In Brandenburg an der Havel ist Salz auf Gehwegen grundsätzlich verboten, und Anlage 1 der Satzung weist die Gehwege in allen Klassen den Anliegern zu. Nachts gefallener Schnee muss werktags bis 7 Uhr weg sein. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen, haftet dafür vertraglich und hinterlegt Zeit, Standort und Fotos jedes Einsatzes im Kundenportal.
Grundlage ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Anlage 1 (Reinigungsklassen) und Anlage 2 (Straßenreinigungsverzeichnis mit Winterdienst-Dringlichkeitsstufen).
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der angrenzenden und erschlossenen Grundstücke sowie die Hinterlieger; Erbbau- und Nutzungsberechtigte treten an die Stelle des Eigentümers. Nach Anlage 1 räumen die Anlieger die Gehwege in allen Klassen. | Welche Klasse eine Straße hat, steht im Verzeichnis und ist je Adresse zu prüfen. | § 2 Abs. 1–4, Anlage 1 |
| Tagsüber | Zwischen 7 und 20 Uhr sind Schnee und Glätte unverzüglich nach Schneefallende beziehungsweise Entstehen der Glätte zu beseitigen. Streuen ist zu wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat. | Ein Durchgang am Morgen reicht nicht, die Kontrolle läuft über den ganzen Tag. | § 4 Abs. 4 Satz 1 und 3 |
| Nach 20 Uhr | Später Gefallenes oder Entstandenes ist werktags bis 7 Uhr des Folgetags, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen. | Der erste Einsatz muss vor Fristende abgeschlossen sein, nicht erst dann beginnen. | § 4 Abs. 4 Satz 2 |
| Salz und Baumscheiben | Erlaubt nur bei besonderen klimatischen Ausnahmen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht hinreichend wirken, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefällen. Baumscheiben und begrünte Flächen bleiben salzfrei. | Abstumpfendes Material gehört in jeden Streuplan, Salz nur als begründete Ausnahme. | § 4 Abs. 1, 3 und 5 |
Der Zensus 2022 zählt in Brandenburg an der Havel 44.494 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, davon 2.774 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 7.984 Wohnungen stammen aus der Zeit vor 1919, 12.367 aus den Jahren 1919 bis 1949.
Grundsätzlich nein. Die Satzung erlaubt Salz nur bei besonderen klimatischen Ausnahmen wie Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starken Gefällen. Auf Baumscheiben und begrünten Flächen ist Salz verboten, salzhaltiger Schnee darf dort nicht lagern.
Nach Anlage 1 der Satzung sind die Gehwege in allen Reinigungsklassen den Anliegern zugewiesen, dazu gehören auch die Hinterlieger. Ob die Fahrbahn bei Ihnen oder bei der Stadt liegt, hängt von der Klasse im Straßenreinigungsverzeichnis ab. Prüfen Sie das für jede Adresse einzeln.
Ja, aber nur unter Bedingungen: Die Satzung verlangt eine schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt, deren Zustimmung und eine nachgewiesene Haftpflichtversicherung. Hinterlieger sind neben den Anliegern reinigungspflichtig; einen Wechselturnus zwischen beiden regelt die Satzung nicht. Verstöße gegen Winterdienstpflicht, Salzregel oder Schneelagerung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Abs. 1.
Quellen: Stadt Brandenburg an der Havel: Straßenreinigungssatzung · Zensus 2022, Destatis, Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen
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