Klempner beauftragen: Dacharbeiten und Wasserschäden
Ein Klempner gehört aufs Dach, nicht ins Bad: Dieser Ratgeber klärt für Hausverwaltungen, WEG und Eigentümer die Abgrenzung zum Installateur, typische Dacharbeiten, Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz sowie das richtige Vorgehen bei Wasserschäden.Was ein Klempner wirklich macht
Wer bei einem tropfenden Wasserhahn den Klempner ruft, wählt in den meisten Fällen den falschen Handwerker. Der Klempner im eigentlichen Sinne stellt und montiert Bauteile aus Feinblech, vor allem Dachverkleidungen, Fassadenbleche, Schornsteinabdeckungen und Regenrinnen. Mit Sanitär, Heizung oder verstopften Rohren hat sein Beruf nichts zu tun. Dafür ist der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) zuständig, umgangssprachlich schlicht Installateur genannt.
Blech, Zink und Kupfer: das eigentliche Arbeitsfeld
Anders als der Name vermuten lässt, arbeitet der Klempner überwiegend auf dem Dach. Er bearbeitet Feinbleche aus Zink, Kupfer, Aluminium, Eisen und Blei und formt daraus Dacheindeckungen, Dachrinnen, Fallrohre und Lüftungsbauteile. Seine Kernaufgabe ist es, Dachflächen, Schornsteine und Fassaden mit Blech zu verkleiden und die Dachentwässerung zu montieren. Für Hausverwaltungen und Eigentümer bedeutet das: Die gelockerte Attika-Verblechung auf dem Flachdach gehört zum Klempner, der defekte Wasserhahn dagegen zum Anlagenmechaniker SHK.
Spengler, Flaschner, Blechner: dieselbe Arbeit, andere Namen
Verwirrend ist, dass derselbe Beruf regional unterschiedlich heißt. In Bayern, Österreich und der Schweiz ist die Bezeichnung Spengler üblich, im Rhein-Main-Gebiet und in Teilen Süddeutschlands Flaschner oder Blechner. Gemeint ist überall dasselbe: der Blech- und Dachhandwerker. Nur der Name wechselt mit der Landkarte, die Tätigkeit bleibt gleich.
| Ihr Anliegen am Gebäude | Der richtige Handwerker |
|---|---|
| Undichtes Dach, kaputte Regenrinne, gelockerte Attika-Verblechung | Klempner (regional auch Spengler, Flaschner, Blechner) |
| Schornsteinabdeckung oder Fassadenblech | Klempner |
| Verstopfte Toilette, tropfender Wasserhahn | Anlagenmechaniker SHK (umgangssprachlich Installateur) |
| Neue Heizung, Wärmepumpe oder Badmodernisierung | Anlagenmechaniker SHK |
Wer das Problem vor dem Anruf kurz einordnet, spart Anfahrtskosten und verlorene Zeit. Gerade im Bestand, wo mehrere Gewerke im Wechsel arbeiten, entscheidet die richtige Zuordnung darüber, ob der Schaden schnell behoben wird oder erst nach einer weiteren Terminrunde.
Klempnerarbeiten am Dach: Leistungen und Geltungsbereich der Norm
Am typischen Wohngebäude im Bestand fallen immer wieder dieselben Klempnerarbeiten an. Sie betreffen die Übergänge, Ränder und Entwässerungen, also genau die Stellen, über die Wasser ins Gebäude gelangt, wenn sie schadhaft sind:
- Attika-Verblechungen auf Flachdächern, also die Blechabdeckung der Dachkante
- Dachrinnen und Fallrohre als Teil der Dachentwässerung
- Kehlen an Dachanschlüssen, wo zwei Dachflächen oder Dach und Wand aufeinandertreffen
- Metall-Wandbekleidungen mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen
- Schornsteinabdeckungen und sonstige Blechabdeckungen an Aufbauten
Für die Ausführung dieser Arbeiten gilt die ATV DIN 18339 „Klempnerarbeiten“, Teil C der VOB, in der Ausgabe 2019-09. Sie regelt die Ausführung von Metall-Dächern, von Metall-Wandbekleidungen mit am Bau zu falzenden Metallbauteilen und von sonstigen Klempnerarbeiten. Wichtig ist der Geltungsbereich: Die Norm gilt nicht für jede Art von Deckung, Abschnitt 1.2 schließt bestimmte genormte Deckungen ausdrücklich aus. Wer sie in einer Ausschreibung zitiert, sollte daher immer prüfen, ob der konkrete Arbeitsteil überhaupt unter den Geltungsbereich fällt.
Für die Vergabe entscheidend ist eine saubere Leistungsbeschreibung. Die DIN 18339 enthält dafür einen eigenen Abschnitt mit Hinweisen für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung, Angaben zur Baustelle und zu Besonderheiten der Ausführung. Je genauer Werkstoffe, Anschlusspunkte und Umfang beschrieben sind, desto vergleichbarer werden die Angebote und desto klarer lässt sich später abnehmen und abrechnen. Normen gehören in der Leistungsbeschreibung stets nur mit ihrem Geltungsbereich genannt, nie als pauschales Etikett.
Vorsorge statt Schaden: Verkehrssicherungspflicht rund ums Dach
Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf der Haftungsvorschrift des § 823 BGB. Vereinfacht gilt: Wer eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, ist dafür verantwortlich, Dritte davor zu schützen. Gefordert sind dabei nur die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält; die Maßnahmen müssen also zumutbar sein. Als geschützte Dritte kommen vor allem Passanten, Mieter, Besucher und andere Wohnungseigentümer in Betracht.
Am Dach und an der Fassade lauern genau solche Gefahrenquellen. Dazu zählen unter anderem:
- herabfallende Dachziegel oder Dachsteine
- gelockerte Blechteile, etwa an Attika-Verblechungen oder Schornsteinabdeckungen
- abgebrochene Äste nach einem Sturm
- im Winter Schnee und Eis, weil das Schneeräumen und Streuen ebenfalls zur Verkehrssicherungspflicht gehört
Im Wohnungseigentum liegt die Pflicht für das Gemeinschaftseigentum bei den Wohnungseigentümern. Im Regelfall wird sie auf einen Dritten delegiert, etwa auf den WEG-Verwalter oder einen Dienstleister; Voraussetzung ist eine klare Absprache im jeweiligen Vertrag. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13.12.2019 (V ZR 43/19) ausgeführt, dass die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört. Wird die Pflicht delegiert, verengt sich die des ursprünglich Verantwortlichen auf eine Kontroll- und Überwachungspflicht, die sich darauf erstreckt, ob der Dritte die übernommenen Sicherungspflichten tatsächlich wahrgenommen hat. Bei akuter Gefahr kann im Einzelfall auch der einzelne Wohnungseigentümer zum Handeln verpflichtet sein.
Als Vorsorge haben sich dokumentierte Dachbegehungen und regelmäßige Kontrollgänge bewährt, bei denen gelockerte Bleche, beschädigte Ränder und verstopfte Entwässerungen erkannt werden, bevor etwas herabfällt. Kontrollgänge sollten protokolliert werden. Wo Verdachtspunkte auftauchen, etwa an Flachdachanschlüssen, Terrassen oder Tiefgaragen, kann eine professionelle Dichtigkeitsprüfung Klarheit schaffen, bevor aus einer Undichtigkeit ein Schaden wird.
Arbeitsschutz bei Dacharbeiten: Absturzgefahr und Verantwortung der Verwaltung
Von der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten zu trennen sind die Pflichten gegenüber den ausführenden Handwerkern. Auf dem Dach droht Absturzgefahr: Eine Gefährdung durch Absturz liegt bereits bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,0 m vor. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen gilt eine feste Rangfolge, das sogenannte TOP-Prinzip:
- Technische Maßnahmen zuerst: Gefährdungen sind durch kollektive Schutzmaßnahmen wie Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen zu beseitigen.
- Organisatorische Maßnahmen ergänzen das, etwa das Aufzeigen nicht belastbarer Decken- und Dachflächen und die Kennzeichnung von Gefahrenbereichen.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) kommt erst zum Einsatz, wenn technische Maßnahmen nicht möglich sind; dabei sind auch die Gefährdungen zu berücksichtigen, die beim Einsatz eines Auffangsystems entstehen können.
- Beschäftigte sind zur richtigen Anwendung regelmäßig zu unterweisen.
Auch die Verwaltung trägt Verantwortung, auch wenn sie die Arbeiten nicht selbst ausführt. Sie muss den Auftragnehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung auf die spezifischen Gefahren der jeweiligen Dachfläche hinweisen, etwa auf nicht belastbare Flächen, Lichtkuppeln oder fehlende Randsicherungen. Vergabe und Einweisung sollten so dokumentiert sein, dass sich nachvollziehen lässt, wer wann über welche Gefahren informiert wurde. Diese Dokumentation schützt im Ernstfall beide Seiten und gehört zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.
Wasserschaden erkannt: Ursache klären und richtig handeln
Wasserschäden sind der häufigste Ernstfall im Gebäudebestand. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft kommt es in Deutschland pro Jahr zu rund 1,1 Millionen Schadensfällen allein durch Leitungswasser, im Schnitt alle halbe Minute einer. Umso wichtiger ist es, Warnsignale zu kennen und im Schadenfall geordnet vorzugehen.
Ein Wasserschaden zeigt sich nicht immer als große Pfütze. Achten Sie auf folgende Zeichen:
- Wasserflecken an Wänden oder Decken, auch wenn sie zunächst unauffällig wirken
- ein unerwarteter Mehrverbrauch an Wasser
- ein durchgehendes Fließgeräusch in den Leitungen
- eine Wasseruhr, die sich dreht, obwohl gerade kein Wasser entnommen wird
- ein unangenehmer Geruch oder aufsteigendes Wasser aus dem Abfluss bei Schäden am Abwasserrohr
Sobald ein Schaden feststeht, zählt schnelles und geordnetes Handeln:
- Den Hauptwasserhahn schließen, damit kein weiteres Wasser fließt; bei bekannter Ursache genügt gegebenenfalls der betroffene Absperrhahn.
- Den Strom im betroffenen Bereich abschalten, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Ausgelaufenes Wasser so zügig wie möglich entfernen und Möbel und Gegenstände aus dem nassen Bereich holen.
- Den Schaden fotografisch dokumentieren, einschließlich beschädigter Gegenstände; durchnässte Sachen zunächst nicht entsorgen.
- Die Versicherung so bald wie möglich informieren; Mieter melden den Schaden zusätzlich beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung.
- Keine eigenen Reparaturen vornehmen, bevor die Versicherung entschieden hat, ob ein Fachmann den Schaden begutachten oder professionell trocknen soll.
Für die weitere Zuständigkeit entscheidet die Ursache. Leitungswasser aus einem defekten Rohr oder einer leckenden Armatur ist etwas anderes als eindringendes Regenwasser durch ein undichtes Dach oder eine schadhafte Attika-Verblechung; beide Fälle führen zu unterschiedlichem Handwerk und unterschiedlicher Versicherung. Wo das Leck nicht sichtbar ist, ortet eine professionelle Leckortung die Ursache möglichst zerstörungsfrei, etwa mit Akustik, Thermografie oder Tracergas. Danach übernimmt die Wasserschadensanierung mit Ortung, Trocknung und Wiederherstellung, damit aus dem Erstschaden keine Folgeschäden wie Schimmel werden.
Wer haftet und wer zahlt: Versicherung und Gewährleistung
Nach dem Schaden stellt sich die finanzielle Frage. Entscheidend ist dabei, was beschädigt wurde und wodurch der Schaden verursacht wurde, denn je nach Situation ist eine andere Versicherung zuständig.
| Versicherung | Was sie bei einem Wasserschaden deckt |
|---|---|
| Wohngebäudeversicherung | Schäden am Gebäude und an fest verbauten Teilen, zum Beispiel Wände, Böden oder Türen |
| Hausratversicherung | beschädigte bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte |
| Elementarschutz als Zusatz zu Gebäude- oder Hausratversicherung | Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau, die nur mit diesem zusätzlichen Einschluss versichert sind |
Leitungswasserschäden sind in der Regel in Hausrat- und Wohngebäudeversicherung enthalten, Elementarschäden dagegen nur mit zusätzlichem Elementarschutz. Für Verwaltungen lohnt der Blick auf den Bestand: Gerade bei Starkregen und Rückstau entscheidet der vorhandene Einschluss darüber, ob die Kosten bleiben oder reguliert werden.
Eine zweite finanzielle Ebene ist die Gewährleistung nach § 634a BGB. Mängelansprüche verjähren bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, in zwei Jahren, bei einem Bauwerk in fünf Jahren; die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Hat der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, verjähren die Ansprüche abweichend davon in der regelmäßigen Verjährungsfrist. Für die Praxis heißt das: Abnahmen dokumentieren und festhalten, Mängel erkennbar und fristwahrend rügen. Ob im Einzelfall eine Reparaturleistung oder ein Bauwerk vorliegt und welche Frist damit läuft, ist eine rechtliche Einzelfallfrage; im Zweifel sollte der Verwalter rechtlichen Rat einholen.
Klempner beauftragen: so gehen Verwaltungen und Eigentümer vor
Aus den vorangegangenen Abschnitten lässt sich ein klares Vorgehen ableiten, das Verwaltungen, WEG-Verwalter und Eigentümer bei der Beauftragung von Klempnerarbeiten und im Schadenfall durchläuft:
- Aufgabe korrekt zuordnen: Blech und Dach gehören zum Klempner, Sanitär und Heizung zum Anlagenmechaniker SHK; das erspart den falschen Handwerker und unnötige Anfahrtskosten.
- Leistungsbeschreibung und Geltungsbereich der Norm festlegen: Werkstoffe, Anschlusspunkte und Umfang konkret beschreiben und die DIN 18339 nur nennen, wo ihr Geltungsbereich passt.
- Arbeitsschutz mitdenken: den Auftragnehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung auf die Gefahren der konkreten Dachfläche hinweisen und Vergabe und Einweisung dokumentieren.
- Verkehrssicherungspflicht organisieren: Zuständigkeiten vertraglich klar regeln, Dachbegehungen und Kontrollgänge durchführen und protokollieren.
- Qualifikation und Dokumentation einfordern: Abnahme festhalten und Mängel fristwahrend melden, damit die Gewährleistungsfristen sauber laufen.
Wiederkehrende Dachkontrollen und kleine Instandsetzungen lassen sich im Bestand verlässlich steuern, wenn sie nicht einzeln ad hoc vergeben werden, sondern in einer festen Betreuung verankert sind. Genau dafür sind der Wartungsservice und der Hausmeisterservice von SVEAG ausgelegt: Sie bündeln regelmäßige Objektkontrollen, Kleinreparaturen und Außenpflege und halten die Dokumentation vor, die Verwaltungen für Verkehrssicherungspflicht und Arbeitsschutz benötigen. Für Hausverwaltungen, die viele Objekte und damit viele Gefahrenstellen im Blick behalten müssen, entsteht so ein nachvollziehbarer Ablauf von der Kontrolle über die Meldung bis zur dokumentierten Instandsetzung.
Zusammen mit den bereits genannten Bausteinen, von der Dichtigkeitsprüfung über die Leckortung bis zur Wasserschadensanierung, lässt sich die Zusammenarbeit mit Fachbetrieben so dokumentieren, dass Pflichten und Abläufe im Ernstfall belegbar sind. Wer Aufgabe, Norm und Dokumentation von Beginn an sauber trennt, verhandelt nicht nur schnellere Reparaturen, sondern steht auch gegenüber Versicherungen, Eigentümern und geschädigten Dritten auf sicherem Boden.
Verfügbar an allen SVEAG-Servicestandorten
Mehr zu unserer Leistung Klempner beauftragen: Dacharbeiten und Wasserschäden finden Sie auf unserer Leistungsseite Klempner beauftragen: Dacharbeiten und Wasserschäden.
SVEAG ist deutschlandweit an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern für Sie vor Ort. Ein Auszug unserer Servicestandorte (verfügbar an allen 76):
- Hamburg
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- Oldenburg
- Paderborn
- Salzgitter
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einem Klempner und einem Installateur?
Der Klempner stellt Bauteile aus Feinblech her und montiert sie, vor allem Dachverkleidungen, Fassadenbleche, Schornsteinabdeckungen, Regenrinnen und Fallrohre. Der umgangssprachlich Installateur genannte Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK) ist dagegen für Wasser, Wärme und Luft im Gebäude zuständig, also für Sanitäranlagen, Heizungen und Lüftung. Bei verstopfter Toilette oder tropfendem Wasserhahn ist der Klempner der falsche Ansprechpartner.
Welche Arbeiten führt ein Klempner am Dach aus?
Typische Klempnerarbeiten sind Attika-Verblechungen auf Flachdächern, Dachrinnen und Fallrohre, Kehlen, Metall-Dachdeckungen, Wandbekleidungen aus Metall und Schornsteinabdeckungen. Die Ausführung regelt die ATV DIN 18339 (VOB Teil C, Klempnerarbeiten, Ausgabe 2019-09), deren Geltungsbereich Metall-Dächer, Metall-Wandbekleidungen und sonstige Klempnerarbeiten umfasst.
Wer ist in einer WEG für die Verkehrssicherungspflicht am Dach zuständig?
Die Verkehrssicherungspflicht für das Gemeinschaftseigentum liegt grundsätzlich bei den Wohnungseigentümern. Sie wird im Regelfall an den Verwalter oder einen Dienstleister delegiert; dann verbleibt eine Kontroll- und Überwachungspflicht, ob dieser die übernommenen Sicherungspflichten tatsächlich wahrnimmt. Bei akuter Gefahr kann im Einzelfall auch der einzelne Wohnungseigentümer zum Handeln verpflichtet sein.
Ab welcher Absturzhöhe ist bei Dacharbeiten eine Absturzsicherung vorgeschrieben?
Maßnahmen zum Schutz vor Absturz sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 1 m vorzusehen. Innerhalb eines 2 m breiten Bereichs an Absturzkanten liegt eine besondere Gefährdung vor. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen hat der kollektive Gefahrenschutz, etwa Geländer oder Randsicherungen, Vorrang vor persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?
Das hängt davon ab, was beschädigt wurde: Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude und an fest verbauten Teilen, die Hausratversicherung beschädigte Möbel und Elektrogeräte. Leitungswasserschäden sind in beiden Regelungen üblicherweise enthalten. Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind dagegen nur mit einem zusätzlichen Elementarschutz versichert.
Wie lange gilt die Gewährleistung für Klempnerarbeiten?
Nach § 634a BGB verjähren Mängelansprüche bei einem Bauwerk in fünf Jahren, bei einem Werk, dessen Erfolg in der Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen, gelten abweichende Regeln.
Woran erkennt man einen Wasserschaden durch ein undichtes Dach?
Warnsignale sind Wasserflecken an Wänden und Decken, ein unerwarteter Mehrverbrauch an Wasser oder ein durchgehendes Fließgeräusch in den Leitungen. Wichtig ist die Ursachentrennung: Kommt das Wasser aus einer Leitung, deutet die Wasseruhr auf einen Rohrbruch. Dringt Regenwasser ein, kommen ein undichtes Dach, eine schadhafte Attika-Verblechung oder eine defekte Regenrinne als Ursache in Betracht.