Winterdienst in Osnabrück für Hausverwaltungen und WEGs

Osnabrück legt den Gehweg-Winterdienst in die Hand der Anlieger und rechnet dabei genau: mindestens 1,00 m Breite, 0,80 m für Grundstückszugänge, Splitt oder Sand statt Salz, Wiederholung bei Bedarf bis 22 Uhr. SVEAG räumt die vereinbarten Flächen, haftet vertraglich dafür und hinterlegt je Einsatz Zeitpunkt, Position und Bilder im Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Osnabrück gilt

Die Straßenreinigungssatzung bestimmt, wer räumt; die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (StrRVO) bestimmt, wie. Beide liegen als Lesefassungen im Osnabrücker Ortsrecht vor.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteEigentümer der anliegenden Grundstücke; gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Wohnberechtigte, nach § 3 Abs. 8 StrRVO auch Eigentümer erschlossener Hinterliegergrundstücke. Mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch; ein Grundstück im gemeinschaftlichen Eigentum von Wohnungseigentümern gilt als ein Grundstück.Bei Hinterliegern stützen wir uns auf die Verordnung und klären Zweifelsfälle mit der Stadt.Satzung §§ 2, 4, 5; StrRVO § 3 Abs. 8
FrühdienstNach Schnee oder Glätte muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Verstöße gegen Frist, Breite und Salzverbot sind ordnungswidrig.Der erste Durchgang liegt vor Dienstbeginn der Bewohner, nicht danach.StrRVO § 7 Abs. 1, § 8
Wege und ÜbergängeOhne erkennbaren Gehweg ist ein Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand freizuhalten; Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Zuwege zu Bushaltestellen müssen frei bleiben.Ecken mit Überweg oder Haltestelle gehören zur Fläche und stehen im Leistungsverzeichnis.StrRVO § 7 Abs. 3, 5 und 6
StreumittelNur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand. Streusalz ist ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle erlaubt, Auftaumittel bei Eisregen im unbedingt nötigen Umfang.Salz ist kein Standardmittel, sondern die begründete Ausnahme.StrRVO § 7 Abs. 7 bis 10
Schnee lagern, TauwetterSchnee kommt an die Fahrbahnseite des Gehwegs, ohne Verkehr und Müllabfuhr unnötig zu behindern; Gossen und Einläufe bleiben frei. Streumittelreste sind zu beseitigen, sobald keine Glätte mehr droht.Zum Auftrag zählt das Aufräumen nach der Frostperiode.StrRVO § 7 Abs. 4 und 11

Wo das in Osnabrück besonders zählt

Gebäudebestand

Nach dem Zensus 2022 hat Osnabrück 91.260 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. Die meisten stammen aus den 1950er Jahren (17.603) und den 1960er Jahren (16.917); 7.320 sind vor 1919 gebaut worden.

Winterdienst in Osnabrück mit SVEAG

  1. Breiten aufnehmen. Wir messen am Objekt, wo der Gehweg unter 1,00 m liegt, wo Zugänge 0,80 m brauchen und wo Überweg oder Bushaltestelle anschließen.
  2. Mittel festlegen. Splitt oder Sand sind der Standard; Treppen, Rampen und Gefällestrecken werden als Stellen für begründetes Salz markiert.
  3. Durchgänge planen. Der erste Einsatz endet vor 7 Uhr, sonntags vor 9 Uhr; bei anhaltendem Schneefall folgen Wiederholungen bis 22 Uhr.
  4. Nachweis führen. Zeitstempel, Standort und Bilder jedes Durchgangs legen wir im Kundenportal ab, abrufbar für Beirat und Versicherer.

Unsere Leistungen in Osnabrück

Häufige Fragen zu Winterdienst in Osnabrück

Wie breit muss in Osnabrück geräumt werden?

Mindestens 1,00 m; ist der Gehweg schmaler, ganz. Die Zugänge zu den anliegenden Grundstücken brauchen mindestens 0,80 m. Wo kein Gehweg erkennbar ist, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand. Zusätzlich sind die Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen freizuhalten.

Darf in Osnabrück Streusalz auf den Gehweg?

Grundsätzlich nicht. Die Verordnung lässt nur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand zu. Streusalz ist ausnahmsweise an gefährlichen Stellen erlaubt, etwa Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken; bei außergewöhnlicher Witterung wie Eisregen sind Auftaumittel im unbedingt notwendigen Umfang zulässig, Salz-Sand-Gemische bleiben unzulässig.

Müssen in Osnabrück auch Hinterlieger räumen?

Nach § 3 Abs. 8 der Verordnung stehen Eigentümer erschlossener Hinterliegergrundstücke den Anliegern gleich; mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. Die Lesefassung der Satzung ist an dieser Stelle uneindeutig. Verwaltungen sollten die Zuständigkeit bei Hinterliegern deshalb vorab schriftlich festlegen und im Zweifel bei der Stadt nachfragen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Osnabrück: Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht VIII 3) · Stadt Osnabrück: Straßenreinigungsverordnung StrRVO mit Straßenverzeichnis (Ortsrecht VIII 4) · Zensus 2022, Destatis

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Osnabrück.

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