Osnabrück legt den Gehweg-Winterdienst in die Hand der Anlieger und rechnet dabei genau: mindestens 1,00 m Breite, 0,80 m für Grundstückszugänge, Splitt oder Sand statt Salz, Wiederholung bei Bedarf bis 22 Uhr. SVEAG räumt die vereinbarten Flächen, haftet vertraglich dafür und hinterlegt je Einsatz Zeitpunkt, Position und Bilder im Kundenportal.
Die Straßenreinigungssatzung bestimmt, wer räumt; die Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (StrRVO) bestimmt, wie. Beide liegen als Lesefassungen im Osnabrücker Ortsrecht vor.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke; gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Wohnberechtigte, nach § 3 Abs. 8 StrRVO auch Eigentümer erschlossener Hinterliegergrundstücke. Mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch; ein Grundstück im gemeinschaftlichen Eigentum von Wohnungseigentümern gilt als ein Grundstück. | Bei Hinterliegern stützen wir uns auf die Verordnung und klären Zweifelsfälle mit der Stadt. | Satzung §§ 2, 4, 5; StrRVO § 3 Abs. 8 |
| Frühdienst | Nach Schnee oder Glätte muss werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Verstöße gegen Frist, Breite und Salzverbot sind ordnungswidrig. | Der erste Durchgang liegt vor Dienstbeginn der Bewohner, nicht danach. | StrRVO § 7 Abs. 1, § 8 |
| Wege und Übergänge | Ohne erkennbaren Gehweg ist ein Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand freizuhalten; Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Zuwege zu Bushaltestellen müssen frei bleiben. | Ecken mit Überweg oder Haltestelle gehören zur Fläche und stehen im Leistungsverzeichnis. | StrRVO § 7 Abs. 3, 5 und 6 |
| Streumittel | Nur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand. Streusalz ist ausnahmsweise an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle erlaubt, Auftaumittel bei Eisregen im unbedingt nötigen Umfang. | Salz ist kein Standardmittel, sondern die begründete Ausnahme. | StrRVO § 7 Abs. 7 bis 10 |
| Schnee lagern, Tauwetter | Schnee kommt an die Fahrbahnseite des Gehwegs, ohne Verkehr und Müllabfuhr unnötig zu behindern; Gossen und Einläufe bleiben frei. Streumittelreste sind zu beseitigen, sobald keine Glätte mehr droht. | Zum Auftrag zählt das Aufräumen nach der Frostperiode. | StrRVO § 7 Abs. 4 und 11 |
Nach dem Zensus 2022 hat Osnabrück 91.260 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. Die meisten stammen aus den 1950er Jahren (17.603) und den 1960er Jahren (16.917); 7.320 sind vor 1919 gebaut worden.
Mindestens 1,00 m; ist der Gehweg schmaler, ganz. Die Zugänge zu den anliegenden Grundstücken brauchen mindestens 0,80 m. Wo kein Gehweg erkennbar ist, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 m am Fahrbahnrand. Zusätzlich sind die Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen freizuhalten.
Grundsätzlich nicht. Die Verordnung lässt nur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand zu. Streusalz ist ausnahmsweise an gefährlichen Stellen erlaubt, etwa Treppen, Rampen oder starken Gefällestrecken; bei außergewöhnlicher Witterung wie Eisregen sind Auftaumittel im unbedingt notwendigen Umfang zulässig, Salz-Sand-Gemische bleiben unzulässig.
Nach § 3 Abs. 8 der Verordnung stehen Eigentümer erschlossener Hinterliegergrundstücke den Anliegern gleich; mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. Die Lesefassung der Satzung ist an dieser Stelle uneindeutig. Verwaltungen sollten die Zuständigkeit bei Hinterliegern deshalb vorab schriftlich festlegen und im Zweifel bei der Stadt nachfragen.
Quellen: Stadt Osnabrück: Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht VIII 3) · Stadt Osnabrück: Straßenreinigungsverordnung StrRVO mit Straßenverzeichnis (Ortsrecht VIII 4) · Zensus 2022, Destatis
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