Thermische Unkrautentfernung

Thermische Unkrautentfernung bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

Häufige Fragen

Ist Wildkraut dasselbe wie Unkraut?

Gemeint ist dasselbe: spontaner Bewuchs in Pflasterfugen, auf Wegen, an Bordsteinen und auf Kiesflächen. Wildkraut ist der fachlich gebräuchlichere Begriff, weil die Pflanzen an sich nichts Schädliches sind – sie stehen nur an der falschen Stelle, wo sie Beläge aufbrechen und Flächen rutschig machen. Wir entfernen ihn thermisch, also mit Hitze statt mit Herbiziden.

Ist chemische Unkrautvernichtung auf befestigten Flächen erlaubt?

Auf versiegelten und befestigten Flächen außerhalb der Landwirtschaft ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich nicht zulässig; Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Das ist einer der Gründe, warum wir thermisch arbeiten. Was in Ihrem Bundesland im Einzelfall gilt, klärt die zuständige Pflanzenschutzstelle.

Wie oft muss thermisch behandelt werden?

Die Hitze zerstört das oberirdische Gewebe, die Wurzel bleibt zunächst. Deshalb braucht es in der ersten Saison mehrere Durchgänge, bis die Pflanze aufgibt – üblich sind drei bis vier von Frühjahr bis Spätsommer. In den Folgejahren reichen meist weniger, weil der Bestand ausdünnt.

Welche thermischen Verfahren gibt es?

Heißwasser, Heißdampf, Infrarot und offene Flamme. Sie unterscheiden sich in Tempo, Energiebedarf und Eignung für den Untergrund: Heißwasser wirkt tief in die Fuge, offene Flamme ist schnell, scheidet aber bei brennbarem Umfeld und in trockenen Sommern aus. Welches Verfahren passt, entscheidet die Fläche.

Verfügbar an allen Servicestandorten