Arbeitsplatten: In Küchen liegen Steckdosen über der Arbeitsplatte üblicherweise deutlich höher, im Bereich der mittleren Zone, damit Geräte dort direkt angeschlossen werden können.
  • Schalter und Bedienelemente: Sie liegen auf bequemer Bedienhöhe, üblicherweise in der mittleren Zone neben der Tür.
  • Abstände: Zwischen mehreren nebeneinander angeordneten Dosen und Schaltern haben sich Standardmaße etabliert, damit Rahmen sauber abschließen.

Wichtiger als die exakte Höhe der Dose sind die Installationszonen selbst. Die DIN 18015 sieht vor, dass Leitungen waagerecht oder senkrecht verlaufen und feste Abstände zu Decke, Wandkanten und Fußboden eingehalten werden. Nahezu alle Steckdosen und Schalter in einem normgerecht geplanten Wohngebäude liegen in diesen Zonen. Der Sinn ist pragmatisch: Wer später ein Bild aufhängt oder eine Dübelbohrung setzt, weiß ungefähr, wo keine Leitung verläuft, und beschädigt die Installation nicht.

Im Bestand weichen ältere Installationen gelegentlich von diesen Zonen ab. Die Aufnahme vor Ort sollte den Ist-Zustand deshalb dokumentieren, damit spätere Handwerker wissen, worauf sie sich einstellen. Für die Verwaltung ist das auch eine Frage der Dokumentationspflicht gegenüber künftigen Nutzern des Objekts.

Angebote vergleichen und Sammelaufträge bündeln

Hausverwaltungen beauftragen Elektroarbeiten häufig über mehrere Einheiten hinweg. Damit Angebote vergleichbar bleiben und der Abstimmungsaufwand nicht explodiert, lohnt es sich, die Angebotsstruktur vorzugeben und Aufträge zu bündeln.

AngebotspositionWorauf es ankommt
Positionen je Dose und SchalterJede Steckdose und jeder Schalter sollte als eigene Position mit Umfang ausgewiesen sein, nicht als Pauschale für die Wohnung.
Art der VerlegungOb Unterputz oder Aufputz, ob Stemmarbeiten nötig sind und wer diese übernimmt, muss im Angebot stehen.
Prüfungen inklusive PrüfprotokollDie Prüfung nach DIN VDE 0100-600 samt dokumentiertem Protokoll gehört zum Leistungsumfang, nicht zur Kür.
Entsorgung von AltmaterialAusgebaute Dosen, Leitungsreste und Verpackung müssen entsorgt werden; die Position sollte im Angebot auftauchen.
DokumentationAktualisierter Positionsplan und Übergabeunterlagen sollten ausdrücklich vereinbart sein.

Sammelaufträge sparen real Zeit und Wege. Wer mehrere Wohnungen oder Objekte in einem Termin bündelt, reduziert Anfahrt, Rüstzeit und Abstimmungsaufwand deutlich gegenüber Einzelaufträgen. Das Prinzip lässt sich auf viele objektbezogene Dienstleistungen übertragen, etwa auf den Winterdienst, der ebenfalls objektweise gebündelt wird. Für Elektroarbeiten heißt das: Lieber eine Aufnahme über das ganze Objekt und einen zusammengefassten Auftrag als fünf verstreute Einzelbeauftragungen.

Als Bewertungsmaßstab für Bestandsobjekte dient die DIN 18015-2 in doppelter Hinsicht: Ihre Anforderungen gelten gleichermaßen als Orientierung für die Planung neuer Anlagen und für die Modernisierung bestehender Elektroinstallationen. Wer bei einer Sanierung also nicht weiß, welchen Standard er verlangen soll, kann sich an dieser Norm orientieren, ohne sie als verbindliche Vorschrift fehlzuverstehen.

Dokumentation und Übergabe: was nach dem Auftrag bleibt

Der eigentliche Wert einer Elektromaßnahme zeigt sich oft erst Jahre später, wenn eine Leitung gesucht, eine Erweiterung geplant oder ein Schaden aufgeklärt werden muss. Dann entscheidet sich, ob die Dokumentation griffbereit liegt oder ob das Objekt erneut aufgebohrt werden muss, um Klarheit zu gewinnen.

  • Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600, vollständig und mit Datum, abgelegt in der Objektakte.
  • Aktualisierter Positionsplan, der die neuen Dosen und Schalter samt Höhen und Kabelführung zeigt.
  • Aufstellung der verwendeten Materialien, etwa Dosen, Schalterprogramme und Leitungsarten.
  • Nachweis der Entsorgung von Altmaterial, soweit vereinbart.
  • Vereinbarte Wartungs- und Prüfintervalle, damit künftige Termine nicht verloren gehen.

Die Normenreihe DIN 18015 fordert, dass die Dokumentation an den Anlagenzustand nachgeführt wird und dass sie notwendige Wartungs- und Prüfintervalle für den bestimmungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage enthält. Für Verwalter heißt das: Die Dokumentation ist kein einmaliger Vorgang bei der Abnahme, sondern ein fortlaufender Bestandteil der Objektakte, der bei jeder weiteren Änderung zu aktualisieren ist.

Genau an dieser Stelle setzen Dienstleister an, die solche Aufträge für Hausverwaltungen bündeln und koordinieren. Die SVEAG mit Sitz in Hamburg betreut Wohnimmobilien über mehrere Gewerke hinweg, von der Elektroinstallation über den Hausmeisterservice bis zur laufenden Objektbetreuung, und kann Elektromaßnahmen daher in bestehende Objektroutinen einordnen, statt sie als isolierte Einzelaktion zu behandeln. Wer ohnehin mit einem festen Ansprechpartner pro Objekt arbeitet, wie etwa im Hausmeisterservice in Jena, bekommt Aufnahme, Ausführung und Dokumentation so aus einer Hand und behält den Überblick über Bestand, Prüfintervalle und anstehende Modernisierungen.

Verfügbar an allen SVEAG-Servicestandorten

Mehr zu unserer Leistung Steckdosen und Lichtschalter verlegen lassen: Ablauf finden Sie auf unserer Leistungsseite Steckdosen und Lichtschalter verlegen lassen: Ablauf.

SVEAG ist deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern für Sie vor Ort. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):

Häufige Fragen

Wer darf Steckdosen und Lichtschalter verlegen?

Anschlussarbeiten an das Stromnetz dürfen in Deutschland nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden, geregelt unter anderem in der Niederspannungsanschlussverordnung. Vorbereitende Arbeiten wie das Stemmen von Schlitzen oder das Verlegen von Leerrohren können auch von anderen übernommen werden. Für das Arbeiten an elektrischen Anlagen gilt die DIN VDE 0105-100, die für alle Spannungsebenen anwendbar ist.

In welcher Höhe sollten Steckdosen und Lichtschalter montiert werden?

Die DIN 18015-3, die die Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel in Wohngebäuden regelt, sieht Steckdosenhöhen in der Regel zwischen 30 und 150 cm über dem fertigen Fußboden vor. In Küchen liegen Steckdosen über der Arbeitsplatte üblicherweise bei etwa 115 cm. Zusätzlich müssen Leitungen innerhalb definierter Installationszonen verlaufen, damit spätere Arbeiten die Leitungen nicht beschädigen.

Gehören Elektroleitungen in einer WEG zum Sondereigentum?

Nicht immer. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26. Oktober 2012 (Az. V ZR 57/12) entschieden, dass Leitungen im räumlichen Bereich des Gemeinschaftseigentums rechtlich als Einheit anzusehen und zwingend Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG sind, selbst wenn die Teilungserklärung etwas anderes bestimmt. Die Zuordnung im Einzelfall ist komplex und sollte rechtlich geprüft werden.

Muss die geänderte Elektroinstallation geprüft werden?

Ja. Nach jeder Erweiterung oder Änderung der Elektroinstallation schreibt die DIN VDE 0100-600 Prüfungen vor, darunter die Isolationsmessung und die Durchgangsprüfung. Die Ergebnisse werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert, das Auftraggeber für ihre Unterlagen aufbewahren sollten. Es dient als Nachweis der fachgerechten Ausführung.

Worauf sollte man beim Angebot für Elektroarbeiten achten?

Ein vergleichbares Angebot weist Positionen je Steckdose und Schalter, die Art der Verlegung, die vorgeschriebenen Prüfungen inklusive Prüfprotokoll, die Entsorgung von Altmaterial und die Dokumentation aus. Für Hausverwaltungen lohnt es sich zudem, mehrere Wohneinheiten oder Objekte zu einem Sammelauftrag zu bündeln, weil das den Anfahrts- und Abstimmungsaufwand reduziert.

Darf ein Mieter selbst Steckdosen versetzen lassen?

Ein Mieter braucht für bauliche Veränderungen in der Regel die Zustimmung des Vermieters, also in der Praxis der Hausverwaltung. Der eigentliche Anschluss ans Stromnetz darf ohnehin nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Hausverwaltungen sollten den Ablauf und die Zuständigkeiten im Vorfeld mit allen Beteiligten klären.

Was regelt die DIN 18015-2 für Wohngebäude?

Die DIN 18015-2:2021-10 legt Art und Umfang der Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden wie Mehrfamilien-, Reihen- und Einfamilienhäusern fest. Sie empfiehlt je nach Raumart, Größe und geplanter Ausstattung eine Mindestanzahl an Steckdosen; für Küchen mit Herd und weiteren Elektrogeräten fallen entsprechend mehr Anschlüsse an. Ihre Anwendung ist nicht verpflichtend, sie gilt aber als bewährte Grundlage für Planung und Ausführung.