Verkehrswegereinigung

Verkehrswegereinigung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Fläche ansehen: Größe, Belag, Zugänglichkeit und die Frage, ob und wann geräumt werden kann.
  2. Verfahren wählen: Kehren reicht meist; bei Öl, Gummiabrieb oder starker Belastung kommt Nassreinigung dazu.
  3. Termin abstimmen: Damit die Fläche frei ist – das entscheidet mehr über das Ergebnis als die Maschine.
  4. Ausführen: Maschinell die Fläche, von Hand die Ränder, Einläufe werden freigemacht.

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Häufige Fragen

Was kostet die Reinigung von Verkehrsflächen?

Maßgeblich sind Fläche, Verschmutzungsgrad und der Anteil an Handarbeit. Eine freie, gerade Fahrgasse ist schnell erledigt, ein Hof mit vielen Pollern, Kanten und parkenden Fahrzeugen deutlich aufwendiger. Nach einer Begehung nennen wir einen Preis; bei wiederkehrender Reinigung sinkt er gegenüber dem Einzeleinsatz.

Wie oft sollte gereinigt werden?

Das hängt von Nutzung und Umfeld ab. Betriebshöfe mit Lkw-Verkehr brauchen häufiger als ein Wohnhof, und unter Bäumen entscheidet die Laubzeit über den Turnus. Wir schlagen nach der Begehung ein Intervall vor und passen es an, wenn sich zeigt, dass es zu eng oder zu weit ist.

Muss die Fläche frei geräumt sein?

Für ein gutes Ergebnis ja. Wo Fahrzeuge stehen, bleibt der Schmutz. Bei Wohnanlagen ist eine Ankündigung mit Vorlauf der entscheidende Punkt – ohne sie steht die Hälfte der Fläche zu und die Reinigung ist unvollständig, obwohl niemand einen Fehler gemacht hat.

Was passiert mit dem Kehrgut?

Es wird aufgenommen und entsorgt. Bei normalem Straßenkehricht ist das unproblematisch; bei ölhaltigen Rückständen oder Verunreinigungen aus Gewerbebetrieben gelten eigene Entsorgungswege. Wir klären vorher, was zu erwarten ist, und weisen die Entsorgung als eigene Position aus.

Reinigen Sie auch im Winter?

Kehren ja, solange kein Frost herrscht. Nassreinigung ist bei Frost nicht möglich, weil das Wasser gefriert und die Fläche gefährlich wird. In der Wintersaison steht ohnehin der Winterdienst im Vordergrund; die Grundreinigung planen wir für das Frühjahr, wenn Streugut und Splitt abgetragen werden.

Übernehmen Sie auch öffentliche Flächen?

Wir reinigen private und betrieblich genutzte Verkehrsflächen. Bei öffentlichen Straßen liegt die Reinigungspflicht in der Regel bei der Kommune oder ist per Satzung auf die Anlieger übertragen – wo das der Fall ist, übernehmen wir die Anliegerpflicht für Gehwege im vereinbarten Turnus.

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