Solarteur beauftragen: Photovoltaik im Mehrfamilienhaus
Photovoltaik im Mehrfamilienhaus braucht die richtige Dacheignung, einen WEG-Beschluss und ein passendes Betriebskonzept. Wir zeigen Hausverwaltungen, WEG und Eigentümern die Modelle, Mehrheiten, Förderungen und Kriterien für einen seriösen Solarteur.Dacheignung prüfen: Statik, Ausrichtung und Verschattung
Bevor Angebote eingeholt werden, steht die technische Prüfung des Dachs. Sie entscheidet darüber, ob sich das Projekt überhaupt rechnet und welche Anlagengröße realistisch ist. Drei Fragen stehen im Mittelpunkt: Trägt das Dach die zusätzliche Last, liefert die Ausrichtung genug Ertrag und gibt es Verschattungen oder Schäden, die einer Montage entgegenstehen?
Statik und Dachlast
Solarmodule wiegen etwa 10 bis 15 Kilogramm pro Quadratmeter, hinzu kommen zusätzliche Lasten durch Wind und Schnee. Entscheidend ist, dass die Unterkonstruktion des Dachs diese Lasten aufnehmen kann. Gerade bei Flachdächern werden die Module aufgeständert und meist mit Steinplatten beschwert (ballastiert), sodass zusätzliche Lasten auf das Dach entstehen. Hier sollte eine Statikerin oder ein Statiker das Dach prüfen. Eine professionelle Prüfung und Dokumentation von Photovoltaikanlagen, etwa per Thermografie, gehört ebenfalls zum Pflichtprogramm, wenn bereits eine Anlage existiert oder Versicherungen Nachweise verlangen.
Ausrichtung, Neigung und Verschattung
| Dachsituation | Bewertung |
|---|---|
| Südausrichtung | Liefert die höchsten Erträge |
| Ost- oder Westausrichtung | Etwas geringerer Jahresertrag als bei Südausrichtung, verteilt die Erzeugung aber über den Tag, was für Allgemeinstrom und Haustechnik attraktiv ist |
| Schrägdach mit 25 bis 60 Grad Neigung | Eignet sich gut, Module lassen sich parallel zur Dachebene montieren |
Bei der Verschattung gilt: Teilverschattungen wirken sich bei modernen Anlagen meist nur unwesentlich auf den Gesamtertrag aus, eine dauerhafte vollständige Verschattung der Module hingegen schon. Wer diese Punkte im Vorfeld klärt, vermeidet späteren Ärger und Kostenaufschläge bei der Angebotserstellung.
Betriebskonzepte im Überblick: vier Wege zum Solarstrom
Die Verwaltung sollte die Betriebsmodelle kennen, bevor sie Angebote einholt, denn das gewählte Modell bestimmt Förderung, Aufwand und Vertragsstruktur. Für Mehrparteiengebäude kommen im Wesentlichen vier Wege in Betracht:
| Modell | Kurzbeschreibung |
|---|---|
| Volleinspeisung | Der gesamte Strom fließt ins Netz. Nach § 48 Abs. 2a EEG 2023 (Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland) kann sich die Förderung um mehr als 50 Prozent erhöhen; die Bundesnetzagentur bezeichnet die Volleinspeisung als besonders unkomplizierte und sicher kalkulierbare Variante |
| Mieterstrom | Der Betreiber liefert Solarstrom direkt an die Bewohner und erhält dafür den EEG-Mieterstromzuschlag, Überschüsse werden eingespeist und vergütet |
| Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung | Nach § 42b EnWG (Geltungsbereich: Deutschland) seit Mai 2024 rechtlich möglich; vereinfachte Direktbelieferung der Bewohner mit Solarstrom |
| Verpachtung oder Contracting | Ein externes Unternehmen betreibt die Anlage; laut Wohnen im Eigentum e. V. bei Bestandsgebäuden in der Regel erst ab rund 15 Wohneinheiten umsetzbar |
Zwei Hinweise zur Einordnung: Wer vollständig einspeist, kann dafür keinen Mieterstromzuschlag zusätzlich in Anspruch nehmen; die Bewohner werden dann ganz normal von ihrem Stromlieferanten versorgt. Und wer das Dachkonzept in ein größeres Portfolio einbettet, etwa mit Mieterstrommodellen und dem Betrieb von Anlagen über mehrere Liegenschaften, findet bei SVEAG eine Begleitung von der Portfolioanalyse bis zum laufenden Betrieb. Auch die Kopplung mit weiteren Gebäudetechnik-Themen wie einer E-Auto-Ladestation im Mehrfamilienhaus lässt sich von Beginn an mitplanen.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung im Vergleich
Die beiden wichtigsten Modelle für die Versorgung der Wohnungen unterscheiden sich im Aufwand deutlich. Beide liefern Solarstrom ohne Nutzung des öffentlichen Netzes, aber die Pflichten des Betreibers fallen sehr unterschiedlich aus:
| Merkmal | Mieterstrom | Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung |
|---|---|---|
| Lieferumfang | Vollständige Belieferung der Haushalte, der Betreiber wird zum Stromversorger mit allen damit verbundenen Pflichten | Nur der Solarstrom wird geliefert, deutlich geringere Vertrags- und Informationspflichten |
| Teilnahme und Reststrom | Mieter schließen einen Mieterstromvertrag ab, können den Lieferanten aber wechseln | Freiwillig pro Haushalt, der Reststromlieferant bleibt frei wählbar |
| Technik und Abrechnung | Abrechnung des gelieferten Stroms durch den Betreiber | Smart Meter und Abrechnung in 15-Minuten-Intervallen erforderlich, dazu ein Dienstleister für Messung und Abrechnung |
| Vertragslaufzeit | Nach verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben des EEG | Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 2 Jahre betragen, bei Auszug gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht |
Wirtschaftlich ist Mieterstrom nicht für jedes Gebäude: Nach einer Pressemitteilung der Bundesregierung sind etwa 18 Prozent der Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern für Mieterstrom geeignet, und nur etwa jedes fünfte Mehrfamilienhaus kommt infrage. Wichtige Hinderungsgründe sind die Größe und die Ausrichtung des Dachs. Bei weniger als 6 Wohneinheiten wird es vermutlich schwer, die Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Die Eignung sollte daher vorab nüchtern geprüft werden, statt das Modell allein aus Überzeugung zu beschließen.
WEG-Beschluss fassen: Mehrheiten und Kostenverteilung
In der Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet das Wohnungseigentumsgesetz (Geltungsbereich: Deutschland) über den Weg zum Solardach. Die gute Nachricht: Die Hürde für die Installation selbst ist niedrig, die Kostentragung ist der eigentliche Knackpunkt.
- Die Installation einer PV-Anlage ist eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
- Kostentragung: Grundsätzlich tragen nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten, es sei denn, die Maßnahme amortisiert sich oder es wird die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht, also mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile (§ 21 WEG). Dann zahlen alle anteilig, in der Regel nach den Miteigentumsanteilen.
- Praxis: Interessierte Eigentümer und der Beirat sollten die Mehrheitsverhältnisse vorab ausloten und gegebenenfalls weitere Eigentümer für das Projekt gewinnen. Besteht Unsicherheit, ob die doppelt qualifizierte Mehrheit erreicht wird, ist nach der Rechtsliteratur ein Doppelbeschluss zulässig, bei dem der Beschluss über die bauliche Maßnahme vom Beschluss über die Kostenverteilung abhängt.
- Möchten nur einzelne Eigentümer eine Anlage auf dem Dach, kommt für sie möglicherweise das Konzept der Einzelanlagen infrage.
Für die Verwaltung lohnt es sich, diese Beschlusslage vor der Eigentümerversammlung sauber vorzubereiten: Betriebskonzept, Kostenaufteilung und gegebenenfalls mehrere Beschlüsse gehören auf die Tagesordnung, denn in der Regel sind mehrere Beschlüsse notwendig, um die Details zu regeln.
Förderrahmen: EEG-Förderung und Mieterstromzuschlag
Welche Förderung greift, hängt vom gewählten Betriebsmodell und vom Datum der Inbetriebnahme ab. Für die Planung in der WEG oder bei einem Vermieter sind vor allem folgende Punkte relevant:
- Mieterstromzuschlag: Nach dem EEG (Geltungsbereich: Deutschland) ist der Zuschlag für die Mieterstromliefermengen über 20 Jahre möglich, zusätzlich zur Einspeisevergütung für die Überschusseinspeisung ins Netz. Seit dem EEG 2023 gilt die Förderung auch für Anlagen über 100 kWp.
- Abgrenzung: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG ist die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags ausdrücklich ausgeschlossen.
- Solarpaket: Für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 16. Mai 2024 kann der Zuschlag auch für Nicht-Wohngebäude gelten, sofern Anlagenbetreiber und belieferte Letztverbraucher keine verbundenen Unternehmen sind. Die jeweils geltenden Fördersätze für Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung veröffentlicht die Bundesnetzagentur; maßgeblich ist jeweils das Datum der Inbetriebnahme.
Ein Hinweis zur Abgrenzung: KfW-Programme für Photovoltaik richten sich vorrangig an selbstgenutzte Wohngebäude. Für Mehrfamilienhäuser mit vermieteten Einheiten ist die EEG-Förderung mit Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag oder Marktprämie der relevante Rahmen.
Solarteur auswählen: Qualifikation und Seriosität prüfen
Die Auswahl des Betriebs ist die zentrale Weichenstellung, gerade in einem boomenden Markt mit vielen neuen Anbietern. Ein Grundsatzurteil verschafft hier Klarheit: Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt oder wartet, benötigt grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25, Geltungsbereich: Deutschland) entschieden und auch für Aufdach-Anlagen bestätigt, da diese Tätigkeiten zum Kernbereich des Dachdecker- und des Elektrotechnikerhandwerks gehören.
- Eintragung vor der Beauftragung prüfen: Der Hinweis eines Anbieters auf eigene Monteure oder Subunternehmer ersetzt die Eintragung des Betriebs nicht; im verhandelten Fall war das Unternehmen weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk eingetragen, und die Werbung dafür wurde als unlautere geschäftliche Handlung bewertet.
- Mehrere vergleichbare Angebote einholen, um Leistungen und Kalkulation gegeneinander zu prüfen.
- Vor-Ort-Begehung verlangen: Die Planer oder Installateure sollten sich das Dach unbedingt anschauen, bevor sie die Anlage berechnen; nur so lässt sich auch die Verschattung realistisch einschätzen.
- Anmeldungen mit Vorlauf planen: Die Anlage muss im Marktstammdatenregister registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden; für die Inanspruchnahme der EEG-Förderung sind die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme maßgeblich.
Diese Punkte ersetzen keine Rechtsberatung, und die genannte Entscheidung ist nach den Verbandsmitteilungen noch nicht rechtskräftig. Sie geben der Verwaltung aber eine belastbare Prüfroutine an die Hand, um unseriöse Angebote früh zu erkennen.
Umsetzung begleiten und das Dach langfristig betreuen
Nach dem Beschluss bleibt Arbeit für die Verwaltung. Der Bauablauf will koordiniert sein, und die Anlage braucht über ihre Lebensdauer von Jahrzehnten hinaus eine verlässliche Betreuung des Gebäudes.
- Bauablauf koordinieren: Termine, Gerüststellung, Zugang zum Dach und die Anmeldung beim Netzbetreiber mit mehreren Wochen Vorlauf einplanen. Die Begehung vor Ort ist Pflichtprogramm, bevor Zahlen festgelegt werden.
- Langfristig zugänglich halten: Modulflächen und Dachzubehör brauchen dauerhaft sicheren Zugang. Zuwege und Rettungswege müssen auch im Winter frei bleiben, hier schließt sich der Winterdienst mit Räum- und Streupflicht unmittelbar an.
- Umfeld instand halten: Ein Hausmeisterservice mit regelmäßigen Objektrundgängen, der Wartungsservice für die technische Infrastruktur sowie die Grünpflege und Außenanlagen halten das Umfeld der Anlage in Ordnung, und Mängel werden früh gemeldet.
Die Hausverwaltung bleibt in jeder Phase Ansprechpartnerin zwischen WEG, Solarteur und den weiteren Dienstleistern. Als Gebäudedienstleister unterstützt SVEAG Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Objekteigentümer bei der Koordination der laufenden Gewerke rund um das Gebäude, vom Dach über die Außenanlagen bis zur technischen Prüfung. Wer die Betriebskonzepte, Mehrheiten und Förderrahmen von Anfang an sauber aufbereitet, macht aus dem Solardach ein Projekt, das die Gemeinschaft dauerhaft trägt.
Verfügbar an allen SVEAG-Servicestandorten
Mehr zu unserer Leistung Solarteur beauftragen: Photovoltaik im Mehrfamilienhaus finden Sie auf unserer Leistungsseite Solarteur beauftragen: Photovoltaik im Mehrfamilienhaus.
SVEAG ist deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern für Sie vor Ort. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
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Häufige Fragen
Welche Mehrheit braucht eine WEG für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach?
Die Installation gilt als bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG (Geltungsbereich: Deutschland) und kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Für die Kostentragung durch alle Eigentümer gilt: Nur wenn die Maßnahme sich amortisiert oder die doppelt qualifizierte Mehrheit (mehr als zwei Drittel der Stimmen und mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile) erreicht wird, zahlen alle, sonst nur die Zustimmenden.
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?
Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum vollständigen Stromversorger der Bewohner und beliefert sie auch mit Netzstrom, wenn die Sonne nicht scheint. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG wird nur der Solarstrom aus der eigenen Anlage geliefert, die Teilnahme ist freiwillig und der bisherige Stromanbieter bleibt für den Reststrom wählbar. Nötig sind Smart Meter und eine Abrechnung in 15-Minuten-Intervallen.
Ab wann lohnt sich Photovoltaik im Mehrfamilienhaus?
Eine feste Mindestgröße gibt es nicht, jedes Projekt muss individuell kalkuliert werden. Bei weniger als 6 Wohneinheiten wird es vermutlich schwer, die Anlage wirtschaftlich zu betreiben; je mehr Wohneinheiten, desto besser die Aussicht auf Wirtschaftlichkeit. Contracting-Modelle sind bei Bestandsgebäuden in der Regel erst ab rund 15 Wohneinheiten umsetzbar.
Muss der Solarteur in der Handwerksrolle eingetragen sein?
Ja. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. 9 U 1015/25) entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von PV-Anlagen wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerks sind. Das gilt auch für Aufdach-Anlagen; der Verweis auf eigene Monteure oder Subunternehmer ersetzt die Eintragung des Betriebs nicht.
Welche Förderung gibt es für Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern?
Im EEG (Geltungsbereich: Deutschland) gibt es den Mieterstromzuschlag über 20 Jahre plus Einspeisevergütung für Überschüsse; seit dem EEG 2023 gilt die Förderung auch für Anlagen über 100 kWp. Bei Volleinspeisung kann sich die Förderung nach § 48 Abs. 2a EEG 2023 um mehr als 50 Prozent erhöhen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG schließt den Mieterstromzuschlag ausdrücklich aus.
Woran erkenne ich, ob mein Dach für Photovoltaik geeignet ist?
Entscheidend sind Statik, Ausrichtung, Neigung und Verschattung. Module wiegen etwa 10 bis 15 kg pro Quadratmeter, hinzu kommen Wind- und Schneelasten; bei Flachdächern mit ballastierten Gestellen sollte ein Statiker prüfen. Schrägdächer mit 25 bis 60 Grad Neigung eignen sich gut, Ost- und Westdächer erbringen einen etwas geringeren Jahresertrag als Süddächer. Eine Vor-Ort-Begehung durch den Fachbetrieb ist vor jeder Kalkulation Pflicht.
Kann die WEG die Dachfläche auch verpachten, statt selbst zu investieren?
Ja. Alternativen zum Eigenbetrieb sind die Verpachtung der Dachfläche an ein externes Unternehmen oder an einzelne Eigentümer für deren Einzelanlagen sowie Contracting-Modelle, bei denen ein Dritter die Anlage errichtet und betreibt. Bei Bestandsgebäuden ist Contracting laut Wohnen im Eigentum e. V. in der Regel erst ab rund 15 Wohneinheiten umsetzbar.